Energieberaterverzeichnis

Ratgeber

Woran Sie einen qualifizierten Energieberater erkennen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Sie erkennen einen qualifizierten Energieberater am Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Ohne diesen Eintrag zahlt die Förderbehörde BAFA keinen Zuschuss. Für die Liste braucht die Person entweder eine Berechtigung für Energieausweise oder eine bestandene Prüfung, dazu eine Fortbildung. Mehr als 22.800 Menschen stehen dort, Sie prüfen nach Name oder Postleitzahl.

Registrierte Fachleute in der dena-Liste
mehr als 22.800
dena, Energieeffizienz-Expertenliste, Startseite, Stand 1. September 2026
Fortbildung für Quereinsteiger
200 Unterrichtseinheiten, 150 Stunden
Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste, Ziffer 20 (Stand 16. Juni 2026), Stand 16. Juni 2026
Fortbildungspflicht alle 3 Jahre
24 Unterrichtseinheiten, 18 Stunden
Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste, Ziffer 5.1.1 (Stand 16. Juni 2026), Stand 16. Juni 2026
Ein Energieberater mit Schutzhelm hält eine Thermografiekamera und ein Tablet vor einem Einfamilienhaus.
Eine Ausrüstung wie eine Thermografiekamera ist noch kein Beleg für die Zulassung. Fragen Sie nach der Listung. Bild: KI generiert.

Die dena-Liste entscheidet über den Zuschuss

Energieberater ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Jeder darf sich so nennen, auch ohne Ausbildung. Deshalb zahlt der Bund nur, wenn die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste steht. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt diese Liste im Auftrag zweier Bundesministerien. Mehr als 22.800 Fachleute waren im September 2026 registriert, rund 20.600 davon lassen sich über die Suche finden.

Die Listung entscheidet an drei Stellen über Geld vom Staat. Wollen Sie einen geförderten Sanierungsfahrplan, muss die Person in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude stehen. Wollen Sie später Dämmung, Fenster oder die Heizung über das BAFA fördern lassen, muss sie zusätzlich in der Kategorie BEG Wohngebäude stehen. Und für eine geförderte Baubegleitung muss sie außerdem unabhängig von den ausführenden Handwerksbetrieben sein.

Zwei Wege führen in die dena-Liste

Es gibt zwei Wege in die dena-Liste, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude: über eine bestehende Ausbildung oder über eine Prüfung.

Der erste Weg gilt für Menschen, die schon Energieausweise ausstellen dürfen: Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister der Bau- und Anlagengewerke oder staatlich geprüfte Techniker mit Schwerpunkt energiesparendes Bauen. Das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz, das bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz hieß. Dazu kommt eine Fortbildung aus zwei Teilen: einem Basiskurs und einem Aufbaukurs für Wohngebäude.

Der zweite Weg steht Quereinsteigern offen, die noch nicht berechtigt sind, Energieausweise auszustellen. Sie bestehen stattdessen die Qualifikationsprüfung Energieberatung der Förderbehörde BAFA. Dafür lernen sie 200 Unterrichtseinheiten, 150 Stunden, im Basis- und Aufbaukurs. Danach bestehen sie eine Prüfung aus drei Teilen: einer schriftlichen Klausur, einem selbst erstellten Sanierungsfahrplan als Projektarbeit und einem mündlichen Beratungsgespräch. Das Öko-Zentrum NRW nimmt die Prüfung ab, 2026 zum Beispiel am 7. Juli in Pforzheim und am 6. Oktober in Berlin, mit rund 50 Plätzen je Quartal.

Beide Wege verlangen alle 3 Jahre 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung zur Verlängerung. Nur der Weg über die Prüfung braucht zusätzlich 200 Unterrichtseinheiten Ausbildung, davon 160 im Basiskurs und 40 im Aufbaukurs für Wohngebäude.

Zwei Wege in die dena-Liste, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Quelle: Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste (Stand 16. Juni 2026), Förderbehörde BAFA.
WegWer ihn nutztWas zusätzlich nötig istVerlängerung
Über die BerufsausbildungArchitekten, Bauingenieure, Handwerksmeister und Techniker mit Schwerpunkt energiesparendes BauenEin Basiskurs und ein Aufbaukurs für WohngebäudeAlle 3 Jahre 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung
Über die PrüfungQuereinsteiger ohne passende Ausbildung200 Unterrichtseinheiten, dann eine Prüfung aus Klausur, Sanierungsfahrplan und GesprächAlle 3 Jahre 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung

So prüfen Sie die Listung in 3 Minuten

Die Suche auf energie-effizienz-experten.de ist kostenlos und für jeden offen. Sie funktioniert über den Nachnamen, den Firmennamen oder die Postleitzahl mit Umkreis. Die Person zu finden reicht nicht: Wichtig ist die Kategorie, denn jede Kategorie steht für ein eigenes Förderprogramm.

