Energieberaterverzeichnis

Ratgeber

Förderung für die energetische Sanierung 2026

Veröffentlicht am

Seit dem 21. Juli 2026 zahlt der Staat auf vier Wegen. Ein BAFA-Zuschuss deckt 15 bis 50 Prozent für einzelne Maßnahmen. Ein KfW-Kredit bringt bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss für ein ganzes Effizienzhaus. Die Heizungsförderung reicht bis 80 Prozent, und der Steuerbonus bringt 20 Prozent über drei Jahre, wenn Sie selbst im Haus wohnen.

Höchster Kredit für ein Effizienzhaus
150.000 Euro je Wohnung
KfW, Merkblatt Kredit Nr. 261, Abschnitt Kreditbetrag, Stand 21. Juli 2026
Höchstbetrag Steuerbonus über drei Jahre
40.000 Euro je Haus
Steuerbonus für energetische Maßnahmen, Einkommensteuergesetz Absatz 1 Satz 2, Stand 1. Januar 2020
Grenze bei mehreren Förderprogrammen zusammen
60 Prozent der Kosten, kommunal 90 Prozent
Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6, Stand 21. Juli 2026
Eine Wärmepumpe steht neben einer frisch gedämmten und verputzten Hausfassade.
Wärmepumpe und Fassadendämmung lassen sich über getrennte Förderwege beantragen. Bild: KI generiert.

Diese vier Wege zahlen für Ihre Sanierung

Am 21. Juli 2026 haben sich die Förderregeln für die energetische Sanierung grundlegend geändert. Seitdem gibt es vier Wege, auf denen der Staat mitzahlt, und alle vier laufen bis Ende 2030. Daneben gibt es unverändert den Steuerbonus über die Steuererklärung, der seit 2020 gilt und für Maßnahmen bis Ende 2029 genutzt werden kann.

Welcher Weg zu Ihrer Sanierung passt, hängt vor allem vom Umfang ab. Eine einzelne Dämmung oder ein Fenstertausch läuft über den Zuschuss beim BAFA. Eine Sanierung zum Effizienzhaus läuft über den Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW. Wer keinen Zuschuss will oder nicht selbst im Haus wohnt, kann einzelne Maßnahmen stattdessen über die Steuererklärung geltend machen. Für alle vier Wege ist ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) Pflicht, nur bei der reinen Heizungsoptimierung nicht.

Die Förderhöhe der vier Wege liegt zwischen 15 und 80 Prozent der Kosten. Den größten Kreditrahmen bietet der Weg zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohnung, der Ergänzungskredit für einzelne Maßnahmen reicht bis 120.000 Euro.

Die vier Förderwege für die energetische Sanierung seit dem 21. Juli 2026. Quellen: Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026, KfW-Merkblatt Kredit Nr. 261, Steuerbonus über die Einkommensteuer.
FörderwegZahltWas gefördert wirdFörderhöheMindestalter des Hauses
Zuschuss für einzelne MaßnahmenBAFAEine Maßnahme: Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizung15 bis 50 Prozent, Heizung mit Bonus bis 70 oder 80 Prozent5 Jahre seit Bauantrag
Ergänzungskredit dazuKfWFinanzierung derselben Maßnahmen, zusätzlich zum ZuschussZinsgünstig, bis 120.000 Euro je Wohnung5 Jahre seit Bauantrag
Kredit für ein EffizienzhausKfWKomplettsanierung zu einer Effizienzhaus-StufeKredit bis 150.000 Euro je Wohnung, Tilgungszuschuss 0 bis 40 Prozent5 Jahre seit Bauantrag
Steuerbonus über die SteuererklärungFinanzamtEine Maßnahme, wenn Sie selbst im Haus wohnen20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro10 Jahre seit Baubeginn

So viel zahlt der Zuschuss für eine einzelne Maßnahme

Der Zuschuss fördert jede einzelne Maßnahme mit einem eigenen Fördersatz. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik wie Lüftung bekommen 15 Prozent, ebenso der hydraulische Abgleich der Heizung. Wer eine ältere Biomasseheizung sauberer macht, bekommt 50 Prozent. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kommen bei Dämmung und Anlagentechnik zusätzliche 5 Prozentpunkte hinzu. Seit der Reform gilt das aber nur noch für den Teil der Kosten, der über der Höchstgrenze ohne Fahrplan liegt, und erst ab einer Investition von 30.000 Euro brutto. Welche sieben Bedingungen das BAFA insgesamt prüft und welche Dämmwerte die Bauteile erreichen müssen, ist im eigenen Artikel zu den BAFA-Voraussetzungen ausführlich erklärt.

Für jede dieser Maßnahmen brauchen Sie vor dem Handwerkervertrag einen Energieeffizienz-Experten, der die Werte bestätigt und den Antrag vorbereitet. Eine Ausnahme gilt für die reine Heizungsoptimierung: Dort reicht die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs.

