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Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen und kein gültiger Ausweis vorliegt. Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Der Ausweis gilt zehn Jahre und kostet für ein Einfamilienhaus 50 bis 500 Euro, je nach Art.

Bußgeld ohne Energieausweis
bis zu 10.000 Euro
Paragraf 108 Absatz 2 Nummer 2 GModG, Stand 20. September 2026
Gültigkeit eines Energieausweises
10 Jahre
Paragraf 79 Absatz 3 GModG, Stand 20. September 2026
Kosten für ein Einfamilienhaus
50 bis 500 Euro, je nach Ausweisart
ADAC, Energieausweis fürs Haus (Stand 29. Juli 2026), Stand 29. Juli 2026
Ein Hausschlüssel liegt auf einem Dokumentenordner vor einem Fenster mit Blick auf eine Wohnstraße.
Ohne gültigen Energieausweis dürfen Sie ein Haus nicht verkaufen oder vermieten. Bild: KI generiert.

Wann Sie einen Energieausweis vorlegen müssen

Sie brauchen einen Energieausweis, sobald Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Erbbaurecht verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder verleasen und noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Bei einem Neubau lassen Sie ihn gleich nach der Fertigstellung ausstellen. Dasselbe gilt nach einer großen Sanierung, bei der das ganze Haus neu berechnet wird, etwa beim Umbau zum Effizienzhaus.

Wohnen Sie selbst in Ihrem Haus und verkaufen oder vermieten Sie nicht neu, brauchen Sie keinen Ausweis. Er informiert Käufer und Mieter, er ist kein Nachweis für Sie persönlich. Ab dem 1. Januar 2027 kommt ein weiterer Anlass hinzu: Wer dann einen bestehenden Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert, braucht ebenfalls einen gültigen Ausweis, falls noch keiner vorliegt.

Anlässe für den Energieausweis und was dabei zu tun ist.
AnlassWas Sie tun müssenWer ist zuständig
Verkauf von Haus, Wohnung oder ErbbaurechtAusweis ausstellen lassen, bei der Besichtigung zeigen, nach dem Kaufvertrag übergebenVerkäufer oder Makler
Neue Vermietung, Verpachtung oder LeasingAusweis ausstellen lassen, bei der Besichtigung zeigen, nach dem Vertrag übergebenVermieter, Verpächter oder Makler
Anzeige in Zeitung oder Online-PortalDie wichtigsten Angaben aus dem Ausweis nennen, sobald einer vorliegtWer die Anzeige schaltet
NeubauAusweis gleich nach der Fertigstellung ausstellen lassenEigentümer oder Bauherr
Verlängerung eines Mietvertrags ab 2027Ausweis vorlegen, wenn keiner vorliegtVermieter
Sie wohnen selbst im HausKeine Pflichtniemand

Welche Häuser keinen Energieausweis brauchen

Für einige Gebäude gilt die Pflicht nicht. Ein kleines Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche braucht gar keinen Ausweis. Bei einem Baudenkmal entfällt zumindest die Pflicht, ihn vorzulegen und zu übergeben. Freiwillig darf trotzdem einer ausgestellt werden.

  • Baudenkmäler: keine Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung, ein Ausweis darf freiwillig ausgestellt werden.
  • Kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche: keine Ausweispflicht.
  • Ferienhäuser und andere Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden.
  • Vorübergehende Gebäude mit höchstens zwei Jahren Standzeit und Gebäude für Gottesdienste.
  • Private Anzeigen ohne kommerziellen Charakter, etwa ein Zettel am schwarzen Brett.

Was in der Immobilienanzeige zum Energieausweis stehen muss

Sobald eine Anzeige in einer Zeitung, einem Immobilienportal oder auf der Website eines Maklers erscheint und schon ein Energieausweis vorliegt, gehören fünf Angaben in den Text. Dazu zählen die Art des Ausweises, der Energiewert, die wichtigsten Heizenergieträger, bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Fehlt eine Angabe, gilt das als Verstoß.

Die Energieeffizienzklasse reicht von A+ mit höchstens 30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr bis H mit mehr als 250 Kilowattstunden. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Energiewert Ihres Hauses.

Energieeffizienzklassen und ihr Energiewert je Quadratmeter und Jahr.
KlasseEnergiewert in kWh je m² und Jahr
A+bis 30
Aüber 30 bis 50
Büber 50 bis 75
Cüber 75 bis 100
Düber 100 bis 130
Eüber 130 bis 160
Füber 160 bis 200
Güber 200 bis 250
Hüber 250

Wie hoch das Bußgeld bei einem Verstoß ausfällt

Fehlt der Ausweis, kommt er zu spät oder fehlen die Angaben in der Anzeige, gilt das als Verstoß. Die Behörde Ihres Bundeslandes kann dafür ein Bußgeld verhängen, meist die Bauaufsicht am Ort des Hauses. Sie wird vor allem tätig, wenn sich ein Käufer oder Mieter beschwert.

