Was der Bonus seit dem 21. Juli 2026 bringt
Der Förderbonus für den individuellen Sanierungsfahrplan ist ein Zuschlag von 5 Prozentpunkten für Sanierungsschritte, die in einem geförderten Sanierungsfahrplan stehen. Die neue Förderregel für einzelne Sanierungsmaßnahmen vom 17. Juli 2026 hat ihn neu gefasst. Seither gilt er nur, wenn die Maßnahme mindestens 30.000 Euro brutto kostet, und er gilt nur für die Ausgaben, die über der Höchstgrenze ohne Fahrplan liegen. Für ein Einfamilienhaus liegt diese Höchstgrenze bei 30.000 Euro je Kalenderjahr.
Der zweite Vorteil des Fahrplans ist geblieben, und er wiegt oft schwerer als der Bonus. Mit Fahrplan steigt Ihre Höchstgrenze für die Förderung: für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit steigt sie von 15.000 auf 30.000 Euro, ab der siebten von 8.000 auf 15.000 Euro. Planen Sie eine große Sanierung, bekommen Sie also über die doppelte Grundlage mehr Zuschuss, selbst wenn der Bonus nur einen Teil davon betrifft.
So rechnet die Förderbehörde den Bonus
Die neue Regel wirkt wie eine Staffel. Die ersten 30.000 Euro einer Maßnahme an der Gebäudehülle bekommen immer 15 Prozent Zuschuss, das sind bei genau dieser Summe 4.500 Euro; erst die Ausgaben darüber bekommen 20 Prozent. Drei Beispiele für ein Einfamilienhaus zeigen, was das für Sie bedeutet. Alle Beträge sind brutto und gelten für ein Kalenderjahr.
| Kosten der Maßnahme | Zuschuss ohne Fahrplan (15 Prozent bis 30.000 Euro) | Zuschuss mit Fahrplan (15 Prozent bis 30.000 Euro, 20 Prozent darüber bis 60.000 Euro) | Vorteil durch den Fahrplan |
|---|---|---|---|
| 8.000 Euro (Kellerdecke) | 1.200 Euro | 1.200 Euro, kein Bonus unter 30.000 Euro | 0 Euro |
| 20.000 Euro (Fenster) | 3.000 Euro | 3.000 Euro, kein Bonus unter 30.000 Euro | 0 Euro |
| 30.000 Euro (Dach) | 4.500 Euro | 4.500 Euro, Bonus greift erst über der Grenze | 0 Euro |
| 50.000 Euro (Dach und Fassade) | 4.500 Euro, nur 30.000 Euro zählen | 4.500 Euro plus 20 Prozent von 20.000 Euro = 8.500 Euro | 4.000 Euro |
| 80.000 Euro (Hülle komplett) | 4.500 Euro | 4.500 Euro plus 20 Prozent von 30.000 Euro = 10.500 Euro | 6.000 Euro |
Bis zum 20. Juli 2026 galt der Bonus nach der vorherigen Regel ohne Mindestinvestition auf die gesamte Maßnahme. Eine Fensterlieferung für 20.000 Euro brachte damals 4.000 Euro Zuschuss statt 3.000 Euro. Diese 1.000 Euro entfallen jetzt. Planen Sie kleinere Maßnahmen, prüfen Sie deshalb, ob sich mehrere Schritte in einem Jahr bündeln lassen, damit die Summe über 30.000 Euro steigt. Die neue Regel stellt auf das Investitionsvolumen der Maßnahme ab, mit der Sie den Antrag stellen.
Welche 5 Bedingungen für den Bonus gelten
Fünf Bedingungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Der Energieeffizienz-Experte prüft sie bei Ihrem Antrag und bestätigt, dass die beantragte Maßnahme zum Fahrplan passt. Eine kleine Abweichung, eine Übererfüllung oder ein anderer Zeitpunkt schaden nicht; erfüllen Sie die Vorgaben des Fahrplans dagegen nicht vollständig, schon.
- Die Maßnahme steht in einem Sanierungsfahrplan, den die Förderbehörde im Programm Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst hat. Ein privat bezahlter Fahrplan ohne diese Förderung zählt nicht.
- Sie setzen die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach der Erstellung des Fahrplans um.
- Die Maßnahme kostet mindestens 30.000 Euro brutto.
- Der Fahrplan liegt schon bei der Antragstellung vor, und die Förderung der Beratung ist vor dem Verwendungsnachweis bewilligt und ausgezahlt.
- Ein Energieeffizienz-Experte ist in den Antrag eingebunden, weil das jeder Antrag mit diesem Bonus verlangt.
Als Übergangsregel erkennt die Förderbehörde auch ältere Beratungsberichte an, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst wurden, obwohl sie noch keine Sanierungsfahrpläne im heutigen Sinne waren. Sind Sie selbst zugelassene Energieberaterin oder Energieberater und darf Ihr eigener Betrieb den Fahrplan deshalb nicht beantragen, bekommen Sie zwar keinen Bonus, aber die höhere Höchstgrenze trotzdem.