  1. Rufen Sie energie-effizienz-experten.de auf und wählen Sie die Suche für private Bauherren.
  2. Geben Sie den Nachnamen oder den Firmennamen aus dem Angebot ein, oder Ihre Postleitzahl mit Umkreis.
  3. Öffnen Sie den Eintrag. Für einen Sanierungsfahrplan muss die Kategorie Energieberatung für Wohngebäude dabei sein.
  4. Soll die Person später auch Dämmung oder Fenster beim BAFA beantragen, prüfen Sie zusätzlich die Kategorie BEG Wohngebäude, bei einem Baudenkmal die Kategorie BEG Wohngebäude Denkmal.
  5. Lassen Sie sich die Beraternummer der dena mit dem Kürzel EB nennen. Sie gehört in Ihren BAFA-Antrag.
  6. Liegen zwischen Angebot und Antrag mehr als ein paar Wochen, prüfen Sie die Listung noch einmal, weil Einträge ablaufen können.

Ein Eintrag sagt nichts über freie Termine oder den Preis. Er sagt, dass die dena die Identität und die Grundqualifikation geprüft hat und die Person stichprobenartig kontrolliert wird. Beschwerden über eine Person können Sie bei der dena einreichen.

6 Fragen, die ein gutes Angebot beantwortet

Die Listung sichert nur die Qualifikation, nicht die Leistung im Einzelfall. Ob ein Angebot etwas taugt, zeigt sich an sechs Punkten.

  • Wer kommt ins Haus? Eine andere Person darf die Daten aufnehmen, aber Ihr Fahrplan muss von der gelisteten Person stammen. Fragen Sie, wer den Termin wahrnimmt.
  • Was ist enthalten? Beide Teile des Sanierungsfahrplans, das Gespräch danach und die Antragstellung mit Vollmacht sollten einzeln aufgeführt sein.
  • Was kostet es brutto und was netto? Das BAFA fördert bei Privatpersonen den Bruttobetrag. Eine Marktstudie des Bundes nennt für 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto.
  • Wann wird der Antrag gestellt? Vor dem Vertrag oder mit einer Bedingung im Vertrag, sonst ist die Förderung weg.
  • Ist die Person unabhängig? Für eine geförderte Baubegleitung darf sie nicht an ausführenden Betrieben beteiligt sein, nicht von ihnen beauftragt werden und keine Aufträge vermitteln.
  • Mit welcher Software wird der Fahrplan erstellt? Seit dem 1. September 2026 erkennt das BAFA nur noch die Version 2.6 der Druckapplikation an.

So viel zahlen Sie, so viel zahlt der Staat

Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto bei 16,7 Stunden Aufwand, das zeigt eine Marktstudie des Bundes. Der Staat übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Ein Hausbesuch der Verbraucherzentrale kostet höchstens 40 Euro, führt aber zu keinem geförderten Fahrplan.

Für die spätere Fachplanung und Baubegleitung einer Sanierung zahlt der Bund ebenfalls die Hälfte, bis 5.000 Euro je Ein- und Zweifamilienhaus. Wer beide Leistungen von derselben Person bekommt, spart Einarbeitung, sollte die Unabhängigkeit aber schriftlich festhalten.

Energieberater beauftragen in 5 Schritten
  1. Bedarf klären

    Sanierungsfahrplan, einzelne Maßnahme wie Dämmung, Energieausweis oder Baubegleitung: Davon hängt ab, welche Kategorie Sie brauchen.

  2. In der dena-Liste suchen

    Zwei bis drei Personen im Umkreis mit passender Kategorie auswählen und um die Beraternummer bitten.

  3. Angebote vergleichen

    Leistungsumfang, Brutto- und Nettopreis, Termin der Begehung und die Vollmacht für den Antrag gegenüberstellen.

  4. Förderantrag vor dem Vertrag

    Antrag im BAFA-Portal stellen oder Vollmacht erteilen, den Vertrag erst danach oder mit einer Bedingung unterschreiben.

  5. Beratung und Nachweis

    Innerhalb von 9 Monaten Begehung, Fahrplan und Gespräch, danach den Verwendungsnachweis einreichen und den Zuschuss aufs eigene Konto bekommen.

