Energieberaterverzeichnis

Rechner

Förderrechner für Sanierung und Heizungstausch

Was zahlt der Staat für Ihre Dämmung, Ihre Fenster oder Ihre neue Heizung? Bei 40.000 Euro Kosten für Dämmung mit Sanierungsfahrplan sind es 8.000 Euro Zuschuss, bei 30.000 Euro für den Heizungstausch ohne Einkommensbonus 12.880 Euro. Sie tragen Maßnahme, Kosten und Einkommen ein und sehen Fördersatz, Zuschuss und Ihren Eigenanteil.

So rechnet der Förderrechner Ihren Zuschuss aus

  • Über dem Höchstbetrag zahlt der Staat nichts mehr. Kosten über dem Höchstbetrag werden nicht anteilig gefördert, sondern gar nicht. Genau daran scheitern die meisten Überschlagsrechnungen.
  • Beim Heizungstausch addieren sich Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Die Summe ist aber nach oben begrenzt. Der Rechner zeigt beides: die Summe und den Satz, der davon übrig bleibt.
  • Alle Einkommensgrenzen und Höchstbeträge stehen in den Tabellen unter dem Rechner. Wer nur nachschlagen will, braucht das Formular nicht.
  • Den Effizienzbonus gibt es seit dem 20. Juli 2026 nicht mehr. Deshalb kommt er im Rechner nicht vor.
  • Grundlage sind das Merkblatt der Förderbehörde BAFA zu Dämmung und Fenstern (Stand Juli 2026) und das Programm 458 der staatlichen Förderbank KfW für Heizungen (Stand 21. Juli 2026). Die Fundstellen stehen unter jeder Tabelle.
  • Das Ergebnis ist eine Rechnung und keine Zusage. Über Ihren Antrag entscheiden BAFA und KfW.

Zwei Rechenbeispiele

40.000 Euro Kosten für Dämmung mit Sanierungsfahrplan: 20 Prozent Förderung, Zuschuss 8.000 Euro.

30.000 Euro für den Heizungstausch mit Geschwindigkeitsbonus, ohne Einkommensbonus: 46 Prozent Förderung, Zuschuss 12.880 Euro.

Was steht an?

Nach dieser Rechnung bekommen Sie rund 8.000 Euro Zuschuss.

Fördersatz
20 Prozent
Davon gefördert, bis zum Höchstbetrag
40.000 Euro
Zuschuss
8.000 Euro
Das zahlen Sie selbst
32.000 Euro

Höchstbeträge für Dämmung und Fenster je Wohnung

Für die erste Wohnung fördert der Staat Kosten bis 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohnung sind es 15.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro, ab der siebten Wohnung 8.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro.

Kosten, bis zu denen gefördert wird, mit und ohne Sanierungsfahrplan
Wohnungohne Fahrplanmit Fahrplan
erste Wohneinheit30.000 Euro60.000 Euro
zweite bis sechste Wohneinheit15.000 Euro30.000 Euro
ab der siebten Wohneinheit8.000 Euro15.000 Euro

Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Unter 300 Euro Kosten nimmt das BAFA keinen Antrag an.

BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Merkblatt Stand Juli 2026, https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Einkommensbonus beim Heizungstausch

Der Einkommensbonus beim Heizungstausch beträgt für einen Haushalt ohne Kind 40 Prozent bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bei einem Einkommen bis 40.000 Euro und 10 Prozent bei einem Einkommen bis 50.000 Euro. Für einen Haushalt mit Kind sind es 40 Prozent bei einem Einkommen bis 40.000 Euro, 30 Prozent bei einem Einkommen bis 50.000 Euro und 10 Prozent bei einem Einkommen bis 60.000 Euro. Zusammen mit Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus zahlt der Staat höchstens 80 Prozent in der untersten Einkommensstufe und 70 Prozent in den anderen.

Einkommensgrenzen, Bonussatz und Höchstquote
HaushaltEinkommenBonusZusammen höchstens
ohne Kindbis 30.000 Euro40 Prozent80 Prozent
ohne Kind30.001 bis 40.000 Euro30 Prozent70 Prozent
ohne Kind40.001 bis 50.000 Euro10 Prozent70 Prozent
ohne Kindab 50.001 Euro0 Prozent70 Prozent
mit Kindbis 40.000 Euro40 Prozent80 Prozent
mit Kind40.001 bis 50.000 Euro30 Prozent70 Prozent
mit Kind50.001 bis 60.000 Euro10 Prozent70 Prozent
mit Kindab 60.001 Euro0 Prozent70 Prozent
  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, der Geschwindigkeitsbonus 16 Prozent.
  • Ausgetauscht wird eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, fachgerecht entsorgt.
  • Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
  • Der Effizienzbonus ist zum 20.07.2026 entfallen.
  • Der Einkommensbonus gilt nur für selbst nutzende Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
  • Für die erste Wohnung werden Kosten bis 28.000 Euro gefördert. Der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (458), Stand 21.07.2026, https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Foerderprodukte/Heizungsfoerderung-fuer-Privatpersonen-Wohngebaeude-(458)/

Die Zahlen haben den Stand vom 12. September 2026.