Energieberaterverzeichnis

Glossar

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Name, den das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 trägt. Es regelt weiterhin Dämmpflichten, Nachrüstpflichten, die Heizungswahl und den Energieausweis für bestehende Gebäude.

Begriff
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Grundlage der Umbenennung ist das Gesetz vom 23. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226; der Bundestag hatte die Änderungen bereits am 10. Juli 2026 beschlossen. Dabei wurden auch einzelne Vorschriften neu nummeriert, auch wenn sich am Inhalt oft wenig änderte.

Inhaltlich ist die wichtigste Änderung der Wegfall der früheren 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. An ihre Stelle tritt die Wahlfreiheit zwischen zehn Heizungsarten, darunter weiterhin Gas- und Ölheizungen. Neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen brauchen aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (GModG), Inhaltsübersicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 42 GModG - Grundsatz der Wahlfreiheit bei Heizungsanlagen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 43 GModG - Steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.