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Ratgeber

Wie gut Dämmung und Fenster für die Förderung sein müssen

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Der Dämmwert der Außenwand darf höchstens 0,20 betragen, das Dach höchstens 0,14 und ein neues Fenster höchstens 0,95, jeweils in Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Erreicht Ihr Bauteil das, zahlt das BAFA 15 Prozent der Kosten, mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 Euro teilweise 20 Prozent. Gedämmt werden Außenwand, Dach, Boden, Fenster, Türen und Sonnenschutz.

Zuschuss für Dämmung und Fenster
15 Prozent der Kosten
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 8.4.1 Buchstabe a, Stand 21. Juli 2026
Höchster erlaubter Dämmwert der Außenwand
0,20 W/(m²K)
Technische Mindestanforderungen zur Förderrichtlinie, Nummer 1.1, Stand 21. Juli 2026
Kosten, die das BAFA je Jahr anrechnet
30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 8.3.1 Buchstabe a, Stand 21. Juli 2026
Ein Handwerker montiert von einem Gerüst aus weiße Dämmplatten an einer Hausfassade.
Dämmung an Wand, Dach oder Kellerdecke zählt zu den geförderten Einzelmaßnahmen. Bild: KI generiert.

Welche Teile des Hauses das BAFA fördert

Die Förderbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zahlt für drei Gruppen von Maßnahmen an der Außenhülle Ihres Hauses. Die Außenhülle ist die Grenze zwischen beheiztem Innenraum und Außenluft, Erdreich oder unbeheizten Räumen: jedes Bauteil, das diese Grenze bildet, kommt für die Förderung infrage. Der Antrag setzt einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten voraus.

  • Dämmung der Außenhülle: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, einschließlich Kellerdecke, oberster Geschossdecke und Wänden gegen Erdreich.
  • Neue, ersetzte oder erstmals eingebaute Fenster, Außentüren und Tore sowie erneuerte Vorhangfassaden.
  • Sommerlicher Hitzeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, etwa Raffstores oder Markisen mit Steuerung.
  • Nötige Umfeldarbeiten wie Gerüst, Entsorgung alter Bauteile oder das Versetzen von Fensterbänken, wenn sie zur Maßnahme gehören.

Nicht gefördert werden reine Ausbesserungen ohne echte Dämmwirkung, etwa ein neuer Putz ohne Dämmung, sowie Innenausbau, Anstriche oder Beschichtungen ohne festgelegte Dämmdicke. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt in einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 ausdrücklich vor Anbietern, die Fassadenanstriche oder Folien als Ersatz für Dämmung bewerben. Solche Produkte erfüllen die Vorgaben der Förderung nicht.

Diese Dämmwerte verlangt die Förderung je Bauteil

Der Dämmwert, das BAFA nennt ihn U-Wert, zeigt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht, wenn es innen und außen ein Grad Celsius Unterschied gibt. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil. Für jedes Bauteil legen die technischen Mindestwerte der Förderung einen Höchstwert fest, den das sanierte Bauteil erreichen muss. Diese Werte gelten nur für Bauteile, die beheizte Räume nach außen abgrenzen.

Höchste erlaubte Dämmwerte für Wohngebäude nach den technischen Mindestanforderungen der Förderung (Anlage zur Richtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 1.1), in W/(m²K).
BauteilHöchster DämmwertSonderfall Baudenkmal und erhaltenswerte Altbausubstanz
Außenwand0,200,45
Einblasdämmung oder Kerndämmung in zweischaligem MauerwerkWärmeleitfähigkeit höchstens 0,035 W/(mK)gleich
Außenwand mit Sichtfachwerk, Innendämmung0,65gleich
Fenster, Balkon- und Terrassentüren0,951,4 (mit echten Sprossen 1,6)
Nachrüstung vorhandener Fenster, Kastenfenster1,31,6
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster1,1wie Fenster im Denkmal
Dachflächenfenster1,0keine Sonderregel
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren1,3keine Sonderregel
Schrägdach und Kehlbalkenlage0,14höchstmögliche Dämmdicke bei Wärmeleitfähigkeit höchstens 0,040 W/(mK)
Flachdach und Dachgaube0,14 beziehungsweise 0,20wie Schrägdach
Oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum0,14wie Schrägdach
Kellerdecke und Decke gegen unbeheizte Räume0,25keine Sonderregel
Wand gegen Erdreich oder unbeheizte Räume0,25keine Sonderregel
Bodenfläche gegen Erdreich0,25keine Sonderregel
Geschossdecke gegen Außenluft von unten0,20keine Sonderregel

Diese Werte liegen deutlich strenger als das Gesetz zur Gebäudemodernisierung selbst vorschreibt (es hieß bis zum 28. Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das Gesetz verlangt bei einem Fenstertausch einen Dämmwert von höchstens 1,3 und bei einer neuen Außenwanddämmung von höchstens 0,24; das BAFA verlangt 0,95 und 0,20. Wer nur das gesetzliche Minimum erfüllt, bekommt keinen Zuschuss, bei Fenstern heißt das in der Praxis eine Dreifachverglasung. Bei Baudenkmalen und erhaltenswerter Altbausubstanz gelten mildere Werte, dafür darf nur ein Experte mit Denkmal-Zusatzqualifikation den Antrag begleiten.

