So läuft die Masche an der Haustür ab
Verbraucherschützer beschreiben das Muster seit Jahren gleich. Menschen klingeln unangemeldet, geben sich als Energieberater, Mitarbeiter der Stadtwerke oder Beauftragte eines Förderprogramms aus und bieten komplette Heizungsanlagen samt angeblich sicherer Förderung an. Schon 2017 warnte die Verbraucherzentrale vor Heizungspaketen für bis zu 30.000 Euro, verkauft mit kurzen, handschriftlichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen.
Der Kern der Masche ist die Reihenfolge. Bei echter Förderung stellen Sie zuerst den Antrag, danach prüft eine gelistete Person die Maßnahme. An der Tür läuft es umgekehrt: erst die Unterschrift, dann die Behauptung, die Förderung sei sicher.
- Unangemeldeter Besuch ohne Termin von Ihnen; echte Energieberater kommen nur nach Absprache.
- Angebliche Beauftragung durch Stadtwerke, die Förderbehörde BAFA, die staatliche Förderbank KfW oder eine Behörde; keine dieser Stellen schickt Vertreter an die Tür.
- Eine handschriftliche Einsparrechnung mit runden Prozentzahlen ohne Bezug zu Ihrem Haus.
- Ein Vertrag noch am selben Tag, mit dem Hinweis auf eine auslaufende Förderung oder einen nur heute gültigen Preis.
- Eine Anzahlung per Überweisung, Karte oder Bargeld, bevor ein Förderantrag läuft.
- Keine Beraternummer der dena, kein Eintrag in der Liste, keine Firmenanschrift auf dem Vertrag.
Diese Zeichen zeigen echte Energieberatung
Echte Energieberatung folgt festen Regeln, die sich prüfen lassen. Für einen geförderten Sanierungsfahrplan muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Für einen Antrag auf Dämmung oder Fenster beim BAFA braucht es zusätzlich die Kategorie BEG Wohngebäude. Die Liste ist unter energie-effizienz-experten.de öffentlich, mehr als 22.800 Personen stehen dort.
| Merkmal | Haustürvertrieb | Geförderte Energieberatung |
|---|---|---|
| Erster Kontakt | Unangemeldet an der Tür oder am Telefon | Sie suchen den Berater aus und vereinbaren einen Termin |
| Qualifikation | Behauptet, nicht prüfbar | Eintrag in der dena-Liste mit Beraternummer |
| Förderung | Wird als sicher versprochen, Antrag nach der Unterschrift oder gar nicht | Antrag vor Vertragsabschluss, Bescheid vor der Ausführung |
| Grundlage der Empfehlung | Pauschale Rechnung, oft handschriftlich | Datenaufnahme im Haus, Berechnung, Fahrplan mit zwei Dokumenten |
| Zeit zur Entscheidung | Abschluss am selben Tag | Angebote vergleichen, Antrag stellen, dann erst der Vertrag |
| Zahlung | Anzahlung oder Vorkasse | Rechnung nach der Leistung, Zuschuss vom BAFA an Sie |
| Unabhängigkeit | Verkäufer eines Produkts | Bei geförderter Baubegleitung Pflicht, keine Beteiligung an Handwerksbetrieben |
Welche Rechte Sie nach der Unterschrift haben
Ein Vertrag, den Sie an der Haustür unterschrieben haben, gilt, aber Sie dürfen ihn widerrufen. Das Gesetz nennt das einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag: Verbraucher und Unternehmer treffen sich gleichzeitig an einem Ort, der kein Laden des Unternehmers ist. Dazu zählt Ihre Wohnung genauso wie eine Verkaufsveranstaltung oder ein Ausflug.
Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, bei gelieferter Ware ab Erhalt. Sie beginnt aber erst, wenn der Unternehmer Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt diese Belehrung oder ist sie falsch, verlängert sich Ihre Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Für den Widerruf brauchen Sie keinen Grund, und für die Frist reicht es, wenn Sie ihn rechtzeitig absenden.
Nach dem Widerruf muss der Unternehmer empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückgewähren und Ihre Zahlungen mit demselben Zahlungsmittel erstatten. Wurde Ware zu Ihnen gebracht, die sich nicht per Post zurückschicken lässt, muss der Unternehmer sie auf eigene Kosten abholen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Widerruf aus Beweisgründen per Einschreiben zu schicken.
So widerrufen Sie in 5 Schritten
Der Widerruf ist eine einfache Erklärung, aus der Ihr Entschluss klar hervorgeht. Sie brauchen kein Formular, dürfen aber das Muster-Widerrufsformular nutzen, das der Unternehmer Ihnen mit der Belehrung geben muss.
- Vertragsdatum und Belehrung prüfen: Liegt eine Widerrufsbelehrung vor, läuft die Frist 14 Tage ab Unterschrift oder Warenlieferung. Fehlt sie, haben Sie 12 Monate und 14 Tage.
- Widerruf schriftlich formulieren: Name, Anschrift, Vertragsdatum, Vertragsgegenstand und der Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung brauchen Sie nicht.
- Per Einschreiben mit Rückschein an die Firmenanschrift schicken, zusätzlich per E-Mail, wenn Sie eine Adresse haben. Kopie und Einlieferungsbeleg aufheben.
- Keine weiteren Zahlungen leisten und erteilte Lastschriften bei Ihrer Bank widerrufen. Bereits gezahlte Beträge schriftlich mit Frist zurückfordern.
- Bei Drohungen, Inkassoschreiben oder ausbleibender Rückzahlung die Verbraucherzentrale einschalten. Die Energieberatung erreichen Sie kostenlos unter 0800 809 802 400, die Rechtsberatung hilft bei Streit.