Wann eine Komplettsanierung mehr Zuschuss bringt

Wer sein Haus in einem Zug auf eine Effizienzhaus-Stufe bringt, statt Maßnahme für Maßnahme fördern zu lassen, wechselt vom Zuschuss zum Kredit bei der KfW. Der Kredit deckt bis zu 150.000 Euro je Wohnung. Je nach erreichter Stufe kommt ein Tilgungszuschuss von 0 bis 10 Prozent dazu, mit einem Nachhaltigkeitszertifikat 5 bis 15 Prozent. Für ein besonders schlecht saniertes Haus gibt es auf mehreren Stufen 10 Prozentpunkte mehr. Bei seriell vorgefertigten Bauteilen kommen bis zu weitere 15 Prozentpunkte dazu, und diese Boni lassen sich addieren. In der Spitze summiert sich der Tilgungszuschuss so auf bis zu 40 Prozent. Anders als bei den einzelnen Maßnahmen müssen am Ende mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme stammen.

Ob sich der Kredit gegenüber mehreren einzelnen Maßnahmen rechnet, hängt vom Umfang der Sanierung und vom Eigenkapital ab. Wichtig ist auch, ob Sie alle Gewerke gleichzeitig beauftragen. Der Artikel zum Effizienzhaus-Kredit rechnet beide Wege an einem Beispielhaus durch und nennt die Bedingungen, unter denen der Kredit trotz Zinsen günstiger ist als der Zuschuss.

Was die Förderung für eine neue Heizung zahlt

Der Heizungstausch läuft ausschließlich über die KfW. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, für Wärmepumpe, Biomasseheizung, Brennstoffzellen- oder wasserstofffähige Heizung sowie für den Anschluss an ein Wärmenetz. Wer eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung austauscht, oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung, bekommt bis Ende Januar 2027 zusätzlich 16 Prozentpunkte. Danach sinkt der Betrag halbjährlich. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro, kommen bis zu 40 Prozentpunkte dazu. Die Obergrenze steigt dadurch von 70 auf 80 Prozent.

Wie viel Zuschuss Ihre konkrete Heizung nach Einkommen und Bonus bekommt, rechnet der Förderquoten-Finder auf dieser Website aus.

Wie der Steuerbonus vom Finanzamt wirkt

Der Steuerbonus zieht 7 Prozent der Kosten im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr von der Steuerschuld ab, höchstens je 14.000 Euro. Im dritten Jahr kommen weitere 6 Prozent dazu, höchstens 12.000 Euro. Über drei Jahre sind das 20 Prozent der Kosten, gedeckelt auf 40.000 Euro je Haus. Anders als beim BAFA-Zuschuss zählen dabei die Materialkosten bei Eigenleistung nicht automatisch mit. Gefördert werden nur Lohn- und Materialkosten eines Fachbetriebs, der die Ausführung nach amtlichem Muster bescheinigt.

Der Steuerbonus verlangt ein Haus, das bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre ist, fünf Jahre mehr als beim BAFA-Zuschuss. Außerdem müssen Sie es in diesem Jahr ausschließlich selbst bewohnen. Für eine vermietete Wohnung oder ein Zweifamilienhaus mit einer fremdvermieteten Einheit greift der Bonus für den vermieteten Teil nicht.

Welche Kombination aus Zuschuss und Steuerbonus verboten ist

Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht sowohl den BAFA-Zuschuss als auch den Kredit für ein Effizienzhaus nutzen. Zulässig ist dagegen die Kombination aus Zuschuss und Ergänzungskredit für dieselbe Maßnahme. Der Kredit finanziert dabei den nicht bezuschussten Teil der Kosten zinsgünstig. Mit anderen öffentlichen Fördermitteln, etwa einem Landesprogramm, ist eine Kombination bis zu einer Gesamtförderung von 60 Prozent der Kosten möglich, bei kommunalen Antragstellern bis 90 Prozent. Wird die Grenze überschritten, kürzt die Bewilligungsstelle die Förderung nachträglich. Den überschüssigen Betrag müssen Sie zurückzahlen.

Mit dem Steuerbonus ist die Kombination für dieselbe Maßnahme ebenfalls ausgeschlossen. Erlaubt ist es aber, eine Maßnahme fördern zu lassen und eine andere Maßnahme derselben Sanierung über den Steuerbonus abzusetzen. Sie können zum Beispiel die Dämmung über das BAFA fördern lassen und die neuen Fenster über die Steuererklärung absetzen. Welche Aufteilung sich dabei rechnet, zeigt der Artikel zum Kombinieren von Zuschuss und Steuerbonus mit drei durchgerechneten Fällen.

Diese Schritte führen zum richtigen Förderweg

Bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen, klären Sie am besten in dieser Reihenfolge, welcher Förderweg zu Ihrem Vorhaben passt. Die folgende Übersicht gilt unabhängig davon, ob Sie am Ende beim BAFA, bei der KfW oder beim Finanzamt landen.

