Glossar
iSFP-Bonus in der Förderung
Der iSFP-Bonus ist ein einmaliger Zuschlag von 5 Prozent der förderfähigen Kosten in der Förderung für Einzelmaßnahmen, wenn Sie eine im iSFP empfohlene Maßnahme umsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er bei Ein- und Zweifamilienhäusern erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro.
- Begriff
- iSFP-Bonus in der Förderung
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Seit der Änderung berechnet sich der Bonus nur noch auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle, nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme. Das senkt Ihren tatsächlichen Bonusbetrag bei kleineren Maßnahmen spürbar.
Gefördert werden Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Für einen reinen Heizungstausch, etwa eine neue Wärmepumpe, bekommen Sie den iSFP-Bonus nicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- iSFP und Förderung 2026: Was seit 21.07. beim 5-Prozent-Bonus gilt, Lenz Energieberatung,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.