Wo Sie einen Energieausweis beantragen können
Drei Wege führen zu einem gültigen Energieausweis. Der erste ist ein Energieberater oder Architekt vor Ort, der Ihr Haus persönlich begeht und den Ausweis oft zusammen mit einer weiteren Beratung anbietet. Der zweite ist ein Handwerksmeister mit Zusatzschulung, häufig derselbe Betrieb, der schon Ihre Heizung oder Dämmung ausführt. Der dritte Weg ist ein Online-Portal: Sie tragen Ihre Hausdaten in ein Formular ein und laden Fotos hoch, eine dafür zugelassene Person stellt den Ausweis dann aus.
Welcher Weg passt, hängt vom Anlass ab. Für einen einfachen Verbrauchsausweis beim Verkauf eines unauffälligen Hauses reicht ein Online-Anbieter, wenn Ihre Heizkostenabrechnungen vollständig vorliegen. Für einen Bedarfsausweis mit verlässlichen Modernisierungstipps oder bei einem Haus mit Anbauten und unklarer Bausubstanz ist der Energieberater vor Ort die sicherere Wahl, weil er Unklarheiten sofort klärt.
Der Verbrauchsausweis kostet, je nach Weg, 50 bis 150 Euro, der Bedarfsausweis 300 bis 600 Euro.
| Weg | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | Termin vor Ort |
|---|---|---|---|
| Energieberater oder Architekt vor Ort | 80 bis 150 Euro | 400 bis 600 Euro | Ja, im Preis enthalten |
| Handwerksmeister mit Zusatzschulung | 60 bis 120 Euro | 350 bis 550 Euro | Meist ja, oft beim ohnehin geplanten Termin |
| Online-Portal mit Foto-Upload | 50 bis 100 Euro | 300 bis 450 Euro | Nein, Daten und Fotos ersetzen ihn |
Warum ein sehr günstiges Angebot ein Warnsignal ist
Feste Gebühren gibt es für den Energieausweis nicht, die Preise bilden sich frei am Markt. Für ein einzelnes Einfamilienhaus nennt der ADAC 50 bis 120 Euro für den Verbrauchsausweis und 300 bis 500 Euro für den Bedarfsausweis. Ein Online-Anbieter spart vor allem die Anfahrt, nicht die eigentliche Berechnung. Liegt ein Angebot deutlich darunter, sparen Sie meist nicht an der Anfahrt, sondern an der Prüfung Ihrer Angaben.
Gilt ein online beantragter Energieausweis ohne Termin vor Ort?
Ja, ein online bestellter Energieausweis gilt genauso wie einer vom Energieberater vor Ort, wenn eine dafür zugelassene Person ihn ausstellt. Das Gesetz verlangt keine persönliche Begehung. Es verlangt aber, dass die ausstellende Person Ihre Angaben sorgfältig prüft und sie nicht verwendet, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.
In der Praxis heißt das: Ohne Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung kann kaum jemand ein fremdes Formular seriös prüfen. Seriöse Online-Anbieter verlangen deshalb genau diese Bilder, bevor sie den Ausweis ausstellen. Fehlt diese Nachfrage komplett, übernimmt in Wahrheit niemand die vorgeschriebene Prüfung, auch wenn der Ausweis formal gültig aussieht.
Liegen vollständige Heizkostenabrechnungen oder Baupläne vor, und hat Ihr Haus keine Anbauten oder Teilsanierungen?
Verlangt der Anbieter Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung, bevor er ausstellt?
Der Online-Weg reicht. Laden Sie die Fotos vollständig hoch und prüfen Sie den Entwurf, bevor Sie zahlen.
Wählen Sie einen anderen Anbieter. Ohne Fotoanfrage bleibt die vorgeschriebene Prüfung offen.
Buchen Sie einen Energieberater mit Termin vor Ort. Anbauten oder fehlende Unterlagen klären sich dort schneller als über ein Formular.
Woran Sie eine berechtigte ausstellende Person erkennen
Ein zentrales, für alle durchsuchbares Verzeichnis zugelassener Personen gibt es nicht. Zugelassen sind vor allem Architekten, Bauingenieure und Techniker mit Schwerpunkt energiesparendes Bauen, außerdem Handwerksmeister mit einer entsprechenden Schulung und Energieberater mit bestandener Prüfung der Förderbehörde BAFA.
