Was die 60-Prozent-Grenze für mehrere Förderungen bedeutet
Nutzen Sie für dieselbe Maßnahme mehrere öffentliche Fördermittel gleichzeitig, etwa den BAFA-Zuschuss zusammen mit einem Landesprogramm, greift eine Grenze. Die Gesamtförderung darf dann 60 Prozent der tatsächlich geförderten Kosten nicht übersteigen, bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent. Maßgeblich sind dabei nur die Kosten, die beide Programme als gefördert anerkennen, nicht die gesamte Rechnungssumme.
Diese Grenze betrifft nur die Kombination mehrerer Förderprogramme für dieselbe Maßnahme. Sie greift nicht, wenn Sie lediglich den Zuschuss und den Ergänzungskredit derselben Bundesförderung kombinieren. Sie hat auch nichts damit zu tun, wie viele verschiedene Maßnahmen Sie insgesamt in Ihrer Sanierung fördern lassen. Wer diese drei Ebenen durcheinanderbringt, überschätzt oder unterschätzt leicht, was am Ende tatsächlich zulässig ist.
| Kombination | Für dieselbe Maßnahme erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit | Ja | Ausdrückliche Ausnahme von der Ein-Antrag-Regel |
| BAFA-Zuschuss und Effizienzhaus-Kredit | Nein | Diese Kombination ist ausgeschlossen |
| Zuschuss oder Kredit mit Landes- oder Kommunalprogramm | Ja, bis zur Grenze | Höchstens 60 Prozent der Kosten, kommunal 90 Prozent |
| Zuschuss oder Kredit mit dem Steuerbonus | Nein | Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen |
| Steuerbonus für eine andere Maßnahme derselben Sanierung | Ja | Der Ausschluss gilt je Maßnahme, nicht für die gesamte Sanierung |
Warum Zuschuss und Ergänzungskredit zusammen erlaubt sind
Für dieselben Kosten darf grundsätzlich nur ein Antrag gestellt werden, entweder beim BAFA oder bei der KfW. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Der Ergänzungskredit der KfW ist die ausdrücklich benannte Ausnahme. Sie beantragen den Zuschuss beim BAFA für die geförderten Kosten und finanzieren den Rest sowie Ihren Eigenanteil zinsgünstig über den Ergänzungskredit. Das gilt nicht als doppelte Förderung. Wer selbst im Haus wohnt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro hat, bekommt für die selbst genutzte Wohnung zusätzlich einen Zinsvorteil auf diesen Kredit.
Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus
Der Ausschluss steht doppelt fest. Beim Zuschuss verpflichten Sie sich, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf den Steuerbonus zu stellen. Das Steuerrecht spiegelt das von der anderen Seite: Der Steuerbonus entfällt, wenn für die Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird. Wer trotzdem beides für dieselbe Rechnung geltend macht, riskiert eine Rückforderung durch die Bewilligungsstelle und eine Korrektur des Steuerbescheids.
Der Ausschluss bezieht sich immer auf die einzelne Maßnahme, nicht auf die gesamte Sanierung. Lassen Sie zum Beispiel die Dämmung über das BAFA fördern und setzen den Fenstertausch über die Steuererklärung ab, sind das zwei getrennte Maßnahmen mit getrennten Rechnungen. Beide Förderwege bleiben dann nebeneinander zulässig.
So teilen Sie eine Sanierung für zwei Förderwege auf
Ein Rechenbeispiel für ein 15 Jahre altes, selbst bewohntes Einfamilienhaus: Die Dachdämmung kostet 25.000 Euro brutto, der Fenstertausch 18.000 Euro brutto. Dazu kommt der hydraulische Abgleich der Heizung für 2.000 Euro brutto, insgesamt 45.000 Euro.
