Energieberaterverzeichnis

Ratgeber

Was kostet es, einen Energieausweis zu beantragen?

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Ein Verbrauchsausweis kostet ab 50 Euro, ein Bedarfsausweis ab 300 Euro, je nach Anbieter auch mehr. Ausstellen dürfen Energieberater, Architekten, Ingenieure, geschulte Handwerksmeister und Online-Anbieter, wenn sie dafür zugelassen sind. Ein Termin vor Ort ist nicht zwingend vorgeschrieben: Auch ein online bestellter Ausweis gilt, wenn Fotos und Angaben sorgfältig geprüft werden und eine Registriernummer folgt.

Verbrauchsausweis am günstigsten
ab 50 Euro online
ADAC, Energieausweis fürs Haus (Stand 29. Juli 2026), Stand 29. Juli 2026
Bedarfsausweis am günstigsten
ab 300 Euro online
ADAC, Energieausweis fürs Haus (Stand 29. Juli 2026), Stand 29. Juli 2026
Bußgeld ohne Zulassung ausgestellt
bis zu 10.000 Euro
Paragraf 108 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 22 GModG, Stand 22. September 2026
Ein aufgeschlagener Ringordner mit Hausunterlagen, einem Grundriss und einem Kugelschreiber.
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Ausstellung Ihres Energieausweises. Bild: KI generiert.

Wo Sie einen Energieausweis beantragen können

Drei Wege führen zu einem gültigen Energieausweis. Der erste ist ein Energieberater oder Architekt vor Ort, der Ihr Haus persönlich begeht und den Ausweis oft zusammen mit einer weiteren Beratung anbietet. Der zweite ist ein Handwerksmeister mit Zusatzschulung, häufig derselbe Betrieb, der schon Ihre Heizung oder Dämmung ausführt. Der dritte Weg ist ein Online-Portal: Sie tragen Ihre Hausdaten in ein Formular ein und laden Fotos hoch, eine dafür zugelassene Person stellt den Ausweis dann aus.

Welcher Weg passt, hängt vom Anlass ab. Für einen einfachen Verbrauchsausweis beim Verkauf eines unauffälligen Hauses reicht ein Online-Anbieter, wenn Ihre Heizkostenabrechnungen vollständig vorliegen. Für einen Bedarfsausweis mit verlässlichen Modernisierungstipps oder bei einem Haus mit Anbauten und unklarer Bausubstanz ist der Energieberater vor Ort die sicherere Wahl, weil er Unklarheiten sofort klärt.

Der Verbrauchsausweis kostet, je nach Weg, 50 bis 150 Euro, der Bedarfsausweis 300 bis 600 Euro.

Wege zum Energieausweis, ihr typischer Preis und ob ein Termin vor Ort dazugehört.
WegVerbrauchsausweisBedarfsausweisTermin vor Ort
Energieberater oder Architekt vor Ort80 bis 150 Euro400 bis 600 EuroJa, im Preis enthalten
Handwerksmeister mit Zusatzschulung60 bis 120 Euro350 bis 550 EuroMeist ja, oft beim ohnehin geplanten Termin
Online-Portal mit Foto-Upload50 bis 100 Euro300 bis 450 EuroNein, Daten und Fotos ersetzen ihn

Warum ein sehr günstiges Angebot ein Warnsignal ist

Feste Gebühren gibt es für den Energieausweis nicht, die Preise bilden sich frei am Markt. Für ein einzelnes Einfamilienhaus nennt der ADAC 50 bis 120 Euro für den Verbrauchsausweis und 300 bis 500 Euro für den Bedarfsausweis. Ein Online-Anbieter spart vor allem die Anfahrt, nicht die eigentliche Berechnung. Liegt ein Angebot deutlich darunter, sparen Sie meist nicht an der Anfahrt, sondern an der Prüfung Ihrer Angaben.

Gilt ein online beantragter Energieausweis ohne Termin vor Ort?

Ja, ein online bestellter Energieausweis gilt genauso wie einer vom Energieberater vor Ort, wenn eine dafür zugelassene Person ihn ausstellt. Das Gesetz verlangt keine persönliche Begehung. Es verlangt aber, dass die ausstellende Person Ihre Angaben sorgfältig prüft und sie nicht verwendet, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.

In der Praxis heißt das: Ohne Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung kann kaum jemand ein fremdes Formular seriös prüfen. Seriöse Online-Anbieter verlangen deshalb genau diese Bilder, bevor sie den Ausweis ausstellen. Fehlt diese Nachfrage komplett, übernimmt in Wahrheit niemand die vorgeschriebene Prüfung, auch wenn der Ausweis formal gültig aussieht.

Reicht bei Ihrem Haus der Online-Weg?

Liegen vollständige Heizkostenabrechnungen oder Baupläne vor, und hat Ihr Haus keine Anbauten oder Teilsanierungen?

Ja

Verlangt der Anbieter Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung, bevor er ausstellt?

Ja

Der Online-Weg reicht. Laden Sie die Fotos vollständig hoch und prüfen Sie den Entwurf, bevor Sie zahlen.

Nein

Wählen Sie einen anderen Anbieter. Ohne Fotoanfrage bleibt die vorgeschriebene Prüfung offen.

Nein

Buchen Sie einen Energieberater mit Termin vor Ort. Anbauten oder fehlende Unterlagen klären sich dort schneller als über ein Formular.

