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Glossar

Ausnahme für Baudenkmäler

Die Ausnahme für Baudenkmäler erlaubt eine Abweichung von den Dämm- und Nachrüstpflichten im Gebäudemodernisierungsgesetz. Sie gilt, wenn deren Erfüllung bei einem Baudenkmal oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder unverhältnismäßig teuer wäre.

Begriff
Ausnahme für Baudenkmäler
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Die Ausnahme gilt nicht automatisch, nur weil ein Gebäude ein Baudenkmal ist. Über sie entscheidet nach Landesrecht in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, meist im selben Verfahren wie die ohnehin nötige denkmalschutzrechtliche Genehmigung Ihrer geplanten Maßnahme.

Eine anerkannte Ausnahme schließt eine Förderung nicht aus: BAFA-Zuschüsse, das KfW-Effizienzhaus Denkmal mit angehobener Primärenergie-Grenze und die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler bleiben trotz der Ausnahme möglich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 105 GModG - Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.