Alle folgenden Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro: von der fehlenden Vorlage bei der Besichtigung bis zur Ausstellung durch eine nicht berechtigte Person.

Verstöße rund um den Energieausweis und das jeweilige Bußgeld.
VerstoßBußgeld bis
Ausweis bei der Besichtigung nicht, unvollständig oder zu spät vorgelegt10.000 Euro
Ausweis nach Kauf- oder Mietvertrag nicht übergeben10.000 Euro
Pflichtangaben in der Anzeige fehlen10.000 Euro
Eigentümer liefert falsche Daten für den Ausweis10.000 Euro
Ausweis von einer nicht berechtigten Person ausgestellt10.000 Euro
Ausweis nach einem Neubau nicht übergeben10.000 Euro

Wer als Käufer oder Mieter keinen Ausweis erhält, darf ihn ausdrücklich verlangen. Der Verkäufer oder Vermieter muss ihn dann unverzüglich vorlegen.

So erfüllen Sie die Pflicht vom Inserat bis zur Übergabe

Halten Sie diese Reihenfolge ein, haben Sie mit der Behörde nichts zu tun und geben Interessenten die Information, die ihnen zusteht.

Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung in fünf Schritten
  1. Vorhandenen Ausweis prüfen

    Liegt schon ein Ausweis vor, prüfen Sie das Ablaufdatum. Nach zehn Jahren ist er ungültig, ebenso nach einer großen Sanierung.

  2. Ausweis beauftragen

    Legen Sie Anlass und Ausweisart fest, und beauftragen Sie eine Person, die zum Ausstellen berechtigt ist.

  3. Berechtigung prüfen

    Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfüllen die Voraussetzung, ebenso geschulte Handwerksmeister.

  4. Bei der Besichtigung vorlegen

    Zeigen Sie den Ausweis oder eine Kopie, hängen Sie ihn aus oder legen Sie ihn aus. Ohne Besichtigung legen Sie ihn vor, sobald ein Interessent danach fragt.

  5. Nach dem Vertrag übergeben

    Geben Sie Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie gleich nach dem Vertragsschluss. Beim Verkauf eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen hat der Käufer außerdem Anspruch auf ein kostenloses Gespräch über den Ausweis, wenn die ausstellende Person es anbietet.

Wo Sie einen Energieausweis bekommen und was er je nach Anbieter kostet, erklärt Energieausweis beantragen im Einzelnen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich mein Haus selbst bewohne?

Nein, wer sein Haus selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Die Pflicht entsteht erst bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, und ab dem 1. Januar 2027 auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.

Wann muss ich den Energieausweis beim Verkauf vorlegen?

Spätestens bei der Besichtigung, durch Vorzeigen, Aushängen oder Auslegen. Findet keine Besichtigung statt, legen Sie ihn vor, sobald der Interessent danach fragt. Nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn dem Käufer.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Energieausweis fehlt?

Bis zu 10.000 Euro. Das gilt für die fehlende Vorlage, die fehlende Übergabe und fehlende Angaben in der Anzeige. Zuständig sind die Behörden Ihres Bundeslandes.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab der Ausstellung. Er wird vorher ungültig, wenn nach einer großen Sanierung das ganze Haus neu berechnet werden muss.

Gilt die Pflicht auch für ein denkmalgeschütztes Haus?

Nein, bei einem Baudenkmal müssen Sie den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht vorlegen. Freiwillig dürfen Sie trotzdem einen ausstellen lassen.

Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?

Je nach Art zwischen 50 und 500 Euro. Der Verbrauchsausweis kostet meist 50 bis 120 Euro, der Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Paragrafen 2, 3, 79, 80, 83 bis 88, 98, 108 und 112 sowie Anlage 10, konsolidierte Fassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2 und Artikel 9, Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
  3. GModG-Infoportal: Chronologie des Gebäudemodernisierungsgesetzes, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
  4. Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist (Stand 31. August 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  5. So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie (Stand 9. Oktober 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  6. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Abbildung 18, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  7. Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten und Änderungen 2026 (Stand 29. Juli 2026), ADAC e.V.,
  8. Energieausweise im GModG: Was sich 2027 alles ändert (10. August 2026), Haufe Online Redaktion,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.