Energieberaterverzeichnis

Glossar

Kumulierungsgrenze bei der Förderung

Die Kumulierungsgrenze begrenzt, wie viel öffentliche Förderung insgesamt auf dieselbe Maßnahme entfallen darf, wenn mehrere Förderprogramme zusammenkommen: höchstens 60 Prozent der Investitionsausgaben, bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent.

Begriff
Kumulierungsgrenze bei der Förderung
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Maßgeblich sind die im Verwendungsnachweis angegebenen, tatsächlich geförderten Kosten je Maßnahme, nicht die gesamte Rechnungssumme. Überschreiten Sie die Grenze, kürzt die Bewilligungsstelle die Förderung nachträglich, einen bereits ausgezahlten Überschuss müssen Sie zurückzahlen.

Der zinsgünstige Ergänzungskredit der KfW zählt nicht als weiteres Förderprogramm im Sinne dieser Grenze: Sie können ihn mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren, ohne die Kumulierungsgrenze zu berühren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.