Glossar
Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zählen unter anderem Dämmung von Dach, Wand und Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Vorausgesetzt wird jeweils die Einhaltung technischer Mindestanforderungen an den U-Wert.
- Begriff
- Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Die genauen technischen Mindestanforderungen je Bauteil legt das BAFA in seiner technischen Mindestanforderungsliste fest. Diese können strenger sein als die einfachen gesetzlichen Mindestwerte im Gebäudemodernisierungsgesetz, das bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz hieß.
Lassen Sie vor Beginn der Arbeiten von einem Energieberater prüfen, ob Ihre geplante Maßnahme diese Anforderungen erfüllt. Eine bereits abgeschlossene, nicht förderkonforme Maßnahme lässt sich nachträglich nicht mehr bezuschussen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.