Energieberaterverzeichnis

Glossar zur Energieberatung

Das Glossar erklärt in einfachen Worten die Begriffe, die Ihnen bei Energieberatung, Förderantrag und Energieausweis begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

33 Begriffe

Energieeffizienz-Experte (EEE)

Ein Energieeffizienz-Experte, kurz EEE, ist eine Fachperson, die in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist. Nur wer dort gelistet ist, darf eine Energieberatung durchführen, für die der Bund einen Zuschuss zahlt.

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Qualifikationsprüfung Energieberatung (BAFA)

Die Qualifikationsprüfung des BAFA ist ein Weg für Quereinsteiger ohne technische Grundausbildung, sich für die geförderte Energieberatung von Wohngebäuden zu qualifizieren. Verlangt werden 160 Unterrichtseinheiten im Basismodul plus 40 im Vertiefungsmodul Wohngebäude.

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP ist ein mehrstufiger Sanierungsplan für ein einzelnes Gebäude, den eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Er zeigt eine sinnvolle Reihenfolge von Einzelmaßnahmen und ist Voraussetzung für einen zusätzlichen Förderbonus.

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iSFP-Bonus in der Förderung

Der iSFP-Bonus ist ein einmaliger Zuschlag von 5 Prozent der förderfähigen Kosten in der Förderung für Einzelmaßnahmen, wenn Sie eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er bei Ein- und Zweifamilienhäusern erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet ein Gebäude rechnerisch anhand von Bausubstanz und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre und ist günstiger, spiegelt aber das individuelle Heizverhalten wider.

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Energieausweis-Pflicht

Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und Kennwerte daraus bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.

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BAFA-Förderung Energieberatung für Wohngebäude

Die Bundesförderung für Energieberatung bei Wohngebäuden übernimmt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

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Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zählen unter anderem Dämmung von Dach, Wand und Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Vorausgesetzt wird jeweils die Einhaltung technischer Mindestanforderungen an den U-Wert.

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Förderung für Einzelmaßnahmen

Die Förderung für Einzelmaßnahmen bezuschusst einzelne energetische Sanierungsschritte statt einer Komplettsanierung, zum Beispiel Dämmung, neue Fenster, eine neue Heizung oder Anlagentechnik. Jede Maßnahme hat einen eigenen Fördersatz.

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Warnung vor Haustür-Energieberatern

Manche Personen geben sich unangekündigt an der Haustür oder auf Verkaufsveranstaltungen als Energieberater aus, ohne eine echte Qualifikation zu haben. Sie wollen so eine komplette Heizungsanlage verkaufen und versprechen dafür angeblich sichere Förderung. Verbraucherzentralen warnen seit Jahren davor.

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Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Haben Sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, etwa an der Haustür oder auf einer privaten Verkaufsveranstaltung, dürfen Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Anbieter Sie vollständig über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.

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Unabhängigkeit der Energieberatung

Unabhängige Energieberatung berät Sie, ohne dass der Verkauf bestimmter Produkte oder die Beauftragung bestimmter Handwerksbetriebe eine Rolle spielt. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen gilt als besonders unabhängig, weil der Staat sie fördert und sie nicht auf Provision arbeitet.

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KfW-Effizienzhaus-Standard

Die KfW stuft ein Effizienzhaus nach seinem Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzgebäude ein, zum Beispiel als Effizienzhaus 55 oder 40. Je niedriger die Zahl, desto besser der energetische Standard und desto höher meist die Förderung.

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Energieberatung vor Ort (BAFA)

Die Energieberatung vor Ort ist der geförderte Beratungstermin am Gebäude selbst. Dabei begutachtet eine gelistete Energieeffizienz-Expertin oder ein gelisteter Energieeffizienz-Experte Bausubstanz und Anlagentechnik und leitet daraus Empfehlungen sowie in der Regel einen iSFP ab.

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Hydraulischer Abgleich

Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizwassermenge an jedem Heizkörper so eingestellt, dass alle Räume gleichmäßig warm werden, statt dass nahe an der Heizungspumpe liegende Räume überversorgt sind und entfernte Räume zu kalt bleiben.

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Thermografie am Gebäude

Eine Thermografie-Aufnahme macht mit einer Wärmebildkamera Temperaturunterschiede an der Gebäudehülle sichtbar und zeigt so mögliche Wärmebrücken oder undichte Stellen in der Dämmung.

