Energieberaterverzeichnis

Glossar

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz war bis zum 29. Juli 2026 der Name des zentralen Gesetzes für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Seither heißt dasselbe Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz.

Begriff
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Das Gesetz bündelte schon als GEG Dämmstandards, Anforderungen an neue Heizungen und die Pflicht zum Energieausweis, und tut das unter dem neuen Namen weiter. Für Energieberater bleibt es die zentrale Rechtsgrundlage, an der sich sowohl die gesetzlichen Mindestpflichten als auch die technischen Mindestanforderungen vieler Förderprogramme orientieren, auch wenn Förderprogramme oft strengere Werte verlangen.

Manche Websites, Verträge und Behörden verwenden den alten Namen GEG noch eine Weile weiter. Prüfen Sie bei einer aktuellen Frage deshalb, ob eine Quelle noch den alten oder schon den neuen Namen nennt, und ziehen Sie im Zweifel den aktuellen Gesetzestext heran.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. GEG-Registrierstelle: Registrierung und elektronische Stichprobenkontrolle von Energieausweisen (bestätigt die Umbenennung zum 29. Juli 2026), Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),
  2. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (GModG), Inhaltsübersicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.