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Ratgeber

Was ein individueller Sanierungsfahrplan kostet und bringt

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Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kostet im Schnitt 1.950 Euro netto. Die Förderbehörde BAFA übernimmt davon 50 Prozent, höchstens 650 Euro. Der Fahrplan zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus energetisch verbessern, und Sie erhalten zwei Dokumente dazu: einen Überblick und eine technische Umsetzungshilfe. 15 Jahre lang zählt er zusätzlich für einen Förderbonus.

Zuschuss für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus
50 Prozent, höchstens 650 Euro
Änderung der EBW-Richtlinie vom 6. August 2024, Nummer 3, Stand 7. August 2024
Durchschnittspreis einer Energieberatung
1.950 Euro netto
BfEE-Endbericht 2025, Tabelle 8 (Marktjahr 2024), Stand 1. August 2026
Geltungsdauer des Fahrplans für den Förderbonus
15 Jahre ab Erstellung
BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 8.4.2, Stand 21. Juli 2026
Ein aufgerollter Bauplan liegt neben einem Lineal und einem Bleistift auf einer Werkbank.
Der Fahrplan beginnt mit den vorhandenen Bauplänen und Daten Ihres Hauses. Bild: KI generiert.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsbericht, den die Förderbehörde BAFA im Programm Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst. Ihn erstellt eine Energieberaterin oder ein Energieberater aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), und zwar in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Lassen Sie den Fahrplan ohne diese Förderung erstellen, bleibt er gültig, zählt aber später nicht für den Förderbonus.

Der Fahrplan besteht aus zwei Dokumenten. Beide händigt Ihnen der Berater aus und erklärt sie Ihnen. Das erste Dokument heißt Mein Sanierungsfahrplan und zeigt auf wenigen Seiten den heutigen Zustand Ihres Hauses, die einzelnen Sanierungsschritte und das Ziel, mit einer Farbskala. Das zweite Dokument heißt Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen. Es listet zu jedem Schritt die technischen Angaben auf, mit denen Handwerker Angebote schreiben und der Berater später den Förderantrag begründet.

Was im Sanierungsfahrplan alles stehen muss

Die Förderbehörde erkennt nur Fahrpläne an, die einem von zwei Wegen folgen. Der erste Weg saniert Ihr Haus Schritt für Schritt über mehrere Jahre und senkt dabei den Energiebedarf so weit wie möglich. Der zweite Weg saniert Ihr Haus in einem Zug zu einem staatlich anerkannten Effizienzhaus. Beide Wege verlangen Vorschläge sowohl für die Gebäudehülle als auch für die Heizung und Lüftung.

Für die Gebäudehülle macht der Berater einen Vorschlag für jedes Bauteil, das die gesetzlichen Dämmwerte noch nicht erreicht. Für die Heizung und Lüftung macht er einen Vorschlag, wenn die Anlage älter als zehn Jahre ist oder weniger als 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen. Zu jedem Schritt gehören der empfohlene Zeitpunkt, zum Beispiel gekoppelt an eine ohnehin fällige Reparatur, und mindestens eine Maßnahme, die gefördert wird. Reicht das nicht, muss der Berater erklären, warum nicht.

Mindestinhalte eines geförderten Sanierungsfahrplans nach dem Merkblatt der Förderbehörde (Stand 8. Januar 2024), für den Weg Schritt für Schritt.
Teil des FahrplansWas darin stehen mussWozu Sie es brauchen
ZusammenfassungWesentliche Ergebnisse, Energiekosten im heutigen und im Zielzustand, geschätzte Kosten für Investition und InstandhaltungErste Einschätzung, ob sich die Sanierung rechnet
Heutiger Zustand der GebäudehülleBeschreibung von Wänden, Dach, Fenstern, Türen; Tabelle mit den Dämmwerten im Vergleich zu den gesetzlichen MindestwertenGrundlage für Handwerkerangebote und Förderanträge
Heutiger Zustand der HeizungHeizung, Warmwasserbereitung, Energiebilanz mit Wärmeverlusten durch Bauteile und LüftungZeigt, ob die Heizung oder die Hülle zuerst dran ist
SanierungsschritteMaßnahmen je Schritt, Zeitpunkt, Energiekosten und Investitionskosten nach jedem SchrittReihenfolge, die keinen späteren Schritt verbaut
Erneuerbare EnergienKonzept mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer WärmePasst zur Förderung der neuen Heizung
UmsetzungshilfeTechnische Angaben je Maßnahme, Anforderungswerte, Hinweise zur AusführungAngebote vergleichen, Antrag begründen

Wie der Sanierungsfahrplan in fünf Schritten entsteht

Die Förderregeln nennen drei Pflichtteile: die Begehung Ihres Hauses, die Erstellung des Fahrplans und die Übergabe mit Erklärung. In der Praxis kommen der Förderantrag davor und der Nachweis danach dazu. Von der Antragstellung bis zum Bescheid dauert es nach Angaben der Förderbehörde etwa zwei Wochen. Für die Beratung selbst haben Sie und der Berater neun Monate Zeit.

