Glossar
Nachrüstpflicht der obersten Geschossdecke
Eine ungedämmte, zugängliche oberste Geschossdecke beheizter Räume muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sonst etwas an Ihrem Gebäude sanieren.
- Begriff
- Nachrüstpflicht der obersten Geschossdecke
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Haben Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 schon selbst bewohnt, genießen Sie Bestandsschutz und müssen nicht nachrüsten, solange Sie Eigentümer bleiben. Bei einem späteren Eigentümerwechsel geht dieser Bestandsschutz nicht auf den neuen Eigentümer über: Er muss die Nachrüstung innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang nachholen.
Ersatzweise genügt es, wenn statt der Geschossdecke das darüberliegende Dach den Grenzwert erreicht. Eine Ausnahme bleibt möglich, wenn sich die Kosten nicht innerhalb einer angemessenen Frist amortisieren, sowie bei einem Baudenkmal.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 35 GModG - Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.