Glossar
Registriernummer (Energieausweis)
Die Registriernummer ist die Kennung, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Registrierstelle jedem neu ausgestellten Energieausweis zuteilt. Sie ermöglicht den Landesbehörden die elektronische Stichprobenkontrolle, ist aber nicht öffentlich nachschlagbar.
- Begriff
- Registriernummer (Energieausweis)
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Wer einen Energieausweis ausstellt, beantragt die Nummer unmittelbar nach Fertigstellung bei der Registrierstelle des DIBt, in der Regel elektronisch. Sie wird unverzüglich nach Antragstellung zugeteilt und gehört danach zu den Pflichtangaben auf Ihrem Ausweis.
Ein öffentliches Register zum Nachschlagen für Käufer oder Mieter gibt es nicht. Die Registrierstelle gibt Daten ausschließlich an die zuständigen Landesbehörden weiter, die damit per Zufallsauswahl einzelne Ausweise auf Richtigkeit und Plausibilität prüfen. Fehlt die Nummer auf einem Ihnen vorgelegten Ausweis vollständig, ist das ein Hinweis auf einen formal unvollständigen oder nicht ordnungsgemäß registrierten Ausweis.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- GEG-Registrierstelle: Registrierung und elektronische Stichprobenkontrolle von Energieausweisen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Paragraf 98, konsolidierte Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.