Vom Förderantrag zum fertigen Sanierungsfahrplan
  1. Förderantrag stellen

    Sie oder der bevollmächtigte Berater stellen den Antrag im Online-Portal der Förderbehörde, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben. Ihr Haus muss dafür mindestens zehn Jahre alt sein.

  2. Begehung vor Ort

    Der Berater oder eine von ihm beauftragte, geeignete Person besucht Ihr Haus, misst die Bauteile, fotografiert Heizung und Dämmung und sammelt Pläne, Rechnungen und Verbrauchsdaten.

  3. Berechnung und Konzept

    Im Büro entsteht zuerst die Energiebilanz Ihres Hauses, dann die einzelnen Sanierungsschritte mit Kosten und Einsparungen. Dafür braucht der Berater nach einer Marktstudie des Bundes im Schnitt 16,7 Stunden.

  4. Erstellung mit der Fachsoftware

    Der Fahrplan entsteht mit der Software, die die Förderbehörde vorschreibt. Ihr Berater weiß, welche Version gerade gilt.

  5. Übergabe mit Erklärung

    Sie bekommen beide Dokumente und ein Gespräch dazu, auf Wunsch auch nur am Telefon. Danach reicht der Berater den Nachweis ein, und die Förderbehörde zahlt Ihnen den Zuschuss aus.

Ihr eigener Zeitaufwand bleibt gering. Planen Sie für die Begehung zwei bis drei Stunden ein, und legen Sie vorher Ihre Unterlagen bereit. Das Erklärgespräch dauert je nach Umfang eine weitere Stunde. Zwischen Begehung und fertigem Fahrplan vergehen meist mehrere Wochen, weil Berechnung und Erstellung am Computer die meiste Zeit brauchen.

Welche Unterlagen Sie vor der Begehung bereitlegen

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto genauer die Bilanz und desto weniger Zeit braucht der Berater. Nur wenn Ihr Haus lange leer stand oder Sie es gerade gekauft haben, verlangt die Förderbehörde keine Angaben zum bisherigen Energieverbrauch.

  1. Baupläne mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, notfalls die Bauakte vom Bauamt.
  2. Baujahr und Bauantrag, weil Ihr Haus mindestens zehn Jahre alt sein muss und der Berater daraus den damaligen Wärmeschutz ableitet.
  3. Heizkosten- und Energieabrechnungen der letzten drei Jahre für Heizung, Warmwasser und Strom.
  4. Rechnungen und Unterlagen früherer Sanierungen: Fenstertausch, Dämmung, Heizungstausch, Photovoltaik.
  5. Schornsteinfegerprotokolle und das Typenschild Ihrer Heizung mit Baujahr und Leistung.
  6. Einen vorhandenen Energieausweis, auch einen abgelaufenen, als Vergleichswert.

Was der Sanierungsfahrplan langfristig einbringt

Eine Marktstudie des Bundes nennt für das Jahr 2024 einen Durchschnittspreis von 1.950 Euro netto für eine Energieberatung für Wohngebäude. Das Verbraucherportal Finanztip nennt mit Stand vom 29. Juli 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser Preise unter 2.000 Euro, bei geprüften Anbietern zwischen 940 und 1.350 Euro nach Abzug der Förderung. Die Förderbehörde übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro bei bis zu zwei Wohneinheiten und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Danach wirkt der Fahrplan an drei Stellen. Erstens erhöht er die Höchstgrenze für spätere Förderanträge von 30.000 auf 60.000 Euro je Kalenderjahr für die erste Wohneinheit. Zweitens bringt er den Förderbonus von 5 Prozentpunkten, seit dem 21. Juli 2026 aber nur bei Maßnahmen ab 30.000 Euro und nur für den Anteil über der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Drittens ist er ab 2027 Voraussetzung für einen weiteren Bonus bei besonders schlecht gedämmten Häusern. Alle drei Wirkungen gelten 15 Jahre ab Erstellung, und der Fahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen.

  • Der Fahrplan legt fest, welche Maßnahme eine andere voraussetzt, zum Beispiel die Dämmung vor einer kleineren Wärmepumpe.
  • Die Umsetzungshilfe liefert die Kennwerte, mit denen Sie Handwerkerangebote prüfen können.
  • Ein Berater kann mit dem Fahrplan den Förderantrag stellen, ohne Ihr Haus erneut komplett aufzunehmen.
  • Der Fahrplan gilt auch nach einem Verkauf weiter, solange die 15 Jahre nicht abgelaufen sind.
  • Eine zweite geförderte Beratung für dasselbe Haus ist erst vier Jahre nach der Auszahlung möglich. Planen Sie den Fahrplan deshalb möglichst umfassend.

