Glossar
Energieberater-Honorar
Das Honorar für eine Energieberatung richtet sich nach Gebäudegröße, Aufwand und Region. Berater und Auftraggeber vereinbaren es individuell. Bei der geförderten Vor-Ort-Beratung gilt zusätzlich der über das BAFA erstattungsfähige Höchstbetrag.
- Begriff
- Energieberater-Honorar
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Achten Sie darauf, dass ein Angebot den Leistungsumfang konkret benennt, etwa ob eine Vor-Ort-Begehung, ein vollständiger iSFP oder nur eine Kurzberatung enthalten ist. Der Aufwand unterscheidet sich dadurch stark.
Bei der geförderten Beratung übernimmt das BAFA 50 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars bis zum jeweiligen Höchstbetrag, den Rest tragen Sie selbst. Lassen Sie sich diese Selbstbeteiligung vor der Beauftragung klar benennen.
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.