Energieberaterverzeichnis

Ratgeber

Verbraucherzentrale, Energieberater oder Handwerker?

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Für eine erste, günstige Einordnung reicht der Rat der Verbraucherzentrale, höchstens 40 Euro. Planen Sie die ganze Sanierung oder wollen Sie den zusätzlichen Förderbonus, brauchen Sie einen Energieberater mit Sanierungsfahrplan, im Schnitt 1.950 Euro netto, wovon die Förderbehörde BAFA die Hälfte zahlt. Tauschen Sie nur die Heizung, reicht oft die Erklärung Ihres Handwerksbetriebs.

Hausbesuch der Verbraucherzentrale
höchstens 40 Euro
Verbraucherzentrale Energieberatung, Beratungsangebote, Stand 27. September 2026
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan
1.950 Euro netto im Schnitt
Marktstudie des Bundes zum Jahr 2024 (BfEE-Endbericht 2025, Tabelle 8), Stand 1. August 2026
BAFA-Zuschuss zum Sanierungsfahrplan
höchstens 650 Euro
Änderung der Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude vom 6. August 2024, Stand 7. August 2024
Ein Schreibtisch mit einem Bauplan, einem Tablet und drei getrennten Stapeln Broschüren, dazu eine Tasse Kaffee.
Verbraucherzentrale, Energieberater und Handwerker beraten unterschiedlich tief und unterschiedlich unabhängig. Bild: KI generiert.

3 Anlaufstellen für Ihre Energieberatung im Vergleich

Drei Stellen beraten Sie zur Energieberatung, und sie kosten unterschiedlich viel. Die Verbraucherzentrale berät am Telefon und online kostenlos, ein Hausbesuch kostet höchstens 40 Euro. Ein Energieberater mit Sanierungsfahrplan kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto, wovon die Förderbehörde BAFA die Hälfte übernimmt. Der Handwerker berät meist im Rahmen seines Angebots, ohne eigenes Honorar.

Diese drei Zahlen, 40 Euro, 1.950 Euro und 650 Euro, stecken den Rahmen ab, in dem sich Ihre Wahl bewegt.

Verbraucherzentrale, Energieberater und Handwerker im Vergleich. Quellen: Verbraucherzentrale Energieberatung, Marktstudie des Bundes zum Jahr 2024, Förderregeln für die Energieberatung von Wohngebäuden vom 31. Mai 2023 in der Fassung vom 6. August 2024, Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026.
AnlaufstellePreisWas Sie bekommenBringt Ihnen Förderung
Verbraucherzentrale0 Euro am Telefon und online, höchstens 40 Euro bei Ihnen zu HauseErste Einordnung zu Heizen, Dämmen und Strom sparen, ohne VerkaufsabsichtKeinen geförderten Sanierungsfahrplan
Energieberater mit Sanierungsfahrplanim Schnitt 1.950 Euro netto, die Förderbehörde BAFA zahlt die HälfteDatenaufnahme im Haus, Berechnung, Schritt-für-Schritt-Plan mit Kosten und Einsparung je MaßnahmeVoraussetzung für den zusätzlichen Förderbonus bei späteren Maßnahmen
Handwerkermeist ohne eigenes Honorar, Teil des AngebotsEinschätzung zu seinem Gewerk, zum Beispiel zur neuen HeizungEigene Erklärung reicht oft für den reinen Heizungstausch

Was die Verbraucherzentrale leistet und was nicht

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist am Telefon, online und in der Beratungsstelle kostenlos, weil der Bund sie finanziert. Ein Termin bei Ihnen zu Hause dauert bis zu zwei Stunden und kostet höchstens 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis nichts. Die Beraterinnen und Berater verkaufen nichts und empfehlen keinen bestimmten Handwerksbetrieb, das macht sie unabhängig.

Was die Verbraucherzentrale nicht liefert, ist ein geförderter Sanierungsfahrplan. Dafür muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen, und die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale stehen dort in der Regel nicht. Ihr Rat bleibt deshalb eine erste Einordnung ohne die durchgerechneten Zahlen, die ein Fahrplan liefert, und ohne die Vollmacht, einen Förderantrag für Sie zu stellen.

Was ein Sanierungsfahrplan zusätzlich rechnet

Ein Energieberater mit Sanierungsfahrplan nimmt Ihr Haus komplett auf: Bauteile, Heizung, Fenster, Dämmung. Daraus baut er einen Plan, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt und zu jeder Maßnahme Kosten und Einsparung nennt. Diese Zahlen braucht ein Handwerker später für sein eigenes Angebot, und Sie brauchen sie für den Förderantrag.

Diese Beratung kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto bei 16,7 Stunden Aufwand, das zeigt eine Marktstudie des Bundes. Die Förderbehörde BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Ihr Eigenanteil liegt damit meist zwischen 900 und 1.800 Euro.

Wann reicht die Beratung durch den Handwerker?

Für den reinen Tausch der Heizung reicht oft die eigene Erklärung Ihres Handwerksbetriebs für die Förderung, ein zusätzlicher Energieberater ist dafür nicht vorgeschrieben. Der Handwerksbetrieb bestätigt selbst, dass die neue Anlage die technischen Mindestwerte einhält, und nennt die Kosten. Das reicht dem BAFA für den Antrag.

Für Dämmung, neue Fenster oder eine Anlagentechnik außer der Heizung reicht diese eigene Erklärung nicht. Dort braucht es zwingend einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste, auch wenn Sie keinen ganzen Sanierungsfahrplan wollen. Und für eine geförderte Baubegleitung muss dieser Experte unabhängig vom ausführenden Betrieb sein: nicht beteiligt, nicht von ihm beauftragt, ohne Provision.

