Energieberaterverzeichnis

Glossar

Energieausweis-Pflicht

Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und Kennwerte daraus bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.

Begriff
Energieausweis-Pflicht
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Fehlt der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung, drohen Ihnen Bußgelder. Käufer und Mieter können den Ausweis außerdem gezielt von Ihnen anfordern, um den energetischen Zustand vor Vertragsschluss einzuschätzen.

Welche Ausweisart zulässig ist, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, richtet sich nach Baujahr und Gebäudegröße Ihres Hauses und ist nicht in jedem Fall Ihre freie Wahl.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.