Das macht der Energieberater während der Bauphase
Baubegleitung ist mehr als eine Unterschrift nach der Sanierung. Der Energieeffizienz-Experte entwickelt zunächst das Gesamtkonzept für Wärmeschutz und Anlagentechnik. Darin legt er fest, welche Dämmwerte, Luftwechselraten oder Anlagenkennwerte die Baumaßnahme erreichen muss. Vor der Vertragsunterschrift prüft er die Angebote der Handwerksbetriebe auf diese Werte. Er bestätigt sie in der Unterlage, die BAFA oder KfW für die Bewilligung brauchen.
Während der Ausführung begleitet er die Baustelle. Er prüft stichprobenartig oder bei kritischen Anschlussdetails wie Dämmung an Fenstern und Rollladenkästen vor Ort. Technische Rückfragen klärt er mit dem Handwerksbetrieb, bevor ein Fehler eingebaut ist. Bei lauten Anlagen wie Luftwärmepumpen, Klimageräten oder Lüftungsanlagen gehört auch eine Prüfung des Lärmschutzes dazu, damit die Anlage die gesetzlichen Grenzwerte einhält.
Diese Aufgaben unterscheiden die Baubegleitung deutlich vom individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Der Fahrplan plant die Sanierung, bevor Sie Handwerksbetriebe beauftragen. Die Baubegleitung dagegen begleitet die tatsächliche Umsetzung. Beide Leistungen kann derselbe Energieeffizienz-Experte erbringen, sie werden aber getrennt beauftragt, getrennt abgerechnet und getrennt gefördert.
- Gesamtkonzept und technische Zielwerte vor der Vertragsunterschrift festlegen.
- Angebote der Handwerksbetriebe auf die Mindestwerte der Förderung prüfen.
- Unterlage für BAFA oder KfW erstellen, damit der Antrag vor dem Baubeginn eingehen kann.
- Baustelle bei kritischen Anschlussdetails begleiten und Rückfragen der Handwerksbetriebe klären.
- Prüfung des Lärmschutzes bei Wärmepumpen, Klimageräten und Lüftungsanlagen, wenn diese Teil der Maßnahme sind.
- Nach Abschluss die Einhaltung der Mindestwerte, die eingesparte Energie sowie die Kosten bestätigen.
So viel kostet die Baubegleitung ohne Förderung
Einen amtlichen Durchschnittspreis für die Baubegleitung gibt es nicht, anders als für den individuellen Sanierungsfahrplan, dessen Kosten eine Marktstudie des Bundes erfasst. Mehrere Energieberatungsportale nennen unabhängig voneinander einen Stundensatz von etwa 100 Euro. Die Gesamtsumme liegt danach bei 1.500 bis 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus, je nachdem wie viele Termine vor Ort die Maßnahme braucht. Diese Angaben sind Erfahrungswerte der Portale, keine amtliche Erhebung.
Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viele Gewerke gleichzeitig laufen und wie oft der Experte vor Ort sein muss. Eine einzelne Fassadendämmung braucht weniger Begleitung als eine Komplettsanierung mit Dämmung, Fenstern, Lüftung und Heizungstausch. Dort greifen die Gewerke ineinander, und jeder Anschlusspunkt muss geprüft werden.
Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus fällt der Aufwand meist höher aus als bei einer einzelnen Maßnahme. Der Experte muss am Ende nicht nur einzelne Bauteilwerte nachweisen, sondern das energetische Zusammenspiel des ganzen Hauses. Das erklärt auch, warum die KfW für dieselbe Leistung höhere Höchstgrenzen ansetzt als das BAFA, wie der Abschnitt zum Zuschuss weiter unten zeigt.
So viel Zuschuss gibt es für die Baubegleitung
Beide Förderwege übernehmen die Hälfte der Kosten für Planung und Baubegleitung, aber mit unterschiedlichen Höchstgrenzen. Wer einzelne Maßnahmen über das BAFA fördern lässt, hat weniger Spielraum als bei einer Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW.