  1. Alter des Hauses prüfen: Bauantrag mindestens 5 Jahre zurück für Zuschuss und Kredit, mindestens 10 Jahre für den Steuerbonus.
  2. Umfang festlegen: eine oder mehrere einzelne Maßnahmen sprechen für den Zuschuss, eine Komplettsanierung zu einer Effizienzhaus-Stufe für den Kredit.
  3. Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste beauftragen, außer bei reiner Heizungsoptimierung.
  4. Mit dem Experten klären, ob ein individueller Sanierungsfahrplan den zusätzlichen Bonus lohnt, besonders ab 30.000 Euro Investition.
  5. Angebot mit dem Vorbehalt einholen, dass die Förderung bewilligt werden muss, erst danach den Vertrag unterschreiben.
  6. Antrag bei BAFA oder KfW stellen, bevor der Vertrag ohne Vorbehalt geschlossen wird. Für den Steuerbonus braucht es keinen Antrag vor Baubeginn, nur die Bescheinigung des Fachbetriebs am Ende.
Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus: welcher Weg passt?

Sanieren Sie in einem Zug zu einer Effizienzhaus-Stufe, nicht nur eine einzelne Maßnahme?

Ja

Liegt der Bauantrag des Hauses mindestens 5 Jahre zurück?

Ja

Der Kredit für ein Effizienzhaus passt: bis 150.000 Euro je Wohnung, Tilgungszuschuss je nach Stufe.

Nein

Weder der Zuschuss noch der Kredit greifen. Prüfen Sie stattdessen die Neubauförderung der KfW.

Nein

Wollen Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss statt eines Kredits, und liegt der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurück?

Ja

Der BAFA-Zuschuss für einzelne Maßnahmen passt, ergänzt um den Ergänzungskredit für den restlichen Finanzierungsbedarf.

Nein

Wohnen Sie selbst im Haus, und liegt der Baubeginn mindestens 10 Jahre zurück?

Ja

Der Steuerbonus passt: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro, ohne Antrag vor Baubeginn.

Nein

Keiner der vier Förderwege greift derzeit. Ein Energieeffizienz-Experte prüft, ob eine andere Maßnahme oder ein anderer Zeitpunkt die Bedingungen erfüllt.

  • BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit lassen sich für dieselbe einzelne Maßnahme kombinieren.
  • BAFA-Zuschuss und Effizienzhaus-Kredit schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
  • Öffentliche Fördermittel zusammen dürfen 60 Prozent der Kosten nicht übersteigen, bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent.
  • Der Steuerbonus lässt sich mit keiner öffentlichen Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren, wohl aber mit einer öffentlichen Förderung für eine andere Maßnahme derselben Sanierung.
  • Für dieselben Kosten darf immer nur ein Antrag gestellt werden, entweder beim BAFA oder bei der KfW, nie bei beiden.

Häufige Fragen

Kann ich den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme kombinieren?

Den BAFA-Zuschuss für einzelne Maßnahmen und den KfW-Kredit für ein Effizienzhaus dürfen Sie für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Den Zuschuss mit dem zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW zu kombinieren, ist dagegen ausdrücklich erlaubt.

Wie lange gilt die Förderung seit dem 21. Juli 2026 noch?

Der Zuschuss und der Kredit laufen bis zum 31. Dezember 2030. Der Steuerbonus über die Steuererklärung gilt für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind.

Brauche ich für jede geförderte einzelne Maßnahme einen Energieeffizienz-Experten?

Für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, den Heizungstausch und jede Effizienzhaus-Sanierung ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste Pflicht. Nur bei der reinen Heizungsoptimierung reicht die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs.

Gilt der Steuerbonus auch für eine vermietete Wohnung?

Nein, der Steuerbonus setzt voraus, dass Sie das Haus in diesem Jahr ausschließlich selbst bewohnen. Für eine vermietete Wohnung kommen stattdessen der BAFA-Zuschuss oder der KfW-Kredit infrage, dort zählen die Kosten als Werbungskosten.

Was passiert, wenn meine Förderungen zusammen die Grenze von 60 Prozent überschreiten?

Überschreiten mehrere öffentliche Fördermittel zusammen die Grenze von 60 Prozent der Kosten, müssen Sie das der Bewilligungsstelle melden. Die Förderung wird dann so weit gekürzt, bis die Grenze eingehalten ist, ein bereits ausgezahlter Überschuss ist zurückzuzahlen.

Kann ich erst eine einzelne Maßnahme fördern lassen und später zum Effizienzhaus wechseln?

Ja, das ist ein üblicher Weg bei einer schrittweisen Sanierung, allerdings nicht sofort. Zwischen dem Abschluss einer geförderten einzelnen Maßnahme und einem neuen Antrag für dasselbe Haus zum Effizienzhaus müssen mindestens drei Jahre liegen, und umgekehrt genauso. Nur eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme aus beiden Wegen ist ausgeschlossen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 6.1, 8.1, 8.3.1, 8.4 bis 8.4.7, 8.5, 8.6 und 10, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
  2. Merkblatt Kredit Nr. 261, BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, gültig ab 21.07.2026, KfW Bankengruppe,
  3. Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG), Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderprogramm im Überblick, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Wohngebäude - Kredit (261/262), Programmseite, KfW Bankengruppe,
  6. Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),
  7. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieser Seiten mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht, die Texte des Förderrechners geschrieben und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und die Suche nach doppelten Einträgen erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Energieberater und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, wo er dort berichtigt werden kann, denn sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 22. September 2026.