Warum es für Heizungen keinen Bonus gibt
Für neue Heizungen gilt dieser Bonus nicht, auch nicht für die Verbesserung von Biomasseheizungen zur Emissionsminderung, wo die Förderung ohnehin bei 50 Prozent liegt statt bei den üblichen 15 Prozent. Bauen Sie eine Wärmepumpe ein, bekommen Sie den Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW mit der dortigen Grundförderung von 30 Prozent und weiteren möglichen Zuschlägen; der Sanierungsfahrplan ändert daran nichts. Für die Verbesserung Ihrer bestehenden Heizung, zum Beispiel den hydraulischen Abgleich, gilt der Bonus dagegen weiterhin.
| Art der Maßnahme | Grundzuschuss | Bonus für den Sanierungsfahrplan | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz | 15 Prozent | ja, 5 Punkte über der Grenze ohne Fahrplan | Förderbehörde |
| Technik außer Heizung: Lüftung, Gebäudeautomation | 15 Prozent | ja, 5 Punkte | Förderbehörde |
| Verbesserung der bestehenden Heizung | 15 Prozent | ja, 5 Punkte | Förderbehörde |
| Verbesserung zur Emissionsminderung | 50 Prozent | nein | Förderbehörde |
| Neue Heizung: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss | 30 Prozent plus Zuschläge | nein | KfW |
| Planung und Baubegleitung | 50 Prozent | nein | Förderbehörde |
So sichern Sie sich den Bonus richtig
Die häufigste Panne ist die falsche Reihenfolge. Der Fahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen, und die Förderung der Beratung muss vor dem Verwendungsnachweis ausgezahlt sein. Starten Sie Beratung und Sanierungsantrag gleichzeitig, verlieren Sie den Bonus, obwohl beides gefördert wird. Der erste Schritt ist deshalb immer derselbe: Sie beantragen zuerst die Förderung der Energieberatung, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben.
- Beantragen Sie zuerst die Förderung der Energieberatung, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben.
- Lassen Sie den Fahrplan erstellen und erklären; Sie bekommen die Dokumente Mein Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen.
- Reichen Sie den Verwendungsnachweis für die Beratung ein, und warten Sie die Auszahlung des Beratungszuschusses ab.
- Bündeln Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle so, dass eine Maßnahme mindestens 30.000 Euro brutto kostet, sonst gibt es keinen Bonus.
- Holen Sie Handwerkerangebote mit Förderbedingung ein, und lassen Sie den Energieeffizienz-Experten bestätigen, dass die Maßnahme zum Fahrplan passt.
- Stellen Sie den Antrag für die Sanierung unter Angabe der Vorgangsnummer Ihrer geförderten Beratung, bevor der Handwerkervertrag wirksam wird.
Geht es um Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung oder die Verbesserung der Heizung, nicht um eine neue Heizung?
Steht die Maßnahme in einem geförderten Sanierungsfahrplan, der höchstens 15 Jahre alt ist?
Kostet die Maßnahme mindestens 30.000 Euro Zuschuss-Grundlage brutto?
Sie bekommen 5 Prozentpunkte Bonus auf die Ausgaben über 30.000 Euro und können bis 60.000 Euro anrechnen lassen.
Keinen Bonus. Die Höchstgrenze bleibt bei 30.000 Euro, der Zuschuss bei 15 Prozent. Prüfen Sie, ob Sie Maßnahmen im selben Antrag bündeln können.
Ohne geförderten Fahrplan gibt es weder Bonus noch höhere Höchstgrenze. Beantragen Sie zuerst die Energieberatung.
Für eine neue Heizung gibt es diesen Bonus nicht. Dort zahlt die KfW eigene Zuschläge.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch den Bonus für eine Fensterlieferung über 20.000 Euro?
Nein, für eine Fensterlieferung über 20.000 Euro gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen Bonus mehr. Der Bonus setzt eine Investition von mindestens 30.000 Euro brutto voraus und gilt nur für den Teil über der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Die Fenster bekommen 15 Prozent Zuschuss.
Wie lange gilt ein Sanierungsfahrplan für den Bonus?
Ein geförderter Sanierungsfahrplan berechtigt 15 Jahre nach seiner Erstellung zum Bonus. Sie müssen die Maßnahme innerhalb dieser Frist umsetzen, und der Fahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen.
Bekommen Sie den Bonus für eine neue Wärmepumpe?
Für eine neue Wärmepumpe gibt es diesen Bonus nicht. Anlagen zur Wärmeerzeugung sind davon ausdrücklich ausgenommen. Die KfW fördert den Tausch der Heizung stattdessen mit 30 Prozent Grundförderung und eigenen Zuschlägen.
Erhöht der Sanierungsfahrplan die Förderung auch ohne den Bonus?
Ja, der geförderte Sanierungsfahrplan erhöht Ihre Höchstgrenze für die Förderung von 30.000 auf 60.000 Euro je Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, unabhängig davon, ob der Bonus greift. Für die zweite bis sechste Wohneinheit steigt sie von 15.000 auf 30.000 Euro.
Zählt ein Beratungsbericht aus dem Jahr 2019 für den Bonus?
Ein Beratungsbericht, den die Förderbehörde zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 im Programm Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst hat, behandelt die Übergangsregel wie einen Sanierungsfahrplan. Die übrigen Bedingungen, etwa die 30.000 Euro Mindestinvestition, gelten trotzdem.
