Was unterscheidet Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Beide Ausweise sind gültige Energieausweise. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, das bis Sommer 2026 Gebäudeenergiegesetz hieß, kennt beide. Der Unterschied liegt in den Daten, auf denen der Ausweis beruht.
Beim Bedarfsausweis rechnet die ausstellende Person aus, wie viel Energie Ihr Haus braucht. Sie wertet Wände, Fenster, Dach, Heizung und Lüftung aus, ganz gleich, wie Sie heizen. Beim Verbrauchsausweis zählt, was tatsächlich verbraucht wurde. Grundlage sind Ihre Heizkostenabrechnungen für Heizung und Warmwasser, bereinigt um die Wetterschwankungen der Jahre und bezogen auf die Nutzfläche des Hauses.
Deshalb kann dasselbe Haus zwei verschiedene Ergebnisse bekommen. Eine sparsame Familie in einem ungedämmten Altbau erreicht einen guten Verbrauchswert, obwohl das Haus schlecht ist. Umgekehrt verschlechtern viele Bewohner oder hohe Raumtemperaturen den Verbrauchsausweis eines gut gedämmten Hauses. Der Bedarfsausweis zeigt das Haus, der Verbrauchsausweis das Verhalten. Wer sanieren will, findet deshalb im Bedarfsausweis die belastbarere Grundlage, weil er jedes Bauteil einzeln durchrechnet.
Beide Ausweise gelten 10 Jahre. Der Verbrauchsausweis braucht Heizkostenabrechnungen aus 36 Monaten, ab 2027 aus zwei Jahren.
| Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Worauf der Ausweis beruht | Berechnung von Bauteilen und Heizungstechnik | Ihre Heizkostenabrechnungen |
| Was Sie bereithalten | Baupläne, Angaben zu Wänden, Fenstern, Dach und Heizung, dazu Begehung oder aussagekräftige Fotos | Heizkostenabrechnungen aus 36 Monaten, ab 2027 aus zwei Jahren |
| Was der Ausweis zeigt | Den Zustand des Hauses, unabhängig von den Bewohnern | Den tatsächlichen Verbrauch, abhängig vom Heizverhalten |
| Pflicht bis 31. Dezember 2026 | Neubau, große Sanierung mit Berechnung des ganzen Hauses, Wohnhäuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 | Nie Pflicht, für alle anderen bestehenden Häuser wählbar |
| Pflicht ab 1. Januar 2027 | Neubau, große Sanierung mit Berechnung des ganzen Hauses, Gewerbegebäude | Nie Pflicht, für alle bestehenden Wohnhäuser wählbar |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Wann ist der Bedarfsausweis bis Ende 2026 Pflicht?
Bis Ende 2026 brauchen Sie einen Bedarfsausweis, wenn Ihr Haus weniger als fünf Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Das trifft die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser aus der Zeit vor den ersten Wärmeschutz-Vorschriften.
Eine Ausnahme gilt, wenn Ihr Haus schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat. Das gilt auch, wenn eine spätere Sanierung es auf dieses Niveau gebracht hat. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt Ihr Energieberater.
Unabhängig vom Baujahr ist der Bedarfsausweis außerdem bei einem Neubau Pflicht und bei einer größeren Sanierung, für die das ganze Haus neu berechnet wird. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen. Die Verbraucherzentrale bestätigt mit Stand vom 31. August 2026, dass bei Häusern mit einer bis vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 derzeit noch der Bedarfsausweis zwingend ist.
Ob Sie überhaupt einen Ausweis brauchen, hängt vom Anlass ab. Beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung ist der Energieausweis Pflicht. Wer selbst im Haus wohnt, braucht keinen.
Ab 2027 dürfen Sie zwischen beiden Ausweisen wählen
Ein neues Gesetz vom 23. Juli 2026 ändert die Regeln zum 1. Januar 2027. Die Sonderregel für Häuser aus der Zeit vor 1977 fällt dann weg. Ab diesem Tag dürfen alle Eigentümer eines bestehenden Wohnhauses frei zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen. Für Gewerbegebäude gilt das Gegenteil: Dort ist ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis erlaubt.
Der Verbrauchsausweis wird dafür anspruchsvoller. Ab 2027 braucht er den Verbrauch aus zwei Jahren, getrennt nach Energieträgern wie Gas, Öl oder Holz. Bisher waren Abrechnungen aus 36 Monaten nötig.
Passt Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis besser zu Ihrem Haus?
Die Wahl hängt an drei Fragen: ob der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, ob brauchbare Verbrauchsdaten vorliegen und wofür Sie den Ausweis brauchen. Für den Verkauf eines gut gedämmten Hauses mit sparsamen Bewohnern reicht der günstige Verbrauchsausweis. Wer ein unsaniertes Haus sanieren oder mit Sanierungsbedarf verkaufen will, fährt mit dem Bedarfsausweis besser, weil nur er den Zustand belastbar zeigt.
Bauen Sie neu, oder sanieren Sie so, dass das ganze Haus neu berechnet wird?
Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Die Berechnungen stammen aus der Planung.
Hat Ihr Wohnhaus weniger als fünf Wohnungen, und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt?
Brauchen Sie den Ausweis noch 2026?
Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ausnahme: Das Haus erfüllt nachweislich den Wärmeschutz von 1977.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Sie zwischen beiden Ausweisen wählen.
