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Ratgeber

Welche Voraussetzungen die BAFA-Förderung verlangt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Sieben Bedingungen entscheiden über die Förderung. Ihr Haus ist mindestens fünf Jahre alt, und der Antrag geht vor dem Handwerkervertrag ein. Der Vertrag trägt eine Förderbedingung, ein Energieeffizienz-Experte prüft die Mindestwerte, und die Investition liegt über 300 Euro. Die Umsetzung ist innerhalb von 36 Monaten fertig. Erfüllt Ihr Vorhaben das, zahlt der Bund 15 bis 50 Prozent.

Mindestalter des Hauses
5 Jahre
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 3 Buchstabe a, Stand 21. Juli 2026
Kleinster Betrag pro Maßnahme
300 Euro
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 5, Stand 21. Juli 2026
Zeit für die Umsetzung
36 Monate
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 9.4.1, Stand 21. Juli 2026
Ein offener Dokumentenordner liegt neben einem Grundriss und einem Tablet auf einem Schreibtisch.
Vollständige Unterlagen vor dem Vertrag beschleunigen die Prüfung durch die Förderbehörde. Bild: KI generiert.

Diese 7 Bedingungen prüft das BAFA vor jedem Zuschuss

Ob Sie das Dach dämmen, Fenster tauschen oder die Heizung optimieren lassen: Die Förderbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) knüpft jeden Zuschuss an dieselben sieben Grundbedingungen. Die aktuellen Regeln gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026 und bleiben bis Ende 2030 in Kraft. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Baubegleitung ist das BAFA zuständig, für den Austausch der Heizung die staatliche Förderbank KfW.

  • Ihr Haus ist alt genug: Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Der Antrag kommt zuerst: Er geht beim BAFA ein, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb unterschreiben.
  • Der Vertrag steht unter Vorbehalt: Er gilt nur, wenn die Förderung tatsächlich bewilligt wird.
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist dabei: Bei Dämmung, Anlagentechnik, Baubegleitung und jedem Bonus für einen Sanierungsfahrplan muss diese unabhängige Fachperson mitwirken.
  • Das Bauteil erreicht die Mindestwerte: Zum Beispiel muss eine neue Außenwanddämmung einen bestimmten Dämmwert erreichen.
  • Sie investieren mindestens 300 Euro: Diese Grenze gilt brutto und pro einzelner Maßnahme.
  • Sie bauen innerhalb von 36 Monaten: Nach der Zusage bleibt Ihnen genau diese Zeit für die Umsetzung.

Wer für die BAFA-Förderung antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind alle, die eine geförderte Maßnahme bezahlen: private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Sind Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer, etwa als Mieterin oder Mieter, dürfen Sie nur beantragen, wenn auch der Eigentümer antragsberechtigt wäre und vorher über Förderung und Höchstbetrag informiert wurde.

Der Eigentümer bestätigt in diesem Fall zusätzlich, dass er die Nutzungspflichten und Prüfungsrechte des Bundes anerkennt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bund und Länder mit ihren Behörden, politische Parteien und wer in einem Insolvenzverfahren steckt. Beim Heizungstausch dürfen Mieterinnen, Mieter und Pächter grundsätzlich nicht selbst beantragen, weil dort nur die Eigentümerin oder der Eigentümer förderberechtigt ist. Gehört ein Haus mehreren Personen, müssen sich alle vor dem Antrag über die Aufteilung der Höchstbeträge einigen.

Wie viel Zuschuss jede Maßnahme bringt

Die Förderung reicht von 15 bis 50 Prozent der Kosten, je nach Maßnahme. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik wie Lüftung bekommen 15 Prozent, der hydraulische Abgleich der Heizung ebenfalls 15 Prozent, und wer eine ältere Biomasseheizung sauberer macht, bekommt 50 Prozent. Der Heizungstausch selbst läuft über die KfW und startet bei 30 Prozent.

