Wann Sie einen Energieausweis vorlegen müssen
Sie brauchen einen Energieausweis, sobald Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Erbbaurecht verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder verleasen und noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Bei einem Neubau lassen Sie ihn gleich nach der Fertigstellung ausstellen. Dasselbe gilt nach einer großen Sanierung, bei der das ganze Haus neu berechnet wird, etwa beim Umbau zum Effizienzhaus.
Wohnen Sie selbst in Ihrem Haus und verkaufen oder vermieten Sie nicht neu, brauchen Sie keinen Ausweis. Er informiert Käufer und Mieter, er ist kein Nachweis für Sie persönlich. Ab dem 1. Januar 2027 kommt ein weiterer Anlass hinzu: Wer dann einen bestehenden Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, braucht ebenfalls einen gültigen Ausweis, falls noch keiner vorliegt.
| Anlass | Was Sie tun müssen | Wer ist zuständig |
|---|---|---|
| Verkauf von Haus, Wohnung oder Erbbaurecht | Ausweis ausstellen lassen, bei der Besichtigung zeigen, nach dem Kaufvertrag übergeben | Verkäufer oder Makler |
| Neue Vermietung, Verpachtung oder Leasing | Ausweis ausstellen lassen, bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergeben | Vermieter, Verpächter oder Makler |
| Anzeige in Zeitung oder Online-Portal | Die wichtigsten Angaben aus dem Ausweis nennen, sobald einer vorliegt | Wer die Anzeige schaltet |
| Neubau | Ausweis gleich nach der Fertigstellung ausstellen lassen | Eigentümer oder Bauherr |
| Verlängerung eines Mietvertrags ab 2027 | Ausweis vorlegen, wenn keiner vorliegt | Vermieter |
| Sie wohnen selbst im Haus | Keine Pflicht | niemand |
Welche Häuser keinen Energieausweis brauchen
Für einige Gebäude gilt die Pflicht nicht. Ein kleines Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche braucht gar keinen Ausweis. Bei einem Baudenkmal entfällt zumindest die Pflicht, ihn vorzulegen und zu übergeben. Freiwillig darf trotzdem einer ausgestellt werden.
- Baudenkmäler: keine Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung, ein Ausweis darf freiwillig ausgestellt werden.
- Kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche: keine Ausweispflicht.
- Ferienhäuser und andere Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden.
- Vorübergehende Gebäude mit höchstens zwei Jahren Standzeit und Gebäude für Gottesdienste.
- Private Anzeigen ohne kommerziellen Charakter, etwa ein Zettel am schwarzen Brett.
Was in der Immobilienanzeige zum Energieausweis stehen muss
Sobald eine Anzeige in einer Zeitung, einem Immobilienportal oder auf der Website eines Maklers erscheint und schon ein Energieausweis vorliegt, gehören fünf Angaben in den Text. Dazu zählen die Art des Ausweises, der Energiewert, die wichtigsten Heizenergieträger, bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Fehlt eine Angabe, gilt das als Verstoß.
Die Energieeffizienzklasse reicht von A+ mit höchstens 30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr bis H mit mehr als 250 Kilowattstunden. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Energiewert Ihres Hauses.
| Klasse | Energiewert in kWh je m² und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | über 30 bis 50 |
| B | über 50 bis 75 |
| C | über 75 bis 100 |
| D | über 100 bis 130 |
| E | über 130 bis 160 |
| F | über 160 bis 200 |
| G | über 200 bis 250 |
| H | über 250 |
Wie hoch das Bußgeld bei einem Verstoß ausfällt
Fehlt der Ausweis, kommt er zu spät oder fehlen die Angaben in der Anzeige, gilt das als Verstoß. Die Behörde Ihres Bundeslandes kann dafür ein Bußgeld verhängen, meist die Bauaufsicht am Ort des Hauses. Sie wird vor allem tätig, wenn sich ein Käufer oder Mieter beschwert.
Alle folgenden Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro: von der fehlenden Vorlage bei der Besichtigung bis zur Ausstellung durch eine nicht berechtigte Person.
| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Ausweis bei der Besichtigung nicht, unvollständig oder zu spät vorgelegt | 10.000 Euro |
| Ausweis nach Kauf- oder Mietvertrag nicht übergeben | 10.000 Euro |
| Pflichtangaben in der Anzeige fehlen | 10.000 Euro |
| Eigentümer liefert falsche Daten für den Ausweis | 10.000 Euro |
| Ausweis von einer nicht berechtigten Person ausgestellt | 10.000 Euro |
| Ausweis nach einem Neubau nicht übergeben | 10.000 Euro |
Wer als Käufer oder Mieter keinen Ausweis erhält, darf ihn ausdrücklich verlangen. Der Verkäufer oder Vermieter muss ihn dann unverzüglich vorlegen.
So erfüllen Sie die Pflicht vom Inserat bis zur Übergabe
Halten Sie diese Reihenfolge ein, haben Sie mit der Behörde nichts zu tun und geben Interessenten die Information, die ihnen zusteht.
Vorhandenen Ausweis prüfen
Liegt schon ein Ausweis vor, prüfen Sie das Ablaufdatum. Nach zehn Jahren ist er ungültig, ebenso nach einer großen Sanierung.
Ausweis beauftragen
Legen Sie Anlass und Ausweisart fest, und beauftragen Sie eine Person, die zum Ausstellen berechtigt ist.
Berechtigung prüfen
Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfüllen die Voraussetzung, ebenso geschulte Handwerksmeister.
Bei der Besichtigung vorlegen
Zeigen Sie den Ausweis oder eine Kopie, hängen Sie ihn aus oder legen Sie ihn aus. Ohne Besichtigung legen Sie ihn vor, sobald ein Interessent danach fragt.
Nach dem Vertrag übergeben
Geben Sie Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie gleich nach dem Vertragsschluss. Beim Verkauf eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen hat der Käufer außerdem Anspruch auf ein kostenloses Gespräch über den Ausweis, wenn die ausstellende Person es anbietet.
Wo Sie einen Energieausweis bekommen und was er je nach Anbieter kostet, erklärt Energieausweis beantragen im Einzelnen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich mein Haus selbst bewohne?
Nein, wer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Die Pflicht entsteht erst bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, und ab dem 1. Januar 2027 auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.
Wann muss ich den Energieausweis beim Verkauf vorlegen?
Spätestens bei der Besichtigung, durch Vorzeigen, Aushängen oder Auslegen. Findet keine Besichtigung statt, legen Sie ihn vor, sobald der Interessent danach fragt. Nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn dem Käufer.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Energieausweis fehlt?
Bis zu 10.000 Euro. Das gilt für die fehlende Vorlage, die fehlende Übergabe und fehlende Angaben in der Anzeige. Zuständig sind die Behörden Ihres Bundeslandes.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab der Ausstellung. Er wird vorher ungültig, wenn nach einer großen Sanierung das ganze Haus neu berechnet werden muss.
Gilt die Pflicht auch für ein denkmalgeschütztes Haus?
Nein, bei einem Baudenkmal müssen Sie den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht vorlegen. Freiwillig dürfen Sie trotzdem einen ausstellen lassen.
Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?
Je nach Art zwischen 50 und 500 Euro. Der Verbrauchsausweis kostet meist 50 bis 120 Euro, der Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro.
