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Ratgeber

Haustür-Energieberater erkennen und den Vertrag widerrufen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Wer unangemeldet an der Tür als Energieberater auftritt und noch am selben Tag einen Vertrag über Heizung oder Dämmung will, hält sich nicht an die Regeln der staatlichen Förderung. Echte Berater stehen in der dena-Liste, stellen den Förderantrag vor dem Vertrag und verlangen keine Vorkasse. Einen Haustürvertrag widerrufen Sie in 14 Tagen, ohne Belehrung 12 Monate und 14 Tage.

Zeit zum Widerruf
14 Tage ab Vertragsschluss
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Widerrufsrecht, Stand 20. September 2026
Zeit ohne Widerrufsbelehrung
12 Monate und 14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Widerrufsrecht, Stand 20. September 2026
Kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale
0800 809 802 400
Verbraucherzentrale Energieberatung, Beratungsangebote, Stand 20. September 2026
Eine Person mit Klemmbrett steht vor der Eingangstür eines Einfamilienhauses und klingelt.
Ein seriöser Energieberater vereinbart einen Termin, statt unangemeldet zu klingeln. Bild: KI generiert.

So läuft die Masche an der Haustür ab

Verbraucherschützer beschreiben das Muster seit Jahren gleich. Menschen klingeln unangemeldet, geben sich als Energieberater, Mitarbeiter der Stadtwerke oder Beauftragte eines Förderprogramms aus und bieten komplette Heizungsanlagen samt angeblich sicherer Förderung an. Schon 2017 warnte die Verbraucherzentrale vor Heizungspaketen für bis zu 30.000 Euro, verkauft mit kurzen, handschriftlichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen.

Der Kern der Masche ist die Reihenfolge. Bei echter Förderung stellen Sie zuerst den Antrag, danach prüft eine gelistete Person die Maßnahme. An der Tür läuft es umgekehrt: erst die Unterschrift, dann die Behauptung, die Förderung sei sicher.

  • Unangemeldeter Besuch ohne Termin von Ihnen; echte Energieberater kommen nur nach Absprache.
  • Angebliche Beauftragung durch Stadtwerke, die Förderbehörde BAFA, die staatliche Förderbank KfW oder eine Behörde; keine dieser Stellen schickt Vertreter an die Tür.
  • Eine handschriftliche Einsparrechnung mit runden Prozentzahlen ohne Bezug zu Ihrem Haus.
  • Ein Vertrag noch am selben Tag, mit dem Hinweis auf eine auslaufende Förderung oder einen nur heute gültigen Preis.
  • Eine Anzahlung per Überweisung, Karte oder Bargeld, bevor ein Förderantrag läuft.
  • Keine Beraternummer der dena, kein Eintrag in der Liste, keine Firmenanschrift auf dem Vertrag.

Diese Zeichen zeigen echte Energieberatung

Echte Energieberatung folgt festen Regeln, die sich prüfen lassen. Für einen geförderten Sanierungsfahrplan muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Für einen Antrag auf Dämmung oder Fenster beim BAFA braucht es zusätzlich die Kategorie BEG Wohngebäude. Die Liste ist unter energie-effizienz-experten.de öffentlich, mehr als 22.800 Personen stehen dort.

Haustürvertrieb und geförderte Energieberatung im Vergleich. Quellen: Förderregeln für die Energieberatung von Wohngebäuden vom 31. Mai 2023, Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026, Verbraucherzentrale (Verträge an der Haustür, Stand 30. Januar 2024).
MerkmalHaustürvertriebGeförderte Energieberatung
Erster KontaktUnangemeldet an der Tür oder am TelefonSie suchen den Berater aus und vereinbaren einen Termin
QualifikationBehauptet, nicht prüfbarEintrag in der dena-Liste mit Beraternummer
FörderungWird als sicher versprochen, Antrag nach der Unterschrift oder gar nichtAntrag vor Vertragsabschluss, Bescheid vor der Ausführung
Grundlage der EmpfehlungPauschale Rechnung, oft handschriftlichDatenaufnahme im Haus, Berechnung, Fahrplan mit zwei Dokumenten
Zeit zur EntscheidungAbschluss am selben TagAngebote vergleichen, Antrag stellen, dann erst der Vertrag
ZahlungAnzahlung oder VorkasseRechnung nach der Leistung, Zuschuss vom BAFA an Sie
UnabhängigkeitVerkäufer eines ProduktsBei geförderter Baubegleitung Pflicht, keine Beteiligung an Handwerksbetrieben

Welche Rechte Sie nach der Unterschrift haben

Ein Vertrag, den Sie an der Haustür unterschrieben haben, gilt, aber Sie dürfen ihn widerrufen. Das Gesetz nennt das einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag: Verbraucher und Unternehmer treffen sich gleichzeitig an einem Ort, der kein Laden des Unternehmers ist. Dazu zählt Ihre Wohnung genauso wie eine Verkaufsveranstaltung oder ein Ausflug.

Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, bei gelieferter Ware ab Erhalt. Sie beginnt aber erst, wenn der Unternehmer Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt diese Belehrung oder ist sie falsch, verlängert sich Ihre Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Für den Widerruf brauchen Sie keinen Grund, und für die Frist reicht es, wenn Sie ihn rechtzeitig absenden.

Nach dem Widerruf muss der Unternehmer empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückgewähren und Ihre Zahlungen mit demselben Zahlungsmittel erstatten. Wurde Ware zu Ihnen gebracht, die sich nicht per Post zurückschicken lässt, muss der Unternehmer sie auf eigene Kosten abholen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Widerruf aus Beweisgründen per Einschreiben zu schicken.

So widerrufen Sie in 5 Schritten

Der Widerruf ist eine einfache Erklärung, aus der Ihr Entschluss klar hervorgeht. Sie brauchen kein Formular, dürfen aber das Muster-Widerrufsformular nutzen, das der Unternehmer Ihnen mit der Belehrung geben muss.

  1. Vertragsdatum und Belehrung prüfen: Liegt eine Widerrufsbelehrung vor, läuft die Frist 14 Tage ab Unterschrift oder Warenlieferung. Fehlt sie, haben Sie 12 Monate und 14 Tage.
  2. Widerruf schriftlich formulieren: Name, Anschrift, Vertragsdatum, Vertragsgegenstand und der Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung brauchen Sie nicht.
  3. Per Einschreiben mit Rückschein an die Firmenanschrift schicken, zusätzlich per E-Mail, wenn Sie eine Adresse haben. Kopie und Einlieferungsbeleg aufheben.
  4. Keine weiteren Zahlungen leisten und erteilte Lastschriften bei Ihrer Bank widerrufen. Bereits gezahlte Beträge schriftlich mit Frist zurückfordern.
  5. Bei Drohungen, Inkassoschreiben oder ausbleibender Rückzahlung die Verbraucherzentrale einschalten. Die Energieberatung erreichen Sie kostenlos unter 0800 809 802 400, die Rechtsberatung hilft bei Streit.
Können Sie den Vertrag noch widerrufen?

Haben Sie in Ihrer Wohnung, auf einer Verkaufsveranstaltung oder am Telefon unterschrieben, und nicht in einem Ladengeschäft?

Ja

Haben Sie den Unternehmer selbst wegen einer dringenden Reparatur gerufen, und ging es nur um diese Reparatur?

Ja

Für die bestellte Reparatur gibt es kein Widerrufsrecht. Für alles, was darüber hinaus verkauft wurde, können Sie widerrufen.

Nein

Liegt der Vertrag weniger als 14 Tage zurück?

Ja

Widerrufen Sie sofort schriftlich, am besten per Einschreiben. Für die Frist reicht die rechtzeitige Absendung.

Nein

Haben Sie eine ordentliche Widerrufsbelehrung mit Anschrift, Frist und Folgen bekommen?

Ja

Die Frist ist abgelaufen. Prüfen Sie mit der Verbraucherzentrale, ob eine Anfechtung wegen Täuschung oder ein Rücktritt wegen Mängeln möglich ist.

Nein

Ohne ordentliche Belehrung können Sie bis 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.

Nein

Im Ladengeschäft geschlossene Verträge können Sie nicht widerrufen. Prüfen Sie mit der Verbraucherzentrale Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung.

Was tun, wenn schon Geld geflossen ist?

Auch wenn die Frist um ist oder die Heizung schon eingebaut wurde, sind Sie nicht rechtlos. Ein Vertrag, der durch Täuschung über die Förderung oder die Einsparung zustande kam, lässt sich anfechten. Dafür brauchen Sie Belege wie die handschriftliche Rechnung oder Zeugen. Fehlt die zugesagte Förderung, weil niemand einen Antrag gestellt hat, kommt eine Haftung des Verkäufers infrage, wenn die Zusage Teil des Vertrags war. Diese Wege sind anspruchsvoll, gehen Sie sie deshalb nur mit Rechtsberatung.