Haben Sie Heizkostenabrechnungen für das ganze Haus aus 36 zusammenhängenden Monaten?
Wollen Sie mit dem Ausweis sanieren oder einen hohen Preis mit dem Zustand des Hauses begründen?
Nehmen Sie den Bedarfsausweis. Er zeigt den Zustand unabhängig von den Bewohnern und ist die bessere Grundlage für Sanierungsempfehlungen.
Der Verbrauchsausweis genügt. Er kostet für ein Einfamilienhaus meist 50 bis 120 Euro.
Ohne diese Abrechnungen bleibt nur der Bedarfsausweis.
Was kosten Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Für Energieausweise gibt es keine Gebührenordnung, die Preise sind frei. Für ein Einfamilienhaus nennt der ADAC (Stand 29. Juli 2026) 50 bis 120 Euro für den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis kostet dort 300 bis 500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 100 bis 400 Euro und 500 bis 1.500 Euro. Eine Marktstudie des Bundes zeigt, was Energieausweise 2024 im Schnitt kosteten: 316 Euro für den Verbrauchsausweis und 881 Euro für den Bedarfsausweis, jeweils ohne Umsatzsteuer. Der Durchschnitt schließt auch Gewerbegebäude ein und liegt deshalb höher.
| Haustyp | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 50 bis 120 Euro | 300 bis 500 Euro |
| Mehrfamilienhaus | 100 bis 400 Euro | 500 bis 1.500 Euro |
| Durchschnitt 2024 ohne Umsatzsteuer, einschließlich Gewerbegebäuden | 316 Euro | 881 Euro |
Die Verbraucherzentrale warnt mit Stand vom 9. Oktober 2025 vor Online-Angeboten unter 70 Euro. Dort gibt es nach ihrer Erfahrung oft schon bei der Datenerhebung erhebliche Mängel, und die Ausweise sind häufig fehlerhaft.
Liefern Sie die Daten selbst, sind Sie für ihre Richtigkeit verantwortlich. Falsche Angaben können ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro kosten.
Wie kommen Sie in fünf Schritten zum passenden Ausweis?
Den Energieausweis darf nicht jeder ausstellen. Berechtigt sind vor allem Architekten, Bauingenieure und Energieberater mit bestandener Prüfung der Förderbehörde BAFA. Auch Handwerksmeister dürfen es, wenn sie dafür geschult sind. Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfüllen diese Voraussetzung, weil der Eintrag in die Liste eine solche Qualifikation verlangt.
- Klären Sie den Anlass und die Ausweisart: Verkauf, Vermietung oder Sanierung, und ob der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist.
- Sammeln Sie Unterlagen. Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie die Heizkostenabrechnungen aus 36 Monaten, für den Bedarfsausweis Baupläne, das Baujahr und Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung.
- Wählen Sie die ausstellende Person und fragen Sie nach ihrer Berechtigung. Bei Energieberatern der dena-Liste genügt der Eintrag dort.
- Ermöglichen Sie eine Begehung oder liefern Sie Fotos. Beim Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus ist die Begehung vor Ort die sicherere Wahl.
- Nehmen Sie den fertigen Ausweis mit Registriernummer entgegen. Die ausstellende Person beantragt diese Nummer bei der amtlichen Registrierstelle und trägt sie vor der Übergabe ein. Über die Nummer prüfen die Länder einzelne Ausweise stichprobenartig.
Prüfen Sie den Ausweis gleich nach dem Erhalt. Er muss die Registriernummer, das Ablaufdatum, das Baujahr von Haus und Heizung, die Nutzfläche des Hauses und die Unterschrift der ausstellenden Person tragen. Beim Verbrauchsausweis müssen außerdem die Verbrauchsdaten samt Leerständen im Ausweis stehen.
Häufige Fragen
Darf ich für ein Haus von 1965 einen Verbrauchsausweis nehmen?
Für ein Wohnhaus von 1965 mit weniger als fünf Wohnungen brauchen Sie bis Ende 2026 einen Bedarfsausweis. Eine Ausnahme gilt, wenn das Haus nachweislich den Wärmeschutz von 1977 erfüllt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Sie zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen.
Welche Heizkostenabrechnungen braucht ein Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis braucht die Heizkostenabrechnungen des ganzen Hauses aus 36 zusammenhängenden Monaten. Die jüngste Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Ab dem 1. Januar 2027 zählen stattdessen zwei Jahre, getrennt nach Energieträgern.
Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus?
Ein Bedarfsausweis kostet für ein Einfamilienhaus nach Angaben des ADAC (Stand 29. Juli 2026) etwa 300 bis 500 Euro. Der Durchschnittspreis aller Bedarfsausweise lag 2024 bei 881 Euro ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert ist höher, weil er große Mehrfamilienhäuser und Gewerbegebäude einschließt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis dürfen unter anderem Architekten, Bauingenieure, Physiker und Techniker mit Schwerpunkt im energiesparenden Bauen ausstellen. Auch Handwerksmeister dürfen es, wenn sie geschult sind, und Energieberater mit bestandener Prüfung der Förderbehörde BAFA. Wer ohne Berechtigung ausstellt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro.
Bleibt mein Verbrauchsausweis von 2026 nach der Gesetzesänderung gültig?
Ja, ein 2026 ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig. Die neuen Regeln gelten nur für Ausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden. Wer 2026 verkauft oder vermietet, muss deshalb nicht warten.
