Glossar
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist die rechtsfähige Vereinigung aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Sie kann seit der WEG-Reform 2020 selbst Verträge schließen, Fördermittel beantragen und verklagt werden, vertreten durch den bestellten Verwalter.
- Begriff
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Die Gemeinschaft entsteht mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher und kann von da an eigene Rechte erwerben und eigene Verbindlichkeiten eingehen, ähnlich einem Verein. Für die energetische Sanierung bedeutet das: Nicht Sie allein als einzelner Eigentümer schließen den Vertrag mit dem Energieberater oder dem Handwerksbetrieb, sondern die Gemeinschaft als Ganzes.
Nach außen vertreten wird die Gemeinschaft durch den bestellten Verwalter. Ist keiner bestellt, vertreten sich die Eigentümer gemeinschaftlich selbst. Entscheidungen fasst die Eigentümerversammlung durch Beschluss, in aller Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- WEG, Paragraf 9a (Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- WEG, Paragraf 9b (Vertretung der Gemeinschaft), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.