Haben Sie in Ihrer Wohnung, auf einer Verkaufsveranstaltung oder am Telefon unterschrieben, und nicht in einem Ladengeschäft?
Haben Sie den Unternehmer selbst wegen einer dringenden Reparatur gerufen, und ging es nur um diese Reparatur?
Für die bestellte Reparatur gibt es kein Widerrufsrecht. Für alles, was darüber hinaus verkauft wurde, können Sie widerrufen.
Liegt der Vertrag weniger als 14 Tage zurück?
Widerrufen Sie sofort schriftlich, am besten per Einschreiben. Für die Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Haben Sie eine ordentliche Widerrufsbelehrung mit Anschrift, Frist und Folgen bekommen?
Die Frist ist abgelaufen. Prüfen Sie mit der Verbraucherzentrale, ob eine Anfechtung wegen Täuschung oder ein Rücktritt wegen Mängeln möglich ist.
Ohne ordentliche Belehrung können Sie bis 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.
Im Ladengeschäft geschlossene Verträge können Sie nicht widerrufen. Prüfen Sie mit der Verbraucherzentrale Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung.
Was tun, wenn schon Geld geflossen ist?
Auch wenn die Frist um ist oder die Heizung schon eingebaut wurde, sind Sie nicht rechtlos. Ein Vertrag, der durch Täuschung über die Förderung oder die Einsparung zustande kam, lässt sich anfechten. Dafür brauchen Sie Belege wie die handschriftliche Rechnung oder Zeugen. Fehlt die zugesagte Förderung, weil niemand einen Antrag gestellt hat, kommt eine Haftung des Verkäufers infrage, wenn die Zusage Teil des Vertrags war. Diese Wege sind anspruchsvoll, gehen Sie sie deshalb nur mit Rechtsberatung.
Unterlagen sichern
Vertrag, Belehrung, Einsparrechnung, Visitenkarte, Zahlungsbelege und Notizen zum Gespräch mit Datum sammeln. Fotos vom Zustand vor jedem Einbau machen.
Widerruf prüfen und erklären
Innerhalb von 14 Tagen oder bei fehlender Belehrung innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen schriftlich widerrufen, per Einschreiben.
Zahlungen stoppen
Keine Anzahlungen mehr leisten, Lastschriften bei der Bank zurückgeben und einen möglichen Kreditvertrag prüfen.
Förderung selbst prüfen
Bei der Förderbehörde BAFA oder der staatlichen Förderbank KfW nachfragen, ob ein Antrag vorliegt. Ohne Antrag vor Baubeginn gibt es keinen Zuschuss, egal was der Verkäufer zugesagt hat.
Beratung und Anzeige
Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes einschalten. Bei Verdacht auf Betrug, etwa einer falschen Behördenzugehörigkeit, Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wo Sie stattdessen echten Rat bekommen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erreichen Sie kostenlos unter 0800 809 802 400, online und in den Beratungsstellen. Ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte nichts. Sie wird vom Bund bezahlt, verkauft keine Produkte und eignet sich für die erste Einschätzung, ob eine an der Tür angebotene Maßnahme überhaupt sinnvoll ist.
Für einen geförderten Sanierungsfahrplan wenden Sie sich an eine Person aus der dena-Liste. Diese Beratung kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto, die Förderbehörde BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Fahrplan nennt für jede Maßnahme Kosten und Einsparung, genau die Rechnung, die der Haustürverkäufer schuldig bleibt.
Häufige Fragen
Kann ich einen an der Haustür unterschriebenen Heizungsvertrag widerrufen?
Ja. Einen an der Haustür unterschriebenen Vertrag über eine Heizung können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ohne ordentliche Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Wie lange kann ich widerrufen, wenn ich keine Widerrufsbelehrung bekommen habe?
Ohne ordentliche Belehrung erlischt Ihr Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss oder Warenlieferung. Bis dahin können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.
Schickt die Förderbehörde BAFA Energieberater an die Haustür?
Nein. Weder die Förderbehörde BAFA noch die staatliche Förderbank KfW noch die Verbraucherzentrale schicken Energieberater an die Haustür. Wer sich an der Tür auf eine dieser Stellen beruft, handelt ohne deren Auftrag. Geförderte Beratung beginnt mit Ihrem eigenen Antrag, nicht mit einem Besuch.
Woran erkenne ich einen falschen Energieberater an der Haustür?
Einen falschen Energieberater erkennen Sie an mehreren Zeichen zugleich: fehlender Terminabsprache, fehlender Beraternummer der dena und runden Einsparversprechen. Dazu kommen Zeitdruck durch angeblich auslaufende Förderung, ein Vertrag noch am selben Tag und die Forderung nach einer Anzahlung. Prüfen Sie den Namen auf energie-effizienz-experten.de.
Was mache ich, wenn ich an der Haustür schon eine Anzahlung geleistet habe?
Widerrufen Sie den Vertrag schriftlich per Einschreiben und fordern Sie die Anzahlung mit einer Frist zurück. Der Unternehmer muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen erstatten. Lastschriften geben Sie bei Ihrer Bank zurück. Bleibt die Rückzahlung aus, hilft die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn ich den Handwerker selbst gerufen habe?
Für eine dringende Reparatur, zu der Sie den Handwerker ausdrücklich gerufen haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Verkauft er bei diesem Besuch zusätzlich eine neue Anlage oder Leistungen, die Sie nicht verlangt haben, können Sie diese Teile widerrufen.