Wie viel Zuschuss Dämmung und Fenster bringen

Für alle Maßnahmen an der Außenhülle zahlt das BAFA 15 Prozent der Kosten. Gezählt werden die Ausgaben für Material, Einbau und Umfeldarbeiten einschließlich Umsatzsteuer, außer Sie bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück, dann zählen nur die Nettokosten. Je Haus und Kalenderjahr rechnet das BAFA höchstens 30.000 Euro für die erste Wohnung an, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Der höchste Zuschuss für ein Einfamilienhaus ohne Sanierungsfahrplan liegt damit bei 4.500 Euro im Jahr.

Mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, verdoppeln sich diese Höchstgrenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Zusätzlich gibt es 5 Prozentpunkte mehr Förderung, seit dem 21. Juli 2026 aber nur bei einer Investition von mindestens 30.000 Euro brutto und nur für den Betrag oberhalb der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Ab Anfang 2027 kommt für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Häusern ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten dazu, der ebenfalls einen Sanierungsfahrplan voraussetzt; Fenster und Sonnenschutz erhalten diesen Bonus nicht.

Die folgende Tabelle zeigt die Spanne von 900 bis 10.500 Euro Zuschuss, je nachdem wie groß die Maßnahme ist und ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt.

Zuschuss für Maßnahmen an der Außenhülle eines Einfamilienhauses in einem Kalenderjahr, gerechnet nach den Nummern 8.3.1, 8.4.1 und 8.4.2 der Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026.
Maßnahme und Kosten bruttoZuschuss ohne FahrplanZuschuss mit Fahrplan
Kellerdeckendämmung, 6.000 Euro900 Euro900 Euro
Oberste Geschossdecke, 9.000 Euro1.350 Euro1.350 Euro
Fenstertausch komplett, 25.000 Euro3.750 Euro3.750 Euro
Dachdämmung, 35.000 Euro4.500 Euro (Grenze 30.000 Euro)4.500 Euro plus 20 Prozent von 5.000 Euro, macht 5.500 Euro
Fassadendämmung, 45.000 Euro4.500 Euro4.500 Euro plus 20 Prozent von 15.000 Euro, macht 7.500 Euro
Fassade, Dach und Fenster, 70.000 Euro4.500 Euro4.500 Euro plus 20 Prozent von 30.000 Euro, macht 10.500 Euro (Grenze 60.000 Euro)

Warum die Heizung erst nach der Dämmung kommt

Die Reihenfolge entscheidet über Kosten und Förderung. Wer zuerst die Heizung tauscht und danach dämmt, kauft eine zu große Wärmepumpe, weil das Haus vor der Dämmung mehr Wärme braucht. Wer zuerst die Fenster tauscht und die Wand später dämmt, muss die Fenster in der Dämmebene neu setzen oder bekommt Wärmebrücken am Anschluss. Deshalb verlangt das BAFA-Merkblatt zum Sanierungsfahrplan für jeden Schritt einen Anlass und eine Begründung der Reihenfolge.

  1. Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen: geringe Kosten je Quadratmeter, großer Effekt, keine Abhängigkeit von anderen Bauteilen.
  2. Kellerdecke dämmen: oft in Eigenleistung möglich, dabei fördert das BAFA nur das Material, wenn ein Experte oder Fachbetrieb die Ausführung bestätigt.
  3. Außenwand dämmen und Fenster gleichzeitig planen, damit die Fenster in der neuen Dämmebene sitzen und der Anschluss dicht wird.
  4. Lüftungskonzept prüfen: Nach der Abdichtung der Hülle muss genug Luft durch das Haus strömen, sonst droht Schimmel.
  5. Heizung zuletzt auslegen: Das Haus braucht nach der Dämmung weniger Wärme, die Wärmepumpe wird günstiger und läuft sparsamer.
Wird meine Dämmmaßnahme gefördert?

Grenzt das Bauteil beheizte Räume gegen Außenluft, Erdreich oder unbeheizte Räume ab?

Ja

Erreicht das sanierte Bauteil den höchsten erlaubten Dämmwert, etwa 0,20 an der Außenwand oder 0,14 am Dach?

Ja

Ist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden und liegt der Antrag vor dem Handwerkervertrag beim BAFA?

Ja

Die Maßnahme wird gefördert: 15 Prozent auf bis zu 30.000 Euro je Jahr, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro und 5 Punkte mehr ab 30.000 Euro Investition.

Nein

Ohne Experten und ohne rechtzeitigen Antrag gibt es keinen Zuschuss. Beauftragen Sie zuerst den Experten, dann den Handwerksbetrieb mit dem Vorbehalt der Förderzusage.

Nein

Das Bauteil erreicht die Mindestwerte nicht. Lassen Sie den Aufbau vom Experten neu auslegen, meist reicht eine dickere Dämmung oder ein Dämmstoff mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit.