Aufgeteilt auf zwei Förderwege bringt diese Sanierung zusammen 8.350 Euro Ersparnis, mit dem größten Einzelposten von 3.750 Euro für die Dachdämmung.
| Maßnahme | Förderweg | Rechnung | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Dachdämmung, 25.000 Euro | BAFA-Zuschuss (Außenhülle) | 15 Prozent von 25.000 Euro | 3.750 Euro Zuschuss |
| Fenstertausch, 18.000 Euro | Steuerbonus über die Steuererklärung | 7 plus 7 plus 6 Prozent über drei Jahre | 3.600 Euro Steuerersparnis |
| Hydraulischer Abgleich, 2.000 Euro | BAFA-Zuschuss (Heizungsoptimierung) | 50 Prozent von 2.000 Euro | 1.000 Euro Zuschuss |
| Summe | Zwei getrennte Förderwege | 8.350 von 45.000 Euro | rund 18,6 Prozent |
Diese Aufteilung ist zulässig, weil jede Maßnahme nur einmal gefördert wird. Für die Dachdämmung und den hydraulischen Abgleich stellen Sie beim BAFA einen gemeinsamen Antrag. Für den Fenstertausch weisen Sie nur die Bescheinigung des Fachbetriebs in der Steuererklärung nach, ohne vorherigen Antrag. Ob sich im Einzelfall eher der Zuschuss oder der Steuerbonus lohnt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Wichtig ist auch, ob Sie überhaupt genug Steuerschuld haben, um den Bonus voll auszuschöpfen.
Liegt der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Hauses mindestens 5 Jahre zurück?
Wohnen Sie selbst im Haus und liegt der Baubeginn mindestens 10 Jahre zurück?
Wollen Sie den Zuschuss unabhängig von Ihrer Steuerschuld sofort ausgezahlt bekommen?
Dann passt der BAFA-Zuschuss beziehungsweise der KfW-Kredit besser, dafür mit Pflicht zum Energieeffizienz-Experten bei Dämmung und Anlagentechnik.
Dann kann der Steuerbonus passen: kein Antrag vor Baubeginn, meist ohne Energieeffizienz-Experten, dafür über drei Steuerjahre gestreckt.
Nur der BAFA-Zuschuss oder der KfW-Kredit kommen infrage, weil der Steuerbonus ein mindestens 10 Jahre altes und selbst genutztes Haus voraussetzt.
Weder Zuschuss noch Kredit noch Steuerbonus greifen vor Ablauf der 5-Jahres-Frist seit Bauantrag oder Bauanzeige.
- Für den Steuerbonus reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs, ein Energieeffizienz-Experte ist nicht zwingend vorgeschrieben.
- Für den BAFA-Zuschuss an der Außenhülle ist der Energieeffizienz-Experte dagegen Pflicht und muss vor dem Handwerkervertrag eingebunden sein.
- Der Steuerbonus braucht keinen Antrag vor Baubeginn, nur die Angabe in der Steuererklärung nach Abschluss der Maßnahme.
- Der BAFA-Zuschuss ist unabhängig von Ihrer Steuerschuld: Auch wer wenig Einkommensteuer zahlt, bekommt den vollen Zuschuss ausgezahlt.
Was der Steuerbonus für den Energieberater selbst bringt
Beauftragen Sie für eine über die Steuererklärung geförderte Maßnahme zusätzlich einen vom BAFA als fachlich qualifiziert zugelassenen Energieberater, mindert das Ihre Einkommensteuer zusätzlich. Der Abzug für seine Begleitung beträgt 50 Prozent seiner Kosten, deutlich mehr als die 20 Prozent für die Bauleistung selbst. Diese Energieberaterkosten zählen zum selben Höchstbetrag von 40.000 Euro je Haus, sind also kein separater Zusatztopf. Trotzdem ist es ein Hebel, der oft übersehen wird, weil die meisten einzelnen Maßnahmen über die Steuererklärung ohne Energieberater auskommen.
Was bei einer doppelten Förderung passiert
Stellt sich nach der Bewilligung heraus, dass mehrere öffentliche Fördermittel zusammen die 60-Prozent-Grenze überschreiten, müssen Sie das der Bewilligungsstelle melden. Die Förderung wird dann so weit gekürzt, bis die Grenze eingehalten ist. Ein bereits ausgezahlter Überschuss ist zurückzuzahlen. Bei einer verbotenen Kombination mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme prüft das Finanzamt die Angaben in der Steuererklärung gegen die beim BAFA oder der KfW hinterlegten Antragsdaten. Wird die doppelte Förderung entdeckt, wird die Steuerermäßigung nachträglich aberkannt und mit Zinsen nachgefordert.