Woran Sie eine berechtigte ausstellende Person erkennen

Ein zentrales, für alle durchsuchbares Verzeichnis zugelassener Personen gibt es nicht. Zugelassen sind vor allem Architekten, Bauingenieure und Techniker mit Schwerpunkt energiesparendes Bauen, außerdem Handwerksmeister mit einer entsprechenden Schulung und Energieberater mit bestandener Prüfung der Förderbehörde BAFA.

Fragen Sie deshalb aktiv nach dem Nachweis, statt ihn stillschweigend vorauszusetzen. Ein Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat seine Qualifikation bereits belegt, weil die Aufnahme in die Liste genau das voraussetzt. Das lässt sich über die öffentliche Suche der Liste nachprüfen. Bei einem Handwerksmeister genügt ein Blick in die Handwerksrolle seiner Kammer.

  • Fragen Sie nach Namen und Berufsbezeichnung der ausstellenden Person, nicht nur nach dem Firmennamen.
  • Prüfen Sie bei dena-gelisteten Energieberatern die Eintragung über die öffentliche Suche.
  • Verlangen Sie bei Handwerksmeistern die Kammer oder Innung, bei der sie eingetragen sind.
  • Lassen Sie sich die Registriernummer nach der Ausstellung mitteilen, nicht nur mündlich einen Ausweis versprechen.

Was Sie nach Erhalt prüfen sollten

Der fertige Ausweis trägt eine Registriernummer, die die ausstellende Person unmittelbar nach der Ausstellung bei der amtlichen Registrierstelle beantragt. Ein öffentliches Nachschlagewerk für Sie als Verbraucher gibt es dafür nicht: Die Registrierstelle gibt Auskunft nur an die Behörden der Bundesländer für die Stichprobenkontrolle. Fehlt die Nummer ganz, ist das trotzdem ein klares Warnzeichen.

Prüfen Sie stattdessen die Angaben selbst: Ausweisart, Ablaufdatum, Baujahr von Haus und Heizung, die wichtigsten Energieträger, die Wohnfläche, den Anlass der Ausstellung sowie Name, Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Person. Bei einem Bedarfsausweis gehören dazu auch die Modernisierungstipps, auch wenn Sie sie nicht umsetzen müssen.

Von der Anfrage zum geprüften Ausweis
  1. Anlass und Ausweisart klären

    Verkauf, Vermietung oder Sanierung entscheidet, ob ein Bedarfsausweis nötig ist.

  2. Anbieter wählen

    Energieberater vor Ort für unklare Häuser, Online-Portal für unauffällige Bestandshäuser mit vollständigen Unterlagen.

  3. Berechtigung abfragen

    Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, bei dena-Listung reicht die öffentliche Suche.

  4. Daten und Fotos liefern

    Heizkostenabrechnungen oder Baupläne sowie Fotos von Fassade, Dach, Fenstern und Heizung.

  5. Entwurf gegenprüfen

    Prüfen Sie Baujahr, Wohnfläche und Energieträger auf Plausibilität, bevor der Ausweis endgültig ausgestellt wird.

Wer ohne Zulassung ausstellt oder falsche Daten liefert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ein zu günstiges Angebot ohne erkennbare Prüfung verlagert dieses Risiko auf Sie. Mehr zu Fristen und Ausnahmen rund um den Ausweis erklärt Wann der Energieausweis Pflicht ist.

Häufige Fragen

Ist ein online beantragter Energieausweis genauso gültig wie einer vom Energieberater vor Ort?

Ja, wenn eine zugelassene Person ihn ausstellt und Ihre Angaben sorgfältig prüft. Das Gesetz verlangt keine persönliche Begehung, wohl aber eine echte Prüfung der Daten, die bei Online-Anbietern über Fotos erfolgt.

Muss die ausstellende Person mein Haus besichtigen?

Nein, eine Besichtigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ohne aussagekräftige Fotos ist eine seriöse Prüfung Ihrer Angaben aber kaum möglich.

Wie erkenne ich, ob jemand zum Ausstellen berechtigt ist?

Fragen Sie nach der Berufsbezeichnung und der Grundlage der Zulassung. Bei einem Energieberater aus der dena-Liste lässt sich die Eintragung über die öffentliche Suche nachprüfen, bei Handwerksmeistern über die Handwerksrolle ihrer Kammer.

Kann ich die Registriernummer meines Ausweises online nachschlagen?

Nein, ein öffentliches Nachschlagewerk für Verbraucher gibt es dafür nicht. Die Registrierstelle gibt Auskunft nur an die Behörden der Bundesländer.

Was kostet ein Energieausweis für ein durchschnittliches Einfamilienhaus?

Nach ADAC-Angaben kostet ein Verbrauchsausweis 50 bis 120 Euro und ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro. Online-Anbieter liegen meist am unteren Ende dieser Spannen.

Was droht bei einem fehlerhaften oder unberechtigt ausgestellten Energieausweis?

Wer ohne Zulassung ausstellt oder falsche Daten liefert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zusätzlich kann ein Käufer oder Mieter den Ausweis wegen falscher Angaben anfechten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Paragrafen 79, 83, 84, 85, 88, 98 und 108, konsolidierte Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. GEG-Registrierstelle: Registrierung und elektronische Stichprobenkontrolle von Energieausweisen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),
  3. So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie (Stand 9. Oktober 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  4. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Abbildung 18: Verkaufspreise für Energieausweise, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  5. Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten und Änderungen 2026 (Stand 29. Juli 2026), ADAC e.V.,
  6. Energieausweis: Online-Anbieter taugen nichts (Untersuchung vom 19. August 2008), Stiftung Warentest,
  7. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Deutsche Energie-Agentur (dena),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 22. September 2026.