Fragen Sie deshalb aktiv nach dem Nachweis, statt ihn stillschweigend vorauszusetzen. Ein Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat seine Qualifikation bereits belegt, weil die Aufnahme in die Liste genau das voraussetzt. Das lässt sich über die öffentliche Suche der Liste nachprüfen. Bei einem Handwerksmeister genügt ein Blick in die Handwerksrolle seiner Kammer.
- Fragen Sie nach Namen und Berufsbezeichnung der ausstellenden Person, nicht nur nach dem Firmennamen.
- Prüfen Sie bei dena-gelisteten Energieberatern die Eintragung über die öffentliche Suche.
- Verlangen Sie bei Handwerksmeistern die Kammer oder Innung, bei der sie eingetragen sind.
- Lassen Sie sich die Registriernummer nach der Ausstellung mitteilen, nicht nur mündlich einen Ausweis versprechen.
Was Sie nach Erhalt prüfen sollten
Der fertige Ausweis trägt eine Registriernummer, die die ausstellende Person unmittelbar nach der Ausstellung bei der amtlichen Registrierstelle beantragt. Ein öffentliches Nachschlagewerk für Sie als Verbraucher gibt es dafür nicht: Die Registrierstelle gibt Auskunft nur an die Behörden der Bundesländer für die Stichprobenkontrolle. Fehlt die Nummer ganz, ist das trotzdem ein klares Warnzeichen.
Prüfen Sie stattdessen die Angaben selbst: Ausweisart, Ablaufdatum, Baujahr von Haus und Heizung, die wichtigsten Energieträger, die Wohnfläche, den Anlass der Ausstellung sowie Name, Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Person. Bei einem Bedarfsausweis gehören dazu auch die Modernisierungstipps, auch wenn Sie sie nicht umsetzen müssen.
Anlass und Ausweisart klären
Verkauf, Vermietung oder Sanierung entscheidet, ob ein Bedarfsausweis nötig ist.
Anbieter wählen
Energieberater vor Ort für unklare Häuser, Online-Portal für unauffällige Bestandshäuser mit vollständigen Unterlagen.
Berechtigung abfragen
Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, bei dena-Listung reicht die öffentliche Suche.
Daten und Fotos liefern
Heizkostenabrechnungen oder Baupläne sowie Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung.
Entwurf gegenprüfen
Prüfen Sie Baujahr, Wohnfläche und Energieträger auf Plausibilität, bevor der Ausweis endgültig ausgestellt wird.
Wer ohne Zulassung ausstellt oder falsche Daten liefert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ein zu günstiges Angebot ohne erkennbare Prüfung verlagert dieses Risiko auf Sie. Mehr zu Fristen und Ausnahmen rund um den Ausweis erklärt Wann der Energieausweis Pflicht ist.
Häufige Fragen
Ist ein online beantragter Energieausweis genauso gültig wie einer vom Energieberater vor Ort?
Ja, wenn eine zugelassene Person ihn ausstellt und Ihre Angaben sorgfältig prüft. Das Gesetz verlangt keine persönliche Begehung, wohl aber eine echte Prüfung der Daten, die bei Online-Anbietern über Fotos erfolgt.
Muss die ausstellende Person mein Haus besichtigen?
Nein, eine Besichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ohne aussagekräftige Fotos ist eine seriöse Prüfung Ihrer Angaben aber kaum möglich.
Wie erkenne ich, ob jemand zum Ausstellen berechtigt ist?
Fragen Sie nach der Berufsbezeichnung und der Grundlage der Zulassung. Bei einem Energieberater aus der dena-Liste lässt sich die Eintragung über die öffentliche Suche nachprüfen, bei Handwerksmeistern über die Handwerksrolle ihrer Kammer.
Kann ich die Registriernummer meines Ausweises online nachschlagen?
Nein, ein öffentliches Nachschlagewerk für Verbraucher gibt es dafür nicht. Die Registrierstelle gibt Auskunft nur an die Behörden der Bundesländer.
Was kostet ein Energieausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus?
Nach ADAC-Angaben kostet ein Verbrauchsausweis 50 bis 120 Euro und ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro. Online-Anbieter liegen meist am unteren Ende dieser Spannen.
Was droht bei einem fehlerhaften oder unberechtigt ausgestellten Energieausweis?
Wer ohne Zulassung ausstellt oder falsche Daten liefert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zusätzlich kann ein Käufer oder Mieter den Ausweis wegen falscher Angaben anfechten.
