Ab wann gilt die Drittel-Grenze bei Fenstern und Dach?
Ein Lüftungskonzept wird nötig, sobald mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster einer Wohnung ausgetauscht wird. Das gilt für ein Einfamilienhaus genauso wie für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dieselbe Grenze gilt für das Dach: Dichten Sie bei einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu ab, verlangt die Regel ein Konzept, auch ohne Fenstertausch.
Grundlage ist die Regel DIN 1946-6 für die Lüftung von Wohnungen. Eine solche Regel ist zunächst kein Gesetz, sondern eine von Fachleuten erarbeitete anerkannte Regel der Technik. Verbindlich wird sie für Ihren Fenstertausch trotzdem, weil ein Handwerksbetrieb sein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen muss, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Für die Zählung zählt die einzelne Wohnung, nicht das ganze Gebäude. Tauschen Sie in einem Mehrfamilienhaus nur die Fenster einer Wohnung aus, zählt allein der Anteil dieser Wohnung, selbst wenn im restlichen Haus noch alte Fenster stecken. Ähnliche Drittel-Grenzen gelten auch für die Dämmpflicht bei Fassade, Fenstern und Kellerdecke.
Warum werden dichte Fenster ohne Konzept zum Schimmelrisiko?
Alte, undichte Fenster haben ungewollt einen Teil der nötigen Lüftung übernommen, weil ständig etwas Luft durch die Fugen strömte. Neue, dichte Fenster unterbrechen genau diesen Austausch. Die Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und dem Atmen der Bewohner bleibt dann länger in der Wohnung, wenn niemand bewusst öfter lüftet oder eine Anlage das übernimmt.
- Ein Vierpersonenhaushalt gibt über Atmen, Schwitzen, Kochen und Duschen jeden Tag mehrere Liter Wasser an die Raumluft ab.
- Kalte Flächen wie Fensterlaibungen oder Außenecken erreichen als erstes den Punkt, an dem sich die Feuchtigkeit als Wasser niederschlägt.
- Schimmel braucht für sein Wachstum vor allem eines: dauerhaft feuchte Flächen, nicht unbedingt sichtbares Wasser.
- Nach einem Fenstertausch ohne Lüftungskonzept zeigt sich das Problem oft erst nach dem ersten Winter, wenn die Fenster in der Heizperiode durchgehend geschlossen bleiben.
Das ist mehr als eine Frage der Optik. Schimmelsporen können die Atemwege reizen und bei empfindlichen Menschen Allergien oder Asthma verstärken. Und feuchtes Mauerwerk dämmt schlechter als trockenes, deshalb wird die betroffene Stelle noch kälter und noch anfälliger für weitere Feuchtigkeit.
Wer haftet, wenn das Lüftungskonzept fehlt?
Verantwortlich für ein fehlendes Lüftungskonzept ist zuerst, wer die Sanierung plant. Bei einer größeren Maßnahme ist das der Architekt oder Fachplaner. Bei einem reinen Fenstertausch ohne eigene Planung trifft die Verantwortung den Fensterbaubetrieb: Er muss Sie auf die Notwendigkeit eines Konzepts hinweisen, sobald sein Gewerk die Dichtheit des Hauses spürbar verändert.
Ein fehlendes oder ignoriertes Lüftungskonzept ist damit ein Mangel am Werk, sobald daraus wirklich ein Schaden entsteht, etwa Feuchte oder Schimmel an neuen, technisch einwandfreien Fenstern. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Betrieb ausdrücklich nach einem Konzept gefragt haben.
