Glossar
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Haben Sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, etwa an der Haustür oder auf einer privaten Verkaufsveranstaltung, dürfen Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Anbieter Sie vollständig über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.
- Begriff
- Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist deutlich über die üblichen 14 Tage hinaus, in bestimmten Fällen bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Ein bereits unterschriebener Vertrag ist deshalb nicht endgültig. Erklären Sie den Widerruf einfach in Textform, eine Begründung brauchen Sie nicht.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.