Energieberaterverzeichnis

Glossar

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet ein Gebäude rechnerisch anhand von Bausubstanz und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre und ist günstiger, spiegelt aber das individuelle Heizverhalten wider.

Begriff
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Besitzen Sie ein Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten, Baujahr bis 1977 und ohne größere energetische Modernisierung, ist der Bedarfsausweis für Sie Pflicht. Bei jüngeren oder bereits modernisierten Gebäuden können Sie frei zwischen beiden Ausweistypen wählen.

Beide Ausweisarten sind grundsätzlich zehn Jahre gültig, solange keine wesentliche bauliche Änderung erfolgt, die den energetischen Zustand des Gebäudes verändert.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Vergleich, co2online,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.