Energieberaterverzeichnis

Ratgeber

Was kostet ein Energieberater?

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Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto. Die Förderbehörde BAFA übernimmt die Hälfte davon, höchstens 650 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Ihr Eigenanteil liegt damit meist zwischen 900 und 1.800 Euro. Ein Hausbesuch der Verbraucherzentrale kostet höchstens 40 Euro.

Durchschnittspreis einer Energieberatung
1.950 Euro netto
Marktstudie des Bundes 2025 (Jahr 2024), Stand 1. August 2026
Stundensatz der Berater
rund 117 Euro
Marktstudie des Bundes 2025 (Jahr 2024), Stand 1. August 2026
Höchster BAFA-Zuschuss fürs Eigenheim
650 Euro
Förderregeln der Energieberatung, Stand 6. August 2024, Stand 7. August 2024
Ein Grundriss, ein Taschenrechner und ein Stift liegen auf einem Küchentisch, daneben eine Tasse Kaffee.
Wer die Kosten vorher überschlägt, verhandelt das Angebot leichter. Bild: KI generiert.

Was kostet eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan?

Eine vollständige Energieberatung für ein Wohnhaus kostete 2024 im Schnitt 1.950 Euro netto. Diese Zahl stammt aus einer jährlichen Marktstudie des Bundes, die Energieberater nach ihren Preisen fragt. Die Berater brauchten dafür im Schnitt 16,7 Stunden, umgerechnet rund 117 Euro pro Stunde. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer werden aus 1.950 Euro netto rund 2.320 Euro brutto, und diesen Betrag zahlen Sie als Privatperson.

Der Schnitt verdeckt eine große Spanne. Das Verbraucherportal Finanztip nennt mit Stand vom 29. Juli 2026 für ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Sanierungsfahrplan einen Preis unter 2.000 Euro. Für einen einzelnen Termin ohne Fahrplan nennt Finanztip 300 bis 500 Euro. Die von Finanztip geprüften Anbieter verlangten für den Fahrplan nach Abzug der Förderung zwischen 940 und 1.350 Euro. Am unteren Ende steht die Energieberatung der Verbraucherzentrale: Telefon, Online-Beratung und die Beratungsstelle sind kostenlos, der Termin bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro.

Beratungsformen und ihre Preise. Quellen: Verbraucherzentrale, Finanztip (Stand 29. Juli 2026), Marktstudie des Bundes zur Energieberatung (Jahr 2024), Förderregeln für einzelne Sanierungsmaßnahmen (Stand 17. Juli 2026).
BeratungsformPreisWas Sie bekommenFörderung
Verbraucherzentrale, Telefon oder online0 EuroEinordnung des Verbrauchs, erste SpartippsVom Bund finanziert
Verbraucherzentrale, Termin zu Hausehöchstens 40 Euro, für Haushalte mit wenig Einkommen 0 Eurobis zu zwei Stunden Beratung am HausVom Bund finanziert
Vor-Ort-Termin ohne Sanierungsfahrplan300 bis 500 Euro (Finanztip)Begehung und mündliche Einschätzungkeine BAFA-Förderung
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, Ein- oder Zweifamilienhaus1.950 Euro netto im Schnitt, unter 2.000 Euro laut FinanztipDatenaufnahme, Berechnung, Fahrplan mit zwei Dokumenten, Erläuterung50 Prozent, höchstens 650 Euro
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, ab drei Wohnungenhöher, je nach Zahl der Wohnungenwie oben, für das ganze Gebäude50 Prozent, höchstens 850 Euro
Fachplanung und Baubegleitung einer Sanierungmehrere tausend Euro (Finanztip)Planung, Angebotsprüfung, Kontrolle der Arbeiten50 Prozent, höchstens 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Wovon hängt das Honorar eines Energieberaters ab?

Das Honorar ist frei verhandelbar, denn für die Energieberatung gibt es keine feste Gebührenordnung. Die frühere Honorarordnung für Planer gilt seit 2021 nur noch als Orientierung, nicht mehr als feste Vorschrift. Jeder Berater rechnet deshalb selbst, und die Preise zweier Büros für dasselbe Haus können um mehrere hundert Euro auseinanderliegen.

Der größte Kostenfaktor ist der Aufwand am Gebäude. Ein Einfamilienhaus mit vollständigen Bauplänen und einer Heizung ist schneller erfasst als ein mehrfach umgebautes Haus ohne Unterlagen. Jede Wohnung mehr bedeutet mehr Bauteile, mehr Heizkreise und mehr Gespräche mit den Bewohnern. Die 16,7 Stunden aus der Marktstudie verteilen sich auf die Aufnahme vor Ort, die Berechnung, das Erstellen des Fahrplans in der vorgeschriebenen Software und das Gespräch zur Erläuterung.