  • Heizungstausch allein: Die Erklärung des Fachbetriebs reicht für die Förderung.
  • Heizungsoptimierung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich: Ebenfalls die Erklärung des Fachbetriebs.
  • Dämmung oder neue Fenster: Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste muss die Maßnahme bestätigen.
  • Anlagentechnik außer der Heizung, etwa eine neue Lüftung: Ebenfalls ein Energieeffizienz-Experte nötig.
  • Der zusätzliche Förderbonus für eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan: nur mit vorherigem Fahrplan.
  • Eine geförderte Baubegleitung während der Bauphase: nur mit einem vom ausführenden Betrieb unabhängigen Experten.

Welche Beratung passt zu Ihrem Vorhaben?

Die richtige Stelle hängt davon ab, was Sie vorhaben und wie genau Sie es schon wissen.

Welche Beratung passt zu meinem Vorhaben?

Wissen Sie schon genau, welche einzelne Maßnahme Sie umsetzen wollen, zum Beispiel eine neue Heizung?

Ja

Geht es nur um die Heizung oder ihre Optimierung, ohne Dämmung oder Fenster?

Ja

Holen Sie ein Angebot vom Fachbetrieb ein. Seine eigene Erklärung reicht meist für die Förderung.

Nein

Für Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste, auch ohne kompletten Fahrplan.

Nein

Wollen Sie mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre planen oder den zusätzlichen Förderbonus nutzen?

Ja

Beauftragen Sie einen Energieberater mit Sanierungsfahrplan. Er rechnet die Reihenfolge und öffnet den Förderbonus für spätere Maßnahmen.

Nein

Starten Sie mit der Verbraucherzentrale. Der Rat ist kostenlos oder günstig und zeigt, was Sie als Nächstes brauchen.

So sparen Sie sich doppelte Beratungskosten

Die drei Stellen schließen sich nicht aus, in der richtigen Reihenfolge sparen Sie sogar Geld. Ein kostenloser Erstkontakt zeigt, ob sich eine größere Beratung überhaupt lohnt, bevor Sie Geld für einen Sanierungsfahrplan ausgeben. Wie Sie dabei einen qualifizierten Energieberater erkennen, zeigt der Eintrag in der dena-Liste.

  1. Erst orientieren: Rufen Sie die kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale an oder buchen Sie einen Termin für höchstens 40 Euro.
  2. Vorhaben klären: Notieren Sie, was Sie umsetzen wollen und ob es bei einer Maßnahme bleibt oder eine größere Sanierung werden soll.
  3. Bei einer größeren Sanierung: Beauftragen Sie einen Energieberater aus der dena-Liste mit dem Sanierungsfahrplan, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
  4. Bei einer einzelnen Maßnahme: Holen Sie das Angebot des Handwerksbetriebs ein und prüfen Sie, ob seine eigene Erklärung für die Förderung reicht.
  5. Vor jeder Unterschrift: Stellen Sie den Förderantrag oder lassen Sie sich die Vollmacht dafür bestätigen, sonst ist die Förderung weg.

Häufige Fragen

Ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos?

Am Telefon, online und in der Beratungsstelle ja. Ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis nichts. Einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellt die Verbraucherzentrale dabei nicht.

Brauche ich für den Heizungstausch einen Energieberater?

Nein, für den reinen Heizungstausch reicht meist die eigene Erklärung Ihres Handwerksbetriebs. Ein Energieeffizienz-Experte wird erst nötig, wenn Sie zusätzlich Dämmung oder Fenster fördern lassen wollen oder den zusätzlichen Förderbonus aus einem Sanierungsfahrplan nutzen möchten.

Darf mein Handwerker meinen Sanierungsfahrplan erstellen?

Ja, wenn er in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena steht, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Für den Sanierungsfahrplan selbst schreibt die Förderung keine Unabhängigkeit vom eigenen Gewerk vor, ein möglicher Interessenkonflikt bleibt trotzdem.

Was kostet ein Energieberater mit Sanierungsfahrplan?

Im Schnitt 1.950 Euro netto, das zeigt eine Marktstudie des Bundes zum Jahr 2024. Die Förderbehörde BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Ersetzt der Check der Verbraucherzentrale den Sanierungsfahrplan?

Nein. Der Check der Verbraucherzentrale gibt eine erste, unabhängige Einordnung, liefert aber keinen förderfähigen Sanierungsfahrplan mit durchgerechneten Zahlen je Maßnahme. Dafür braucht es eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.

Bekomme ich den zusätzlichen Förderbonus auch ohne Energieberater?

Nein. Der zusätzliche Förderbonus von 5 Prozentpunkten setzt einen vorher erstellten Sanierungsfahrplan voraus. Ohne diesen Fahrplan von einem Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste fällt der Zuschlag weg, selbst wenn der Handwerker die Maßnahme sonst gut umsetzt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, BAnz AT 21.06.2023 B1, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  2. Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 6. August 2024, BAnz AT 08.08.2024 B2, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  3. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 5.1 bis 5.5, 8.3.1, 8.4.2, 8.4.7 und 9.3, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  4. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: Fördersätze, Antragstellung, Auszahlung, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: Suche, Kategorien, Zahl der Experten, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  6. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Modernisieren mit Köpfchen, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  7. Beratung: Energie sparen (Angebote, Hotline und Eigenanteil der Energieberatung der Verbraucherzentrale), Verbraucherzentrale Bundesverband, Energieberatung der Verbraucherzentrale,
  8. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Tabelle 8, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  9. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Paragraf 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.