Die Grenzen reichen von 5.000 Euro beim BAFA-Zuschuss für ein Einfamilienhaus bis zu 40.000 Euro beim Kredit der KfW für ein Mehrfamilienhaus.
| Programm | Höchstgrenze Ein- und Zweifamilienhaus | Höchstgrenze Mehrfamilienhaus | Höchster Zuschuss Einfamilienhaus |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss für einzelne Maßnahmen | 5.000 Euro je Vorhaben | 2.000 Euro je Wohnung, insgesamt höchstens 20.000 Euro | 2.500 Euro |
| KfW-Kredit für ein Effizienzhaus | 10.000 Euro je Vorhaben | 4.000 Euro je Wohnung, insgesamt höchstens 40.000 Euro | 5.000 Euro |
Bei der Effizienzhaus-Sanierung kommt eine weitere, getrennte Förderung hinzu: die Nachhaltigkeitszertifizierung, ebenfalls mit 50 Prozent und denselben Höchstgrenzen wie die Baubegleitung. Wer die Nachhaltigkeitsstufe anstrebt, kann für Baubegleitung und Zertifizierung zusammen bis zu 10.000 Euro Zuschuss bei einem Einfamilienhaus bekommen.
Warum der Experte nicht vom Handwerksbetrieb bezahlt werden darf
Die Förderung der Baubegleitung setzt voraus, dass der Experte unabhängig ist. Er darf weder am ausführenden Betrieb beteiligt sein, noch von ihm beauftragt werden, noch Aufträge an ihn vermitteln. Diese Regel gilt für den BAFA-Zuschuss und den KfW-Kredit gleichermaßen. Sie ist der Grund, warum Sie den Experten immer selbst und getrennt vom Handwerksbetrieb beauftragen, auch wenn der Betrieb einen Experten empfiehlt. Was diese Unabhängigkeit im Einzelnen bedeutet, steht im Artikel dazu, woran Sie einen qualifizierten Energieberater erkennen.
Der Grund für diese strenge Trennung liegt auf der Hand. Ein Experte, der zugleich am ausführenden Betrieb beteiligt ist oder von ihm bezahlt wird, prüft am Ende faktisch die eigene Leistung oder die seines Auftraggebers. Die Bestätigung nach dem Bau, mit der er die Einhaltung der Mindestwerte bescheinigt, wäre dann keine unabhängige Kontrolle mehr. Sie wäre nur noch eine Selbstauskunft des Betriebs. Deshalb prüfen BAFA und KfW die Unabhängigkeit getrennt von der fachlichen Qualifikation.
Wann der Experte auf der Baustelle sein muss
Wie viele Termine vor Ort eine geförderte Baubegleitung braucht, schreibt keine Richtlinie als feste Zahl vor. Üblich ist eine Begleitung an den Punkten, an denen ein Fehler später schwer zu beheben ist. Das betrifft vor allem Stellen, an denen das Bauteil danach verschlossen oder verputzt wird.
- Vor dem Verputzen der Fassade: Dämmstoffdicke, Befestigung und Anschluss an Fensterlaibungen sind noch sichtbar und lassen sich ohne Rückbau korrigieren.
- Beim Fenstereinbau: Lage in der Dämmebene und dichter Anschluss entscheiden über Wärmebrücken, die später nicht mehr zu sehen sind.
- Vor dem Schließen der Dachkonstruktion: Dämmstärke, Dampfbremse und Anschluss an die oberste Geschossdecke müssen vor der Beplankung stimmen.
- Bei der Inbetriebnahme von Wärmepumpe oder Lüftungsanlage: Einstellung und Lärmwerte lassen sich hier noch anpassen, danach nur mit Zusatzaufwand.
- Am Ende der Maßnahme: Abnahme der Gesamtleistung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Bestätigung nach dem Bau.
Bei einer einzelnen Maßnahme wie einem Fenstertausch reichen oft zwei bis drei Termine, bei einer Komplettsanierung mit mehreren Gewerken entsprechend mehr. Legen Sie die Termine mit dem Experten fest, bevor die Handwerksbetriebe ihre eigene Zeitplanung machen, sonst laufen einzelne Bauabschnitte ohne Prüfung durch.
