Energieberaterverzeichnis

Glossar

Steuerbonus für energetische Sanierung

Der Steuerbonus für energetische Sanierung mindert Ihre Einkommensteuer, wenn Sie an Ihrem selbst bewohnten, mindestens 10 Jahre alten Gebäude eine energetische Einzelmaßnahme durchführen lassen. Er beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Gebäude.

Begriff
Steuerbonus für energetische Sanierung
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Gefördert werden unter anderem Wärmedämmung, neue Fenster und Außentüren, Lüftungs- und Heizungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Als Nachweis reicht eine Bescheinigung Ihres ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster, eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben.

Für dieselbe Maßnahme können Sie den Steuerbonus nicht mit einem BAFA-Zuschuss oder einem zinsverbilligten KfW-Kredit kombinieren. Verschiedene Maßnahmen derselben Sanierung dürfen Sie aber auf unterschiedliche Förderwege verteilen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG), Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.