Die Reihenfolge nach der Unterschrift
  1. Unterlagen sichern

    Vertrag, Belehrung, Einsparrechnung, Visitenkarte, Zahlungsbelege und Notizen zum Gespräch mit Datum sammeln. Fotos vom Zustand vor jedem Einbau machen.

  2. Widerruf prüfen und erklären

    Innerhalb von 14 Tagen oder bei fehlender Belehrung innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen schriftlich widerrufen, per Einschreiben.

  3. Zahlungen stoppen

    Keine Anzahlungen mehr leisten, Lastschriften bei der Bank zurückgeben und einen möglichen Kreditvertrag prüfen.

  4. Förderung selbst prüfen

    Bei der Förderbehörde BAFA oder der staatlichen Förderbank KfW nachfragen, ob ein Antrag vorliegt. Ohne Antrag vor Baubeginn gibt es keinen Zuschuss, egal was der Verkäufer zugesagt hat.

  5. Beratung und Anzeige

    Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes einschalten. Bei Verdacht auf Betrug, etwa einer falschen Behördenzugehörigkeit, Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wo Sie stattdessen echten Rat bekommen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erreichen Sie kostenlos unter 0800 809 802 400, online und in den Beratungsstellen. Ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte nichts. Sie wird vom Bund bezahlt, verkauft keine Produkte und eignet sich für die erste Einschätzung, ob eine an der Tür angebotene Maßnahme überhaupt sinnvoll ist.

Für einen geförderten Sanierungsfahrplan wenden Sie sich an eine Person aus der dena-Liste. Diese Beratung kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto, die Förderbehörde BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Fahrplan nennt für jede Maßnahme Kosten und Einsparung, genau die Rechnung, die der Haustürverkäufer schuldig bleibt.

Häufige Fragen

Kann ich einen an der Haustür unterschriebenen Heizungsvertrag widerrufen?

Ja. Einen an der Haustür unterschriebenen Vertrag über eine Heizung können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ohne ordentliche Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

Wie lange kann ich widerrufen, wenn ich keine Widerrufsbelehrung bekommen habe?

Ohne ordentliche Belehrung erlischt Ihr Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss oder Warenlieferung. Bis dahin können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Schickt die Förderbehörde BAFA Energieberater an die Haustür?

Nein. Weder die Förderbehörde BAFA noch die staatliche Förderbank KfW noch die Verbraucherzentrale schicken Energieberater an die Haustür. Wer sich an der Tür auf eine dieser Stellen beruft, handelt ohne deren Auftrag. Geförderte Beratung beginnt mit Ihrem eigenen Antrag, nicht mit einem Besuch.

Woran erkenne ich einen falschen Energieberater an der Haustür?

Einen falschen Energieberater erkennen Sie an mehreren Zeichen zugleich: fehlender Terminabsprache, fehlender Beraternummer der dena und runden Einsparversprechen. Dazu kommen Zeitdruck durch angeblich auslaufende Förderung, ein Vertrag noch am selben Tag und die Forderung nach einer Anzahlung. Prüfen Sie den Namen auf energie-effizienz-experten.de.

Was mache ich, wenn ich an der Haustür schon eine Anzahlung geleistet habe?

Widerrufen Sie den Vertrag schriftlich per Einschreiben und fordern Sie die Anzahlung mit einer Frist zurück. Der Unternehmer muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen erstatten. Lastschriften geben Sie bei Ihrer Bank zurück. Bleibt die Rückzahlung aus, hilft die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn ich den Handwerker selbst gerufen habe?

Für eine dringende Reparatur, zu der Sie den Handwerker ausdrücklich gerufen haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Verkauft er bei diesem Besuch zusätzlich eine neue Anlage oder Leistungen, die Sie nicht verlangt haben, können Sie diese Teile widerrufen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 312g Widerrufsrecht, Absatz 2 Nummer 11, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Paragraf 357 Rechtsfolgen des Widerrufs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, Nummern 6.2 und 8.2, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  7. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 9.2.1 und 9.3, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  8. Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte (Stand 30. Januar 2024), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  9. Unerwünschte Energieverträge an Haustür und Telefon: Das können Sie tun (Stand 21. Januar 2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  10. Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin in Umlauf (Pressemitteilung vom 28. Mai 2026), Verbraucherzentrale Bremen,
  11. Verbraucherzentrale warnt vor falschen Energieberatern (14. November 2017, Verbraucherzentrale Niedersachsen), haustec.de, Alfons W. Gentner Verlag,
  12. Beratung: Energie sparen (Angebote, Hotline und Eigenanteil der Energieberatung der Verbraucherzentrale), Verbraucherzentrale Bundesverband, Energieberatung der Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 20. September 2026.