Zeigt sich nach dem Fenstertausch tatsächlich Feuchte oder Schimmel, zeigen Sie den Mangel schriftlich beim ausführenden Betrieb an. Setzen Sie dafür eine angemessene Frist zur Nachbesserung, bevor Sie selbst einen anderen Betrieb holen oder den Preis mindern. Ob der fehlende Hinweis wirklich zur Haftung führt, hängt vom Einzelfall ab. Das prüft im Streitfall meist ein Sachverständiger.
| Beteiligter | Aufgabe |
|---|---|
| Architekt oder Fachplaner | Erstellt oder beauftragt das Lüftungskonzept, wenn er die Sanierung plant und begleitet |
| Fensterbau- oder Dachdeckerbetrieb | Muss ohne eigene Planung auf die Notwendigkeit eines Konzepts hinweisen, sobald sein Gewerk die Dichtheit deutlich verändert |
| Lüftungsfachbetrieb | Erstellt das Konzept im Detail und plant die technische Lösung, wenn eine Lüftungsanlage eingebaut wird |
| Energieberater | Kann das Lüftungskonzept im Sanierungsfahrplan einordnen und auf die Pflicht hinweisen, ersetzt aber nicht den Lüftungsfachbetrieb |
Heben Sie das Konzept zusammen mit der Fensterrechnung dauerhaft auf. Beim Verkauf des Hauses oder bei einem späteren Streit über Feuchteschäden ist es oft der einzige Beleg, dass die Lüftung bei der Sanierung mitgedacht wurde.
Welche 4 Lüftungsstufen unterscheidet die Norm?
Ein Lüftungskonzept unterscheidet vier Stufen, je nachdem, ob gerade jemand zu Hause ist und wie stark Feuchtigkeit anfällt. Ihr Haus muss nicht dauerhaft die höchste Stufe erreichen. Das Konzept legt fest, welche Stufe wann als ausreichend gilt.
Rund um die Uhr muss mindestens die Stufe Feuchteschutz mit dem 0,3-fachen Luftwechsel pro Stunde laufen. Sind die Bewohner kurz weg, reicht die reduzierte Lüftung mit dem 0,7-fachen Wechsel. Sind sie da, gilt die Nennlüftung mit dem 1,0-fachen Wechsel, und bei Lastspitzen wie Kochen oder Duschen die Intensivlüftung mit dem 1,3-fachen Wechsel.
| Stufe | Luftwechsel je Stunde | Wann sie gilt |
|---|---|---|
| Feuchteschutz | 0,3-fach | Nutzerunabhängige Mindestlüftung, auch bei Abwesenheit, um Bauschäden zu vermeiden |
| Reduzierte Lüftung | 0,7-fach | Hygienisches Minimum bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner |
| Nennlüftung | 1,0-fach | Normale Nutzung bei anwesenden Bewohnern, teilweise noch über Fensterlüftung möglich |
| Intensivlüftung | 1,3-fach | Lastspitzen wie Kochen, Duschen oder eine Feier mit vielen Gästen |
Welche Technik die geforderte Stufe erreicht, hängt vom Budget und vom Umfang der Sanierung ab.
Der Bund fördert den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung als Technik mit 15 Prozent der anerkannten Kosten. Dafür muss ein Energieeffizienz-Experte, ein amtlich gelisteter Energieberater, die technischen Werte vorher bestätigen.
Diese Förderung gilt seit dem 17. Juli 2026 und lässt sich mit anderen Maßnahmen derselben Sanierung verbinden, solange jede Maßnahme für sich die technischen Mindestwerte erreicht. Der individuelle Sanierungsfahrplan erhöht diesen Satz für die Lüftungsanlage selbst nicht, weil sein Bonus nur für Maßnahmen an der Außenhülle gilt.
Wie kommen Sie in 5 Schritten zum Lüftungskonzept?
Diese fünf Schritte gelten unabhängig davon, ob Sie am Ende bei einfachen Lüftern im Fensterrahmen oder einer zentralen Anlage landen.
- Klären Sie vor der Auftragsvergabe, wie viele Fenster Ihrer Wohnung insgesamt ausgetauscht werden sollen, und rechnen Sie den Anteil an der gesamten Fensterfläche aus.
- Beauftragen Sie bei mehr als einem Drittel ausdrücklich ein Lüftungskonzept, beim Fensterbaubetrieb, einem Lüftungsfachbetrieb oder Ihrem Energieberater, statt auf einen ungefragten Hinweis zu warten.