Das gilt unabhängig davon, ob die doppelte Förderung absichtlich oder aus Unkenntnis der Regeln entstanden ist. Weder das BAFA noch die KfW noch das Finanzamt prüfen das von sich aus. Solange Sie es nicht selbst angeben, bleibt die Verantwortung bei Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Ein Abgleich findet spätestens bei einer Prüfung, einer Stichprobenkontrolle des BAFA oder im Datenaustausch zwischen Behörden statt, oft erst Jahre nach der Sanierung.
- Vor der Sanierung festlegen, welche Maßnahme über welchen Förderweg läuft, statt das nachträglich zu entscheiden.
- Bei mehreren öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme die tatsächlich anerkannten Kosten beider Programme gegenrechnen, nicht nur die Rechnungssumme.
- Für jede Maßnahme, die Sie über den Steuerbonus absetzen wollen, keinen Antrag bei BAFA oder KfW für dieselbe Rechnung stellen.
- Die Aufteilung der Maßnahmen und Rechnungen schriftlich festhalten, damit Finanzamt und Bewilligungsstelle sie im Zweifel nachvollziehen können.
- Bei Unsicherheit vorab mit dem Energieeffizienz-Experten oder einer Steuerberatung klären, welche Kombination im konkreten Fall zulässig ist.
Häufige Fragen
Darf ich für dieselbe Rechnung sowohl den BAFA-Zuschuss als auch den Steuerbonus beantragen?
Nein, das schließen die Förderregeln und das Steuerrecht beide aus. Für dieselbe Maßnahme entscheiden Sie sich für einen der beiden Wege, verschiedene Maßnahmen derselben Sanierung dürfen Sie aber auf beide Wege verteilen.
Zählt der KfW-Ergänzungskredit zur 60-Prozent-Grenze?
Der Ergänzungskredit ist ausdrücklich von der sonst geltenden Ein-Antrag-Regel ausgenommen und mit dem BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Die 60-Prozent-Grenze betrifft die Kombination mit anderen, davon unabhängigen öffentlichen Fördermitteln wie einem Landesprogramm.
Kann ich den Steuerbonus nutzen, wenn ich für dieselbe Sanierung bereits einen KfW-Kredit ohne Tilgungszuschuss aufgenommen habe?
Nein, das Steuerrecht schließt die Steuerermäßigung schon aus, wenn für die Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird, unabhängig davon, ob zusätzlich ein Tilgungszuschuss gezahlt wird.
Muss ich für den Steuerbonus einen Energieeffizienz-Experten einbinden?
Nein, für die meisten über die Steuererklärung begünstigten einzelnen Maßnahmen reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Beauftragen Sie freiwillig einen zugelassenen Energieberater mit der Planung oder Bauüberwachung, mindert sich Ihre Steuer zusätzlich um 50 Prozent seiner Kosten.
Was passiert, wenn mehrere Miteigentümer für dasselbe Haus den Steuerbonus getrennt beantragen?
Der Steuerbonus lässt sich für ein begünstigtes Haus insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie viele Personen Eigentum daran haben. Die zugrunde liegenden Kosten können dazu einheitlich und gesondert festgestellt werden.
Kann ich eine Maßnahme erst über den Steuerbonus absetzen und später doch noch einen BAFA-Zuschuss dafür beantragen?
Nein, sobald Sie die Steuerermäßigung für eine Maßnahme in Anspruch genommen haben, ist ein nachträglicher BAFA-Zuschuss für dieselbe Rechnung ausgeschlossen. Entscheiden Sie sich vor der Steuererklärung, welchen Weg Sie für welche Maßnahme wählen, ein Wechsel im Nachhinein ist nicht vorgesehen.