  • Zahl der Wohnungen: Das BAFA unterscheidet nur zwischen bis zu zwei und ab drei Wohnungen, die Berater rechnen feiner.
  • Vorhandene Unterlagen: Baupläne, Energieausweis, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und Rechnungen früherer Sanierungen sparen Zeit bei der Aufnahme.
  • Bauliche Besonderheiten: Anbauten, mehrere Dachformen, Fachwerk oder Denkmalschutz erhöhen den Rechenaufwand.
  • Art des Fahrplans: Ein Plan über mehrere Sanierungsstufen ist aufwendiger als das Konzept einer Gesamtsanierung in einem Zug.
  • Region und Auslastung: In Ballungsräumen mit vielen Anfragen liegen die Stundensätze höher als auf dem Land.
  • Zusatzleistungen: Thermografie, Blower-Door-Test, Energieausweis oder Beratung zur Förderung werden getrennt berechnet.

Wie viel zahlt das BAFA vom Honorar?

Die Förderbehörde BAFA zahlt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Häusern ab drei Wohnungen. Diese Sätze gelten für alle Anträge seit dem 7. August 2024. Davor lag die Förderung bei 80 Prozent und höchstens 1.300 beziehungsweise 1.700 Euro, deshalb nennen ältere Ratgeber und Angebote noch die höheren Zahlen.

Bei einem Honorar von 1.300 Euro brutto zahlt das BAFA die vollen 650 Euro, also 50 Prozent. Bei 2.320 Euro brutto bleibt es bei denselben 650 Euro, und der tatsächliche Fördersatz sinkt auf 28 Prozent.

Eigenanteil bei verschiedenen Bruttohonoraren für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gerechnet mit 50 Prozent und dem Höchstbetrag von 650 Euro (Förderregeln seit 6. August 2024).
BruttohonorarBAFA-ZuschussIhr EigenanteilTatsächlicher Fördersatz
1.000 Euro500 Euro500 Euro50 Prozent
1.300 Euro650 Euro650 Euro50 Prozent
1.800 Euro650 Euro1.150 Euro36 Prozent
2.320 Euro650 Euro1.670 Euro28 Prozent
3.000 Euro650 Euro2.350 Euro22 Prozent

Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommen einmalig bis zu 250 Euro extra dazu, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert.

Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss nur noch an Sie aus, nicht mehr direkt an den Berater. Sie zahlen also zuerst das volle Honorar und bekommen den Zuschuss erst, nachdem das BAFA die Unterlagen geprüft hat. Diese Vorfinanzierung sollten Sie einplanen: Zwischen Rechnung und Auszahlung liegen durch die Bearbeitungszeit des BAFA von etwa zwei Wochen und Ihre eigene Einreichung leicht ein bis zwei Monate.

Welche Kosten kommen nach der Beratung noch dazu?

Mit dem Fahrplan endet die Beratung, die Sanierung fängt erst an. Wer Dämmung, Fenster oder eine neue Heizung fördern lassen will, braucht dafür einen Energieeffizienz-Experten, einen amtlich gelisteten Energieberater, für die Baubegleitung. Er bestätigt die technischen Werte, bindet den Antrag an den Fahrplan und prüft die Rechnungen. Diese Baubegleitung fördert der Bund mit 50 Prozent, gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 2.000 Euro je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt höchstens 20.000 Euro.

Ein Energieausweis gehört nicht zum Sanierungsfahrplan und wird getrennt berechnet. Eine Marktstudie des Bundes zeigt, was Energieausweise 2024 im Schnitt kosteten: 881 Euro für den Bedarfsausweis und 316 Euro für den Verbrauchsausweis, jeweils ohne Umsatzsteuer. Der Durchschnitt schließt auch Gewerbegebäude ein. Für ein einzelnes Einfamilienhaus nennt der ADAC mit Stand vom 29. Juli 2026 300 bis 500 Euro für den Bedarfsausweis und 50 bis 120 Euro für den Verbrauchsausweis.

Wie holen Sie ein vergleichbares Angebot ein?

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie denselben Leistungsumfang beschreiben. Eine geförderte Beratung enthält mindestens die Datenaufnahme vor Ort, die Erstellung des Sanierungsfahrplans mit der aktuellen Software und die Übergabe samt Erläuterung. Fehlt einer dieser Punkte im Angebot, ist der Preis nicht vergleichbar.

  1. Prüfen Sie den Berater in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de, in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Ohne diese Listung gibt es keinen BAFA-Zuschuss.
  2. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und verlangen Sie jeweils den Brutto- und den Nettobetrag, den geschätzten Zeitaufwand und die Zahl der Termine vor Ort.
  3. Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie beide Dokumente des Sanierungsfahrplans bekommen: den Fahrplan selbst und die Umsetzungshilfe für Ihre Maßnahmen.
  4. Klären Sie, ob der Berater den Förderantrag mit Vollmacht für Sie stellt und ob das im Preis enthalten ist.
  5. Fragen Sie nach Zusatzkosten für Energieausweis, Thermografie oder eine spätere Baubegleitung, damit später keine Posten mehr dazukommen.
  6. Unterschreiben Sie den Beratungsvertrag erst nach der Antragstellung, oder nur mit einer Klausel, die den Vertrag an die Förderzusage bindet.
Vom Angebot zum ausgezahlten Zuschuss
  1. Antrag im BAFA-Portal

    Sie oder Ihr bevollmächtigter Berater stellen den Antrag vor dem Vertragsabschluss. Das BAFA braucht für die Bearbeitung nach eigenen Angaben etwa zwei Wochen.