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Blower-Door-Test

Beim Blower-Door-Test erzeugt ein Ventilator in einer Außentür einen Unter- oder Überdruck im Gebäude. So lässt sich die Luftdichtheit der Gebäudehülle messen und undichte Stellen lassen sich aufspüren.

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Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude einschließlich vorgelagerter Prozesse wie Förderung, Umwandlung und Transport des Energieträgers benötigt. Er ist die zentrale Kennzahl im Bedarfsausweis und für die Effizienzhaus-Einstufung.

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Energieeffizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse ordnet ein Gebäude auf einer Skala von A+ bis H ein, abgeleitet aus dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr. Sie steht auf jedem Energieausweis als leicht verständliche Kurzeinordnung.

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GEG 65-Prozent-Regel für neue Heizungen

Die 65-Prozent-Regel war eine Pflicht im früheren Gebäudeenergiegesetz. Eine neu eingebaute Heizung musste danach mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme liefern. Seit dem 29. Juli 2026 gilt diese Pflicht nicht mehr.

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Energieberater-Honorar

Das Honorar für eine Energieberatung richtet sich nach Gebäudegröße, Aufwand und Region. Berater und Auftraggeber vereinbaren es individuell. Bei der geförderten Vor-Ort-Beratung gilt zusätzlich der über das BAFA erstattungsfähige Höchstbetrag.

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Sanierungsstufe und Teilsanierung

Ein iSFP unterteilt die energetische Sanierung eines Gebäudes in mehrere aufeinander abgestimmte Sanierungsstufen, statt eine sofortige Komplettsanierung zu verlangen. So lassen sich Investitionen über mehrere Jahre strecken, ohne die spätere Stufe technisch zu behindern.

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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz war bis zum 29. Juli 2026 der Name des zentralen Gesetzes für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Seither heißt dasselbe Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz.

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Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Name, den das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 trägt. Es regelt weiterhin Dämmpflichten, Nachrüstpflichten, die Heizungswahl und den Energieausweis für bestehende Gebäude.

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Dämmpflicht bei Änderung von Außenbauteilen

Die Dämmpflicht gilt, wenn Sie eine Fläche einer Bauteilgruppe wie Außenwand, Fenster, Dach oder Kellerdecke erneuern, ersetzen oder erstmals einbauen. Betrifft das mehr als 10 Prozent dieser Bauteilgruppe, muss die ganze geänderte Fläche die vorgeschriebenen Höchstwerte einhalten.

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Nachrüstpflicht der obersten Geschossdecke

Eine ungedämmte, zugängliche oberste Geschossdecke beheizter Räume muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sonst etwas an Ihrem Gebäude sanieren.

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Ausnahme für Baudenkmäler

Die Ausnahme für Baudenkmäler erlaubt eine Abweichung von den Dämm- und Nachrüstpflichten im Gebäudemodernisierungsgesetz. Sie gilt, wenn deren Erfüllung bei einem Baudenkmal oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder unverhältnismäßig teuer wäre.

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EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet Deutschland, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Eine individuelle Sanierungspflicht für ein einzelnes Gebäude enthält sie nicht.

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Steuerbonus für energetische Sanierung

Der Steuerbonus für energetische Sanierung mindert Ihre Einkommensteuer, wenn Sie an Ihrem selbst bewohnten, mindestens 10 Jahre alten Gebäude eine energetische Einzelmaßnahme durchführen lassen. Er beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Gebäude.

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EE-Klasse und NH-Klasse beim Effizienzhaus

EE (Erneuerbare Energien) und NH (Nachhaltigkeit) sind Zusatzklassen zu einer KfW-Effizienzhaus-Stufe. Beide setzen voraus, dass mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen, die NH-Klasse verlangt zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat.

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Kumulierungsgrenze bei der Förderung

Die Kumulierungsgrenze begrenzt, wie viel öffentliche Förderung insgesamt auf dieselbe Maßnahme entfallen darf, wenn mehrere Förderprogramme zusammenkommen: höchstens 60 Prozent der Investitionsausgaben, bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent.

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Registriernummer (Energieausweis)

Die Registriernummer ist die Kennung, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Registrierstelle jedem neu ausgestellten Energieausweis zuteilt. Sie ermöglicht den Landesbehörden die elektronische Stichprobenkontrolle, ist aber nicht öffentlich nachschlagbar.

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist die rechtsfähige Vereinigung aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Sie kann seit der WEG-Reform 2020 selbst Verträge schließen, Fördermittel beantragen und verklagt werden, vertreten durch den bestellten Verwalter.

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