Wann sich Baubegleitung auch freiwillig auszahlt
Bei der reinen Heizungsoptimierung reicht für den Zuschuss die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs, ein Energieeffizienz-Experte ist dort nicht vorgeschrieben. Trotzdem beauftragen manche Eigentümerinnen und Eigentümer freiwillig eine Baubegleitung. Das lohnt sich etwa, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten oder wenn niemand im Haushalt die technischen Angaben in den Handwerkerangeboten selbst einschätzen kann. Die Kosten dafür werden dann nicht gefördert, weil die Förderung an die oben genannten Maßnahmen gebunden ist, für die ein Experte vorgeschrieben ist.
Experten getrennt beauftragen
Sie schließen einen eigenen Vertrag mit dem Energieeffizienz-Experten, unabhängig vom Vertrag mit dem Handwerksbetrieb.
Gesamtkonzept und Zielwerte festlegen
Der Experte legt die technischen Zielwerte fest und prüft die Handwerkerangebote darauf, bevor Sie unterschreiben.
Unterlage für den Antrag erstellen
Der Experte erstellt die Unterlagen für den Förderantrag bei BAFA oder KfW, der vor dem verbindlichen Vertrag eingehen muss.
Baustelle begleiten
An kritischen Anschlusspunkten prüft der Experte die Ausführung vor Ort und klärt Rückfragen mit dem Betrieb.
Fertigstellung bestätigen
Nach Abschluss bestätigt der Experte die Einhaltung der Mindestwerte und die eingesparte Energie.
Abrechnung einreichen
Mit der Bestätigung und den Rechnungen reichen Sie die Abrechnung fristgerecht bei BAFA oder KfW ein.
- Vor der ersten Anfrage beim Handwerksbetrieb klären, ob die geplante Maßnahme einen vorgeschriebenen Energieeffizienz-Experten braucht.
- Den Experten immer getrennt vom Handwerksbetrieb beauftragen und die Unabhängigkeit schriftlich bestätigen lassen.
- Vor der Vertragsunterschrift die technischen Zielwerte im Angebot vom Experten gegenprüfen lassen.
- Während der Bauphase gemeinsam mit dem Experten festlegen, an welchen Terminen seine Anwesenheit auf der Baustelle nötig ist.
- Nach Abschluss die Bestätigung rechtzeitig einholen, damit die Abrechnung fristgerecht eingereicht werden kann.
Häufige Fragen
Muss ich die Baubegleitung immer separat vom Handwerksbetrieb bezahlen?
Ja, die Leistung des Energieeffizienz-Experten muss gesondert beauftragt und gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Sammelrechnung mit dem Handwerksbetrieb erschwert die Anerkennung als Kosten der Förderung.
Bekomme ich den Zuschuss für die Baubegleitung ausgezahlt, auch wenn die Sanierung selbst abgelehnt wird?
Nein, die Förderung der Baubegleitung ist an die zugehörige geförderte Maßnahme gebunden. Wird die Hauptmaßnahme nicht bewilligt oder nicht wie beantragt umgesetzt, entfällt auch der Zuschuss für die Baubegleitung.
Zählt die Beratung vor dem Sanierungsfahrplan schon als Baubegleitung?
Nein, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist eine eigene, getrennt geförderte Leistung. Die Baubegleitung beginnt erst mit der Umsetzung der konkreten Baumaßnahme und endet mit der Bestätigung nach dem Bau.
Brauche ich für eine reine Heizungsoptimierung eine geförderte Baubegleitung?
Nein, bei der reinen Heizungsoptimierung wie einem hydraulischen Abgleich reicht die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs für den Zuschuss. Ein Energieeffizienz-Experte ist dort nicht vorgeschrieben, kann aber freiwillig beauftragt werden.
Kann derselbe Energieeffizienz-Experte den Sanierungsfahrplan und die spätere Baubegleitung übernehmen?
Ja, das ist üblich und meist von Vorteil, weil der Experte die geplanten Maßnahmen aus dem Fahrplan bereits kennt. Er muss dabei weiterhin unabhängig vom ausführenden Handwerksbetrieb bleiben.
Bekommt eine Eigentümergemeinschaft für die Baubegleitung mehr Zuschuss als ein Einfamilienhaus?
Ja, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohnungen rechnet sich die Höchstgrenze je Wohnung. Sie liegt bei 2.000 Euro beim BAFA-Zuschuss beziehungsweise 4.000 Euro beim KfW-Effizienzhaus-Kredit, insgesamt aber höchstens 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro Kosten je Vorhaben.
