Energieberaterverzeichnis

Glossar

Energieeffizienz-Experte (EEE)

Ein Energieeffizienz-Experte, kurz EEE, ist eine Fachperson, die in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist. Nur wer dort gelistet ist, darf eine Energieberatung durchführen, für die der Bund einen Zuschuss zahlt.

Begriff
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Voraussetzung ist eine technische Grundausbildung, zum Beispiel als Meisterin, Techniker oder Ingenieurin, dazu eine Weiterbildung von mindestens 120 Unterrichtseinheiten für Wohngebäude, je nach Fachrichtung auch mehr. Um in der Liste zu bleiben, weist die Fachperson alle drei Jahre 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung nach.

Die Liste unter energie-effizienz-experten.de ist öffentlich einsehbar. Prüfen Sie den Namen Ihrer Energieberaterin oder Ihres Energieberaters selbst in der Expertenliste, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Energie-Effizienz-Experten (EEE), weitere Informationen, dena, Deutsche Energie-Agentur,
  2. Regelheft Energieeffizienz-Expertenliste, Ziffer 6.3.1 (Weiterbildungsumfang) und Ziffer 31/32 (Fortbildungspflicht), dena, Deutsche Energie-Agentur,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.