Zuschuss je Maßnahme für Wohngebäude seit dem 21. Juli 2026. Quelle: Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026.
MaßnahmeZahltGrundförderungWichtigster Zusatzbonus
Dämmung an Fassade, Dach oder BodenBAFA15 Prozent5 Punkte mehr mit Sanierungsfahrplan, ab 2027 zusätzlich 5 Punkte für besonders schlecht gedämmte Häuser
Neue Fenster, Türen oder SonnenschutzBAFA15 Prozent5 Punkte mehr mit Sanierungsfahrplan
Lüftung und GebäudetechnikBAFA15 Prozent5 Punkte mehr mit Sanierungsfahrplan
Hydraulischer Abgleich, neue HeizungspumpeBAFA15 Prozent5 Punkte mehr mit Sanierungsfahrplan
Ältere Biomasseheizung sauberer machenBAFA50 Prozentkein Bonus
Neue Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarheizung, NetzanschlussKfW30 Prozentbis 16 Punkte für besonders alte Heizungen, bis 40 Punkte je nach Einkommen, nur bei der Wärmepumpe zusätzlich 15 Punkte für Herkunft aus Europa
Planung und Baubegleitung durch den ExpertenBAFA50 Prozentkein Bonus

Für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro je Jahr und Wohnung, mit Sanierungsfahrplan verdoppelt auf 60.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohnung kommen je 15.000 Euro dazu, ab der siebten je 8.000 Euro, und mit Fahrplan verdoppeln sich auch diese Beträge. Wer 2026 die Fassade und 2027 das Dach dämmt, kann die Grenze zweimal ausschöpfen. Gezählt werden die Kosten einschließlich Umsatzsteuer, bei Eigenleistung nur das Material, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb die fachgerechte Ausführung bestätigt.

Warum Dämmung ohne Experten keinen Zuschuss bekommt

Für Dämmung und Anlagentechnik verlangt die Förderung zwingend einen Energieeffizienz-Experten. Er prüft vor dem Antrag, ob die geplante Maßnahme die technischen Mindestwerte erreicht, und bestätigt nach Abschluss deren Einhaltung sowie die Kosten. Die Zahlungsbelege selbst prüft er nicht, das bleibt Sache des BAFA. Beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung reicht dagegen die Erklärung des ausführenden Heizungsbetriebs.

Der Grund liegt in der Technik. Eine neue Außenwanddämmung muss einen sehr niedrigen Dämmwert erreichen, ein Dach einen noch niedrigeren, ein neues Fenster ebenfalls. Diese Werte liegen deutlich strenger als das gesetzliche Minimum für eine Sanierung. Ob ein Handwerkerangebot sie erreicht, sieht ein Laie dem Angebot nicht an. Der Experte rechnet den Aufbau der Wand oder des Fensters nach und verhindert damit, dass Sie eine fertige Maßnahme bezahlen, die am Ende nicht gefördert wird.

In sechs Schritten zum BAFA-Zuschuss

Das Verfahren läuft in zwei Stufen: erst der Antrag mit den Angaben des Experten, dann nach dem Bau die Abrechnung. Beide Schritte laufen über das Online-Portal des BAFA. Wer die Reihenfolge einhält, hat mit den Bedingungen wenig Probleme. Die meisten Ablehnungen entstehen, weil der Handwerkervertrag ohne Vorbehalt schon unterschrieben war oder weil die Mindestwerte nicht erreicht wurden.

Vom Antrag bis zur Auszahlung beim BAFA
  1. Experten beauftragen

    Sie wählen eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Sie berät zu den Mindestwerten und liefert die technischen Angaben für den Antrag.

  2. Angebot mit Vorbehalt einholen

    Der Handwerksbetrieb nennt im Angebot den Aufbau, die Kennwerte und den geplanten Ausführungstermin. Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird.

  3. Antrag im Online-Portal

    Der Antrag geht vor dem Baubeginn ein. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim BAFA. Danach dürfen Sie auf eigenes Risiko anfangen.

  4. Zusage erhalten

    Mit der Zusage beginnt die Frist von 36 Monaten. In dieser Zeit muss die Maßnahme fertig sein.

  5. Bau und Bestätigung

    Der Handwerksbetrieb führt aus, der Energieeffizienz-Experte bestätigt die Mindestwerte und die entstandenen Kosten.

  6. Abrechnung einreichen

    Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss, spätestens sechs Monate nach Ende der Frist, reichen Sie die Abrechnung ein. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch auf die Auszahlung.

Für den Antrag brauchen Sie wenige, aber die richtigen Unterlagen. Legen Sie sie in dieser Reihenfolge bereit, dann füllt sich das Portal ohne Rückfragen.

  1. Bestätigung des Energieeffizienz-Experten mit Beraternummer und den technischen Angaben zur Maßnahme.
  2. Angebot des Fachbetriebs mit Aufbau, Kennwerten, Bruttosumme und dem geplanten Ausführungstermin innerhalb der 36 Monate.
  3. Vertrag oder Auftragsbestätigung mit dem Vorbehalt, dass die Förderung bewilligt werden muss.
  4. Nachweis des Gebäudealters, etwa der Bauantrag, die Baugenehmigung oder eine Bestätigung des Experten.
  5. Individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, mit Vorgangsnummer der geförderten Beratung, falls Sie den zusätzlichen Bonus beantragen.
  6. Bei Mietern oder Pächtern die Zustimmung des Eigentümers samt Bestätigung der Nutzungs- und Auskunftspflichten.