Diese Zeichen zeigen ein unseriöses Angebot

Unseriöse Anbieter erkennen Sie weniger an dem, was sie versprechen, als an dem, was sie weglassen. Wer keine Beraternummer nennt, keinen Termin im Haus macht oder die Förderung als sicher verspricht, bevor ein Antrag läuft, hält sich nicht an die Regeln der Förderprogramme. Das Gleiche gilt, wenn jemand den Vertrag noch am selben Tag will. Die Verbraucherzentrale Bremen warnte im Mai 2026 vor pauschalen Versprechen wie 50 Prozent Einsparung durch Dämmung. Solche Zahlen ohne Bezug zum eigenen Haus sind nicht seriös.

Passt dieser Energieberater zu Ihrem Vorhaben?

Steht die Person in der dena-Liste, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude?

Ja

Enthält das Angebot die Datenaufnahme im Haus, beide Teile des Fahrplans, ein Gespräch danach und Brutto- sowie Nettopreis?

Ja

Soll die Person später auch Dämmung oder Fenster beim BAFA beantragen oder die Baubegleitung übernehmen?

Ja

Prüfen Sie zusätzlich die Kategorie BEG Wohngebäude und lassen Sie sich die Unabhängigkeit schriftlich bestätigen. Dann passt die Person für alle Schritte.

Nein

Die Person passt für den geförderten Sanierungsfahrplan. Stellen Sie den Antrag vor dem Vertrag.

Nein

Fordern Sie ein vollständiges Angebot an. Fehlt weiterhin etwas, wird die Beratung nicht gefördert.

Nein

Ohne Listung gibt es keinen BAFA-Zuschuss und später keinen Förderbonus. Suchen Sie eine gelistete Person, außer Sie wollen nur eine erste Einschätzung ohne Förderung.

Häufige Fragen

Ist Energieberater ein geschützter Beruf?

Nein, Energieberater ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Deshalb zahlt der Staat nur, wenn die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena steht. Dafür braucht sie entweder eine Berechtigung für Energieausweise oder eine bestandene Prüfung, dazu eine Fortbildung.

Wie prüfe ich, ob ein Energieberater in der dena-Liste steht?

Sie prüfen das auf energie-effizienz-experten.de über Nachname, Firma oder Postleitzahl. Achten Sie auf die Kategorie: Energieberatung für Wohngebäude für den Sanierungsfahrplan, BEG Wohngebäude für Anträge auf Dämmung oder Fenster.

Darf ein Handwerksmeister als Energieberater arbeiten?

Ja, ein Handwerksmeister eines Bau- oder Anlagengewerks darf in die dena-Liste, wenn er Energieausweise ausstellen darf und die Fortbildung aus Basis- und Aufbaukurs Wohngebäude hat.

Was ist die Prüfung für Quereinsteiger in die Energieberatung?

Die Qualifikationsprüfung Energieberatung der Förderbehörde BAFA ist der Weg für Quereinsteiger ohne passende Ausbildung. Sie verlangt 200 Unterrichtseinheiten Fortbildung und besteht aus Klausur, einem eigenen Sanierungsfahrplan und einem mündlichen Gespräch, abgenommen vom Öko-Zentrum NRW.

Muss mein Energieberater unabhängig von Handwerkern sein?

Für eine geförderte Baubegleitung ja: Die Person darf nicht an ausführenden Betrieben beteiligt sein, nicht von ihnen beauftragt werden und keine Aufträge vermitteln. Für den Sanierungsfahrplan selbst schreibt das keine Regel vor.

Wie lange bleibt ein Energieberater in der dena-Liste?

Ein Eintrag gilt 3 Jahre. Zur Verlängerung braucht die Person 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung und einen Nachweis aus der Praxis, zum Beispiel einen geförderten Sanierungsfahrplan. Ohne Verlängerung verschwindet der Eintrag aus der Suche.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Stand 16. Juni 2026), Ziffern 3, 4, 5, 8, 15, 20 und 31, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  2. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: Suche, Kategorien, Zahl der Experten, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Paragraf 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Qualifikationsprüfung Energieberatung: Zulassung, Prüfungsteile, Termine 2026, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, Nummern 4 und 6.2, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  6. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 3 Buchstabe g, 8.3.1, 8.4.7 und 9.3, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  7. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Tabelle 8, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  8. Energieberater: Das bringt die Energieberatung für Dein Eigenheim (Stand 29. Juli 2026), Finanztip Verbraucherinformation gGmbH,
  9. Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin in Umlauf (Pressemitteilung vom 28. Mai 2026), Verbraucherzentrale Bremen,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 20. September 2026.