Glossar
BAFA-Förderung Energieberatung für Wohngebäude
Die Bundesförderung für Energieberatung bei Wohngebäuden übernimmt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Begriff
- BAFA-Förderung Energieberatung für Wohngebäude
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Antragsberechtigt sind Sie als privater Eigentümer, wenn Sie eine Vor-Ort-Beratung durch eine gelistete Energieeffizienz-Expertin oder einen gelisteten Energieeffizienz-Experten in Anspruch nehmen. Den Antrag stellen Sie beim BAFA, nicht beim Berater selbst.
Die Förderung ist von der iSFP-Förderung zu unterscheiden: Die Vor-Ort-Beratung selbst und der daraus entstehende Sanierungsfahrplan werden gemeinsam über diesen Zuschuss abgedeckt.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.