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan für Sie?

Ein Fahrplan lohnt sich, wenn Sie in den nächsten Jahren mehrere Schritte planen oder eine einzelne Maßnahme über 30.000 Euro. Lassen Sie nur den hydraulischen Abgleich machen oder dämmen Sie nur die Kellerdecke, brauchen Sie ihn nicht. Diese Maßnahmen werden auch ohne Fahrplan gefördert und liegen unter der Grenze für den Bonus. Verkaufen Sie Ihr Haus, brauchen Sie stattdessen einen Energieausweis.

Brauchen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Ist Ihr Haus mindestens zehn Jahre alt, und wollen Sie es in den nächsten 15 Jahren energetisch verbessern?

Ja

Planen Sie Dämmung, Fenster oder Heizungstechnik für zusammen mehr als 30.000 Euro?

Ja

Der Fahrplan lohnt sich: Die Höchstgrenze steigt auf 60.000 Euro je Jahr, und Sie bekommen 5 Punkte Bonus auf den Anteil über 30.000 Euro. Beantragen Sie zuerst die Beratung.

Nein

Sind Sie unsicher, in welcher Reihenfolge Heizung, Hülle und Lüftung sinnvoll sind?

Ja

Der Fahrplan hilft bei der Planung, bringt aber unter 30.000 Euro je Maßnahme keinen Bonus. Für eine erste Einordnung reicht oft die Beratung der Verbraucherzentrale für höchstens 40 Euro.

Nein

Sie können die einzelne Maßnahme direkt mit einem Energieeffizienz-Experten beantragen, mit 15 Prozent Zuschuss und ohne Fahrplan.

Nein

Für neue Häuser unter zehn Jahren gibt es keine geförderte Beratung. Planen Sie einen Verkauf, ist der Energieausweis das richtige Dokument.

Häufige Fragen

Aus welchen Dokumenten besteht ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: Mein Sanierungsfahrplan mit der Übersicht der Schritte und Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen mit den technischen Details je Schritt. Der Berater muss Ihnen beide aushändigen und erklären, sonst wird die Beratung nicht gefördert.

Wie lange dauert es, bis der individuelle Sanierungsfahrplan fertig ist?

Ein individueller Sanierungsfahrplan muss innerhalb von neun Monaten nach dem Bescheid der Förderbehörde fertig sein. In der Praxis liegen zwischen Begehung und Übergabe meist einige Wochen, weil Berechnung und Erstellung am Computer den größten Teil der im Schnitt 16,7 Arbeitsstunden ausmachen.

Dürfen Sie die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan in anderer Reihenfolge umsetzen?

Ja, Sie dürfen die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan in anderer Reihenfolge und zu anderen Zeitpunkten umsetzen. Für den Förderbonus prüft der Berater nur, ob die Maßnahme inhaltlich zum Fahrplan passt. Ein anderer Zeitpunkt oder mehr, als geplant, schadet nicht.

Können Sie den Sanierungsfahrplan ohne staatliche Förderung beauftragen?

Sie können einen Sanierungsfahrplan auch ohne staatliche Förderung beauftragen, er zählt dann aber nicht als individueller Sanierungsfahrplan für den späteren Bonus. Den Förderbonus und die höhere Höchstgrenze bekommen Sie nur mit einem Fahrplan, den die Förderbehörde bezuschusst hat.

Muss der Sanierungsfahrplan ein Effizienzhaus als Ziel haben?

Nein, der Sanierungsfahrplan muss kein Effizienzhaus als Ziel haben. Die Förderbehörde erlaubt zwei Wege: die Sanierung Schritt für Schritt oder die Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus. Erreicht der zweite Weg kein Effizienzhaus, muss der Berater das im Fahrplan begründen.

Gilt der Sanierungsfahrplan nach einem Hausverkauf weiter?

Ja, ein geförderter Sanierungsfahrplan bleibt nach einem Hausverkauf für das Haus gültig, und die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer kann ihn innerhalb der 15 Jahre für den Bonus nutzen. Der Käufer darf sogar sofort eine neue geförderte Beratung beantragen, weil die Wartezeit von vier Jahren beim Eigentümerwechsel entfällt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, Nummern 4, 6.1 und 8.3, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  2. Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 6. August 2024, BAnz AT 08.08.2024 B2, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  3. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 3, 8.3.1, 8.4.2, 8.4.3 und 9.2.4, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  4. Merkblatt zu den Mindestanforderungen an einen individuellen Sanierungsfahrplan (Stand 8. Januar 2024), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: Inhalte der Beratung, Druckapplikation, Fristen, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  6. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Tabelle 8, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  7. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  8. Energieberater: Das bringt die Energieberatung für Dein Eigenheim (Stand 29. Juli 2026), Finanztip Verbraucherinformation gGmbH,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.