Nein

Innenwände, Decken zwischen beheizten Stockwerken oder unbeheizte Garagen sind keine Außenhülle und werden nicht gefördert.

Was die BAFA-Rechnung nachweisen muss

Gefördert werden nur Kosten, die der Energieeffizienz-Experte anerkennt. Er bestätigt nach dem Bau, dass die Mindestwerte eingehalten wurden, und listet die entstandenen Kosten auf, prüft aber keine Zahlungsbelege. Die Rechnung des Handwerksbetriebs muss deshalb erkennen lassen, welches Bauteil mit welchem Aufbau saniert wurde. Eine Pauschalrechnung über Fassadenarbeiten ohne Angabe von Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeit reicht nicht.

  • Bauteil und Fläche in Quadratmetern, getrennt nach Außenwand, Dach, Decke oder Fenster.
  • Dämmstoff mit Dicke und Wärmeleitfähigkeit oder bei Fenstern der Dämmwert des gesamten Fensters, nicht nur des Glases.
  • Getrennte Positionen für Umfeldarbeiten wie Gerüst, Entsorgung oder das Anpassen von Fensterbänken und Dachüberständen.
  • Getrennte Positionen für Leistungen, die nicht gefördert werden, etwa Malerarbeiten an Innenwänden oder neue Rollläden ohne Steuerung.
  • Bei Eigenleistung: Materialrechnungen auf Ihren Namen und die Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch Experten oder Fachbetrieb.
  • Ausführungsdatum innerhalb der 36-Monats-Frist nach der Zusage.

Die Abrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens beim BAFA eingehen, spätestens sechs Monate nach Ende der 36-Monats-Frist. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung. Bewahren Sie Rechnungen, Bestätigungen und Fotos der Ausführung auf, denn das BAFA prüft auch abgeschlossene Vorhaben stichprobenweise.

Häufige Fragen

Welchen Dämmwert muss ein Fenster für die BAFA-Förderung haben?

Ein neues Fenster muss für die BAFA-Förderung einen Dämmwert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, gemessen am gesamten Fenster. Bei Baudenkmalen gelten 1,4 W/(m²K), bei Fenstern mit echten glasteilenden Sprossen im Denkmal 1,6 W/(m²K).

Wird eine Kellerdeckendämmung in Eigenleistung vom BAFA gefördert?

Eine Kellerdeckendämmung in Eigenleistung wird vom BAFA gefördert, aber nur mit den Materialkosten. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten mit der Abrechnung bestätigen, und die Decke muss einen Dämmwert von höchstens 0,25 erreichen.

Zählt das Gerüst zu den Kosten der Fassadendämmung, die das BAFA anrechnet?

Ja, das Gerüst zählt bei einer Fassadendämmung als nötige Umfeldarbeit zu den Kosten, die das BAFA anrechnet. Auch die Entsorgung alter Bauteile und das Versetzen von Fensterbänken gehören dazu, wenn sie für die Dämmung nötig sind.

Wie hoch ist der höchste BAFA-Zuschuss für die Außenhülle eines Einfamilienhauses?

Der höchste BAFA-Zuschuss für die Außenhülle eines Einfamilienhauses beträgt ohne Sanierungsfahrplan 4.500 Euro je Kalenderjahr, also 15 Prozent von 30.000 Euro. Mit gefördertem Fahrplan sind es 10.500 Euro: 15 Prozent auf 30.000 Euro plus 20 Prozent auf weitere 30.000 Euro.

Reicht für die BAFA-Förderung der Dämmung das gesetzliche Mindestmaß?

Nein, das gesetzliche Mindestmaß reicht für die BAFA-Förderung der Dämmung nicht. Die technischen Mindestwerte der Förderung liegen deutlich strenger, etwa 0,20 an der Außenwand und 0,14 am Dach. Ein Bauteil, das nur das Gesetz erfüllt, wird nicht bezuschusst.

Werden Fassadenanstriche mit Dämmwirkung gefördert?

Fassadenanstriche, Beschichtungen oder Folien mit beworbener Dämmwirkung werden nicht gefördert. Die Verbraucherzentrale Bremen stellt in einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 klar, dass solche Produkte die Anforderungen echter Dämmstoffe mit festgelegter Dämmdicke nicht erfüllen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 5.1, 8.2, 8.3.1, 8.4.1 bis 8.4.3, 8.4.7, 9.3 und 9.5.1, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  2. Technische Mindestanforderungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA), Anlage zur Förderrichtlinie, Nummer 1.1 Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  3. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fördersatz, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus, Mindestinvestition, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  4. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramm im Überblick, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Merkblatt zu den Mindestanforderungen an einen individuellen Sanierungsfahrplan (Stand 8. Januar 2024), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  6. Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin in Umlauf (Pressemitteilung vom 28. Mai 2026), Verbraucherzentrale Bremen,
  7. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Anlage 7: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorien BEG Wohngebäude und BEG Wohngebäude Denkmal, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.