- Lassen Sie den Ist-Zustand aufnehmen: Raumgrößen, Nutzung jedes Raums, vorhandene Abluftöffnungen in Bad und Küche, und den energetischen Zustand der übrigen Außenhülle.
- Lassen Sie sich die nötige Lüftungsstufe für Ihr Haus nennen und die passende Lösung vorschlagen, von einfachen Lüftern im Fensterrahmen bis zur zentralen Anlage mit Wärmerückgewinnung.
- Lassen Sie sich das fertige Konzept schriftlich geben, bei einer geförderten Maßnahme bestätigt durch den Energieeffizienz-Experten, damit es im Streitfall als Nachweis dient.
Welche Lüftungslösung passt zu Ihrem Haus?
Die passende Technik hängt vor allem davon ab, wie viele Räume betroffen sind und ob Sie ohnehin größere Arbeiten planen. Alle drei Lösungen erreichen dieselbe geforderte Lüftungsstufe. Sie unterscheiden sich vor allem in Anschaffungskosten, Komfort und darin, wie stark sie in die Bausubstanz eingreifen.
Reicht laut Lüftungskonzept die Stufe Feuchteschutz in den betroffenen Räumen aus?
Ein einfacher Lüfter im Fensterrahmen oder eine Öffnung in der Außenwand je Raum kann schon reichen. Das ist meist die günstigste Lösung.
Sind nur einzelne Räume wie Bad oder Schlafzimmer betroffen?
Einzelne Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung je Raum lösen das Problem gezielt, ohne Kanäle durch das ganze Haus zu verlegen.
Bei einer Sanierung des ganzen Hauses rechnet sich häufig eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Sie versorgt alle Räume über ein Kanalnetz und gewinnt dabei die meiste Wärme aus der Abluft zurück.
Häufige Fragen
Ab wie vielen ausgetauschten Fenstern brauche ich ein Lüftungskonzept?
Sobald mehr als ein Drittel der Fenster einer Wohnung ausgetauscht wird, verlangt die Regel DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept. Das gilt für ein Einfamilienhaus genauso wie für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Ist ein Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben oder nur eine Empfehlung?
Die Regel DIN 1946-6 selbst ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine anerkannte Regel der Technik. Verbindlich wird sie für Ihren Fenstertausch trotzdem: Ein Handwerksbetrieb muss sein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen, sonst liegt ein Mangel vor.
Was kostet ein Lüftungskonzept ohne den Einbau einer Anlage?
Die reine Erstellung des Konzepts kostet deutlich weniger als die spätere Technik. Wie viel genau, hängt vom Fachbetrieb und der Hausgröße ab. Oft lässt sich die Erstellung mit der Energieberatung oder dem Angebot des Fensterbaubetriebs verbinden, statt sie getrennt zu beauftragen.
Reicht häufigeres Stoßlüften anstelle eines Lüftungskonzepts aus?
Nein, ein Lüftungskonzept prüft gerade, ob der nötige Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz auch ohne bewusstes Lüften erreicht wird. Stoßlüften kann eine technische Lösung ergänzen, ersetzt aber nicht den Nachweis, dass die Stufe Feuchteschutz gesichert ist, etwa während einer Abwesenheit.
Wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gefördert?
Ja, mit 15 Prozent der anerkannten Kosten, wenn ein Energieeffizienz-Experte die technischen Werte vor dem Handwerkervertrag bestätigt.
Kann ich das Lüftungskonzept selbst erstellen, um Kosten zu sparen?
Rechnerisch ist das nicht verboten, in der Praxis fehlt den meisten Eigentümern aber das Fachwissen, um Raumnutzung, Feuchtelasten und die vier Lüftungsstufen richtig anzusetzen. Ein Konzept vom Fachbetrieb oder Energieberater dient außerdem als Nachweis, falls es später Streit über Feuchte oder Schimmel gibt. Ein selbst erstelltes Konzept hat diesen Beweiswert nicht.