  2. Zuwendungsbescheid

    Mit dem Bescheid beginnt eine Frist von neun Monaten. In dieser Zeit muss die Beratung abgeschlossen sein.

  3. Beratung und Fahrplan

    Der Berater nimmt die Daten vor Ort auf, rechnet, erstellt den Fahrplan und erläutert ihn Ihnen. Sie erhalten die Rechnung und zahlen das volle Honorar.

  4. Verwendungsnachweis

    Spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist müssen die Unterlagen beim BAFA eingegangen sein. Seit 2025 wird der Bescheid sonst automatisch ungültig.

  5. Auszahlung

    Nach der Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss an Sie. Rechnung und Zahlungsnachweis fordert es nur bei Stichproben an.

Wann holt der Sanierungsfahrplan sein Honorar wieder herein?

Der Sanierungsfahrplan zahlt sich aus, sobald Sie eine größere Maßnahme an der Außenhülle umsetzen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein neuer Zuschnitt für seinen Förderbonus. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch, wenn die Maßnahme mindestens 30.000 Euro brutto kostet. Und er gilt dann nur für den Teil der Ausgaben über dieser Grenze. Ohne Fahrplan fördert das BAFA bei einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr, mit Fahrplan bis zu 60.000 Euro.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Sie lassen Fassade und Dach für 50.000 Euro dämmen. Ohne Fahrplan fördert das BAFA 30.000 Euro mit 15 Prozent, also 4.500 Euro. Mit Fahrplan fördert es die ersten 30.000 Euro ebenfalls mit 15 Prozent und die weiteren 20.000 Euro mit 20 Prozent, zusammen 8.500 Euro. Der Fahrplan bringt in diesem Fall 4.000 Euro mehr Zuschuss und hat sein Honorar mehr als doppelt eingespielt. Bei einer Kellerdeckendämmung für 8.000 Euro bringt er dagegen keinen Bonus, weil die Grenze von 30.000 Euro nicht erreicht wird.

Häufige Fragen

Ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist am Telefon, online und in der Beratungsstelle kostenlos. Ein Termin bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro, für Haushalte mit wenig Einkommen ist auch er kostenlos. Einen Sanierungsfahrplan, den das BAFA fördert, erstellt die Verbraucherzentrale dabei nicht.

Wie hoch ist mein Eigenanteil bei 2.000 Euro Honorar für einen Sanierungsfahrplan?

Bei 2.000 Euro brutto für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zahlt das BAFA den Höchstbetrag von 650 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 1.350 Euro. Die volle Hälfte zahlt das BAFA nur bis zu einem Honorar von 1.300 Euro.

Zahlt das BAFA den Zuschuss für die Energieberatung an den Berater oder an mich?

Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss nur noch an Sie als Antragsteller aus. Sie begleichen die volle Rechnung des Beraters und bekommen den Zuschuss, nachdem das BAFA die Unterlagen geprüft hat.

Kann ich die Energieberatung für dasselbe Haus ein zweites Mal fördern lassen?

Eine erneute Förderung für dasselbe Haus ist frühestens vier Jahre nach der Auszahlung der vorherigen Förderung möglich. Wechselt das Haus vorher den Eigentümer, entfällt diese Wartezeit.

Ist der Energieausweis im Honorar für die Energieberatung enthalten?

Nein, der Energieausweis gehört nicht zum Sanierungsfahrplan und wird getrennt berechnet. Eine Marktstudie des Bundes zeigt, dass ein Bedarfsausweis 2024 im Schnitt 881 Euro netto kostete und ein Verbrauchsausweis 316 Euro netto.

Warum nennen manche Angebote noch 1.300 Euro Zuschuss für die Energieberatung?

Bis zum 6. August 2024 zahlte das BAFA für die Energieberatung 80 Prozent und höchstens 1.300 Euro. Seit dem 7. August 2024 gelten 50 Prozent und höchstens 650 Euro. Angebote mit den alten Zahlen sind veraltet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, BAnz AT 21.06.2023 B1, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  2. Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 6. August 2024, BAnz AT 08.08.2024 B2, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  3. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 8.3.1, 8.4.2, 8.4.7 und 9.3, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  4. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: Fördersätze, Antragstellung, Auszahlung, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2025, Endbericht 2025 (BfEE 23/09), Tabelle 8 und Abbildung 18, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA, Prognos AG, ifeu, Verian,
  6. Beratung: Energie sparen (Angebote und Eigenanteil der Energieberatung), Verbraucherzentrale Bundesverband, Energieberatung der Verbraucherzentrale,
  7. Energieberater: Das bringt die Energieberatung für Dein Eigenheim (Stand 29. Juli 2026), Finanztip Verbraucherinformation gGmbH,
  8. Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten und Änderungen 2026 (Stand 29. Juli 2026), ADAC e.V.,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.