Prüfen Sie Ihre Maßnahme vor dem Antrag

Die folgende Abfrage bildet die Grundbedingungen der Förderung ab. Sie ersetzt nicht die Prüfung durch den Energieeffizienz-Experten, zeigt aber, an welcher Stelle ein Vorhaben scheitert, bevor Sie Geld ausgeben.

Erfüllt mein Vorhaben die Bedingungen für den Zuschuss?

Liegt der Bauantrag für Ihr Haus mindestens fünf Jahre zurück?

Ja

Haben Sie den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb schon ohne Vorbehalt unterschrieben?

Ja

Das Vorhaben gilt als begonnen. Ein Antrag wird abgelehnt. Nur ein neuer Vertrag mit Vorbehalt rettet die Förderung, wenn noch nichts ausgeführt wurde.

Nein

Geht es um Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung oder einen zusätzlichen Sanierungsfahrplan-Bonus?

Ja

Ist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden und bestätigt er die Mindestwerte?

Ja

Die Grundbedingungen sind erfüllt. Ab 300 Euro brutto wird die Maßnahme gefördert, der Antrag geht vor dem Vertrag an das BAFA.

Nein

Ohne Experten gibt es für Dämmung und Anlagentechnik keinen Zuschuss. Binden Sie einen gelisteten Experten ein, bevor Sie beantragen.

Nein

Für die Heizungsoptimierung reicht die Erklärung des Fachbetriebs, der Antrag geht ans BAFA. Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig, ebenfalls mit dieser Erklärung.

Nein

Neubauten und Häuser unter fünf Jahren fallen nicht unter diese Förderung. Prüfen Sie stattdessen die Neubauförderung der KfW.

Ein häufiger Irrtum betrifft die Reihenfolge von Beratung und Antrag. Der individuelle Sanierungsfahrplan muss bei der Antragstellung vorliegen, wenn Sie den zusätzlichen Bonus wollen, und die Förderung der Beratung muss vor der Abrechnung ausgezahlt sein. Wer Beratung und Sanierung im selben Monat beginnt, verliert deshalb den Bonus. Planen Sie zwischen Fahrplan und Sanierungsantrag mindestens die Bearbeitungszeit des BAFA von etwa zwei Wochen ein.

Häufige Fragen

Kann ich die BAFA-Förderung noch beantragen, wenn der Handwerker schon angefangen hat?

Nein, nach Beginn der Ausführung ist die Förderung ausgeschlossen. Als Baubeginn gilt schon der Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb, außer er stand unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Planung und Beratung vor dem Antrag sind dagegen erlaubt.

Brauche ich für jede BAFA-Förderung einen Energieeffizienz-Experten?

Für Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik, Baubegleitung und jeden zusätzlichen Sanierungsfahrplan-Bonus ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Heizungsoptimierung und den Heizungstausch reicht die Erklärung des ausführenden Betriebs.

Wie alt muss ein Haus für die BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen sein?

Für die BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Hauses bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für die geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan gilt eine längere Frist von zehn Jahren.

Gilt die BAFA-Förderung auch bei Eigenleistung?

Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur das Material, das direkt mit der energetischen Maßnahme zu tun hat. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten mit der Abrechnung bestätigen.

Wie viel Zeit habe ich nach der Zusage für die Umsetzung?

Nach der Zusage des BAFA haben Sie 36 Monate für die Umsetzung der Maßnahme. Die Abrechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eingehen, spätestens sechs Monate nach Ende dieser Frist, sonst erlischt der Anspruch auf die Auszahlung.

Kann ich die Höchstgrenze von 30.000 Euro mehrmals nutzen?

Die Höchstgrenze von 30.000 Euro für die erste Wohnung gilt je Haus und Kalenderjahr. Wer Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt, kann sie in jedem Jahr neu ausschöpfen. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 3, 5, 6, 8.2, 8.3, 8.4, 9.1 bis 9.5, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  2. Technische Mindestanforderungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA), Anlage zur Förderrichtlinie, Nummer 1.1, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramm im Überblick, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  4. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fördersatz, iSFP-Bonus, Höchstgrenzen, Mindestinvestition, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023, BAnz AT 21.06.2023 B1, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesanzeiger,
  6. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  7. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.